Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2018
Am 12. September 2017 hat das Präsidium des Deutschen Vereins die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 verabschiedet.
Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen
Hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand ergeben sich auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Verbraucherpreise um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr die aus der Tabelle ersichtlichen Werte. In den Altersgruppen 6 bis 12 und 12 bis 18 hat der Deutsche Verein im vergangenen Jahr bei der Fortschreibung für 2017 von einer Senkung der Pauschalbeträge für den Sachaufwand abgesehen, die sich aufgrund der Umstellung auf die aktuelle Sonderauswertung ergeben hätte.6 Er empfiehlt nunmehr für das Jahr 2018 von einer Erhöhung der Pauschalbeträge in diesen Altersgruppen abzusehen, soweit die unterbliebenen Senkungen dadurch nicht überschritten werden.
4. Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung
Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sind ebenso zu erstatten wie zur Hälfte die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer Alterssicherung. Nach den Empfehlungen von 2007 spricht sich der Deutsche Verein diesbezüglich für eine Orientierung an den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. gesetzlichen Rentenversicherung aus, auch wenn in der Regel keine Versicherungspflicht der Pflegepersonen besteht.
Für alle Altersstufen gleichermaßen:
Unfallversicherung:
Falls Einzelversicherung Orientierung an gesetzlicher Unfallversicherung (160,23 €/Jahr)
Pro (betreuendem) PflegeelternteilMindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen
Rentenversicherung (42,53 €/Monat)
Pro Pflegekind, ein Pflegeelternteil
Das Gutachten aus Juni 2012 beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Leistungen nach §§ 27, 33 SGB VIII bzw. § 35 a SGB VIII und §§ 53, 54 Abs. 3 SGB XII.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über die Frage, ob nicht mitwirkungsbereite Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren außerhalb der Jugendhilfe in Obdachlosenunterkünfte aufgenommen werden dürfen.
Der Deutsche Verein hat seine jährlichen Empfehlungen zur Fortschreibung des Pflegegeldes für die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII für 2023 veröffentlicht. Die Steigerung beläuft sich auf über 10 %.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat wie jedes Jahr eine Empfehlung zu den Erhöhungen des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege für 2020 herausgegeben.
In einem Gutachten vom 14. Dezember 2015 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe von einer abhängigen Beschäftigung dargestellt.
Anlässlich der Beratung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 11.11.2010 im Bundestag weist der Deutsche Verein für öffentliche und private Führsorge e. V. (DV) erneut auf die Schwächen des aktuellen Gesetzesvorhabens hin.
Der Deutsche Verein hat in seiner Stellungnahme den Referentenentwurf in seiner Zielrichtung sowie überwiegend in seinen Reformvorschlägen unterstützt, denn die Rechte der betroffenen Menschen werden systematisch ausformuliert und zur Grundlage des gesamten Reformprozesses gemacht. Die Rolle des Ehrenamtes in Vormundschaft und Betreuung erfährt eine spürbare Stärkung und das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird neu geordnet und übersichtlich gegliedert. Zur Weiterentwicklung fordert der Deutsche Verein insbesondere die Förderung von Forschung und forschungsbasierten Praxisprojekten.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 um 1,7 %. Auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und Alterssicherung sollten angepasst werden.
Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a Abs. 3 und 4 SGB VIII erarbeitet.
Geschätzt 640.000 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren befinden sich in Deutschland weder in Schule, Ausbildung oder in Beschäftigung. Ihnen droht eine dauerhafte Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Um soziale Ausgrenzung zu verhindern fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mehr individuelle und verlässliche Unterstützung und eine bessere Zusammenarbeit von Verwaltungen und freien Träger.
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Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2018
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Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen
Hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand ergeben sich auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Verbraucherpreise um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr die aus der Tabelle ersichtlichen Werte. In den Altersgruppen 6 bis 12 und 12 bis 18 hat der Deutsche Verein im vergangenen Jahr bei der Fortschreibung für 2017 von einer Senkung der Pauschalbeträge für den Sachaufwand abgesehen, die sich aufgrund der Umstellung auf die aktuelle Sonderauswertung ergeben hätte.6 Er empfiehlt nunmehr für das Jahr 2018 von einer Erhöhung der Pauschalbeträge in diesen Altersgruppen abzusehen, soweit die unterbliebenen Senkungen dadurch nicht überschritten werden.
0 bis 6 Jahre: Sachaufwand 522 € Erziehungskosten 240 €
6 bis 12 Jahre: Sachaufwand 592 €, Erziehungskosten 240 €
12 bis18 Jahre: Sachaufwand 676 €, Erziehungskosten 240 €
4. Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung
Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sind ebenso zu erstatten wie zur Hälfte die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer Alterssicherung. Nach den Empfehlungen von 2007 spricht sich der Deutsche Verein diesbezüglich für eine Orientierung an den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. gesetzlichen Rentenversicherung aus, auch wenn in der Regel keine Versicherungspflicht der Pflegepersonen besteht.
Für alle Altersstufen gleichermaßen:
Unfallversicherung:
Falls Einzelversicherung Orientierung an gesetzlicher Unfallversicherung (160,23 €/Jahr)
Pro (betreuendem) PflegeelternteilMindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen
Rentenversicherung (42,53 €/Monat)
Pro Pflegekind, ein Pflegeelternteil
Mehr Informationen auf der Webseite des Deutschen Vereins