Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren
Für die Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und den Schutz vor Gefahren für ihr Wohl stellen Beteiligungsrechte und Beschwerdemöglichkeiten wesentliche Grundlagen und zentrale Instrumente gleichermaßen dar. Beide sind zudem vitale Merkmale pädagogischer Qualität der Einrichtungen.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen,[2] die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren.
Jede Einrichtung sollte über einen partizipativ erarbeiteten Rechtekatalog verfügen und die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche sich beteiligen und ihre Ideen, Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf ihr Leben in der Einrichtung einbringen können.
Darüber hinaus sollte aus Sicht des Deutschen Vereins jede Einrichtung ein strukturiertes, transparentes und schriftlich fixiertes Beschwerdemanagement entwickeln und anwenden
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in einer Empfehlung die Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege für das Jahr 2009 um 3 % vorgeschlagen.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 um 1,7 %. Auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und Alterssicherung sollten angepasst werden.
Der Deutsche Verein hat in seiner Stellungnahme den Referentenentwurf in seiner Zielrichtung sowie überwiegend in seinen Reformvorschlägen unterstützt, denn die Rechte der betroffenen Menschen werden systematisch ausformuliert und zur Grundlage des gesamten Reformprozesses gemacht. Die Rolle des Ehrenamtes in Vormundschaft und Betreuung erfährt eine spürbare Stärkung und das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird neu geordnet und übersichtlich gegliedert. Zur Weiterentwicklung fordert der Deutsche Verein insbesondere die Förderung von Forschung und forschungsbasierten Praxisprojekten.
§ 33 Satz 2 SGB VIII verpflichtet die Jugendämter zur Schaffung besonderer Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen. Jedoch erhalten heilpädagogische Pflegefamilien diesen Status (und die mit ihm verbundene höhere Honorierung) keineswegs immer, weil sie ein besonders entwicklungsbeeinträchtigstes Kind aufnehmen, sondern allein auf Grund der Tatsache, dass eine der Pflegepersonen über eine – regional sehr unterschiedlich interpretierte – besondere Qualifikation verfügt.
Gutachten des Deutschen Vereins zur Frage ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährleistung einer angemessenen Schulausbildung Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII ist
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, in dem eine bessere Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption festgeschrieben werden soll. Weiterhin sollen Adoptionen aus dem Ausland, die ohne Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen, eingedämmt werden.
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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
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Für die Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und den Schutz vor Gefahren für ihr Wohl stellen Beteiligungsrechte und Beschwerdemöglichkeiten wesentliche Grundlagen und zentrale Instrumente gleichermaßen dar. Beide sind zudem vitale Merkmale pädagogischer Qualität der Einrichtungen.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen,[2] die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren.
Jede Einrichtung sollte über einen partizipativ erarbeiteten Rechtekatalog verfügen und die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche sich beteiligen und ihre Ideen, Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf ihr Leben in der Einrichtung einbringen können.
Darüber hinaus sollte aus Sicht des Deutschen Vereins jede Einrichtung ein strukturiertes, transparentes und schriftlich fixiertes Beschwerdemanagement entwickeln und anwenden
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