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01.06.2021
Empfehlung

Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII

Ende April 2021 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter eine Empfehlung zu der Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII veröffentlicht. Die BAG wollte damit die sich im Einzelnen teilweise unterscheidenden Empfehlungen bzw. Richtlinien ablösen, so dass bundesweit eine einheitliche Arbeitsgrundlage für die Kostenheranziehung vorhanden ist.
Auszug aus dem Vorwort

Bei der Erarbeitung dieser gemeinsamen Empfehlungen wurde auf eine Orientierung an den Arbeitsprozessen geachtet, um die Sachbearbeitung in der Kostenheranziehung zu unterstützen.
Die gemeinsamen Empfehlungen ersetzen aber keine Schulung für Verwaltungshandeln bzw. über grundsätzliche Zusammenhänge sowohl in der Jugendhilfe als auch in der Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII.
Soweit möglich wurden unterschiedliche Auffassungen in intensiven Diskussionen geklärt, ggf. hat man sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner verständigt. In den einzelnen Bundesländern oder Kommunen anderslautende Sichtweisen bzw. vorliegende rechtsgültige Urteile, die von den Empfehlungen abweichen, sind entsprechend in den betroffenen Ländern bzw. Kommunen zu berücksichtigen, ggf. sind hierzu entsprechende ergänzende Hinweise der Jugend- bzw. Landesjugendämter sinnvoll.

Anrechenbarkeit anderer Leistungen

Bedeutung für die Praxis der Pflegekinderhilfe haben besonders die Abhandlungen für den § 93 SGB VIII (Einkommensberechnung), da es hierzu immer wieder Nachfragen von Pflegeeltern und jungen Menschen gibt. Hier wird sehr klar auf die Anrechenbarkeit oder Nichtanrechenbarkeit von Einkünften hingewiesen und die Begriff "zweckgleiche Leistungen" und "zweckbestimmte Leistungen" erläutert. 

Auszug aus der Inhaltsangabe der Empfehlungen: 

 7 § 93 Absatz 1 SGB VIII - Einkommensberechnung, zweckgleiche und zweckbestimmte Leistungen 

7.1 Einkunftsarten (§ 93 Absatz 1 Satz 1 SGB VIII) 
7.2 Zweckgleiche Leistungen (§ 93 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII) 
7.3 Zweckbestimmte Leistungen (§ 93 Absatz 1 Satz 4 SGB VIII) 
7.4 Ermittlung des durchschnittlichen Monatseinkommens (§ 93 Absatz 4 SGB VIII)

Sie können diese Empfehlungen auf der Seite der BAG Landesjugendämter - Empfehlungen und Arbeitshilfen per pdf herunterladen. Die Empfehlung zur Kostenheranziehung hat die Nr. 152.