Empfehlung zur Erhöhung der Alterssicherung im Pflegegeld
Der Deutsche Verein hat seine Empfehlung zu Pauschalleistungen in der Vollzeitpflege für 2023 im Februar ergänzt und empfiehlt ab 2023 eine erhöhte Aufwendung für die Alterssicherung von Pflegeeltern.
Der Deutsche Verein hat seine Empehlungen für 2023 aktualisiert.
Auszug aus den Empfehlungen vom September 2022 und der Aktualisierung von Februar 2023
4. Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung
Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sind ebenso zu erstatten wie zur Hälfte die nachgewiesenen Aufwendungen für die Alterssicherung der Pflegeperson. Den weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege aus dem Jahr 20079 folgend spricht sich der Deutsche Verein diesbezüglich für eine Orientierung an den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. gesetzlichen Rentenversicherung aus, auch wenn in der Regel keine Versicherungspflicht der Pflegepersonen besteht.
Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, die versicherungspflichtige Vollzeitpflege- bzw. Bereitschaftspflegepersonen nach Mitteilung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu leisten haben, ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen und beträgt derzeit jährlich 182,53 €.
Der Mindestbeitrag für freiwillig in der allgemeinen Rentenversicherung Versicherte erhöht sich ab dem 1. Januar 2023 auf 96,72 €10.
Der Deutsche Verein spricht sich daher für eine Anhebung des Erstattungsbetrages auf monatlich 48,36 € aus. Im Jahr 2023 sollten demnach für die Unfallversicherung und die Alterssicherung folgende Pauschalen erstattet werden:
Alterssicherung der Pflegeperson in allen Altersstufen gleichermaßen mindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung (48,36 €/Monat) Umfang pro (betreuendem) Pflegeelternteil pro Pflegekind.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt die im Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts geplante grundlegende Neugliederung und Modernisierung.
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Auszug aus den Empfehlungen vom September 2022 und der Aktualisierung von Februar 2023
4. Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung
Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sind ebenso zu erstatten wie zur Hälfte die nachgewiesenen Aufwendungen für die Alterssicherung der Pflegeperson. Den weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege aus dem Jahr 20079 folgend spricht sich der Deutsche Verein diesbezüglich für eine Orientierung an den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. gesetzlichen Rentenversicherung aus, auch wenn in der Regel keine Versicherungspflicht der Pflegepersonen besteht.
Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, die versicherungspflichtige Vollzeitpflege- bzw. Bereitschaftspflegepersonen nach Mitteilung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu leisten haben, ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen und beträgt derzeit jährlich 182,53 €.
Der Mindestbeitrag für freiwillig in der allgemeinen Rentenversicherung Versicherte erhöht sich ab dem 1. Januar 2023 auf 96,72 €10.
Der Deutsche Verein spricht sich daher für eine Anhebung des Erstattungsbetrages auf monatlich 48,36 € aus. Im Jahr 2023 sollten demnach für die Unfallversicherung und die Alterssicherung folgende Pauschalen erstattet werden:
Alterssicherung der Pflegeperson in allen Altersstufen gleichermaßen mindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung (48,36 €/Monat) Umfang pro (betreuendem) Pflegeelternteil pro Pflegekind.