Gemeinsames Lernen mit qualifizierter Schulassistenz
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem.
Berlin – Die Empfehlungen setzen sich mit der Verpflichtung der Bundesländer zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems auseinander. Derzeit würde die Assistenz bei der Schulbegleitung überwiegend von der Eingliederungshilfe finanziert.
„Schulbegleitung als personale Unterstützung einzelner oder von Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist zweifelsohne ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur inklusiven Schule,“ so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Sie darf jedoch nicht als Ausfallbürge für systemische Defizite des Schulsystems herhalten.“
Der Deutschen Verein empfiehlt die Weiterentwicklung der Schulbegleitung zu einer qualifizierten Schulassistenz in den Formen systemischer und persönlicher Assistenz zur schulischen Teilhabe. Die Empfehlungen geben Anregungen und Hilfen zur Implementierung einer qualifizierten Schulassistenz. Um den Übergangsprozess zu gestalten enthalten sie gleichzeitig fachlich-konzeptionelle Überlegungen zur derzeitigen Praxis von Schulbegleitung.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins vom Dezember 2013 zur örtlichen Zuständigkeit bei Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 54 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 44 SGB VIII sowie zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für die Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a Abs. 3 und 4 SGB VIII erarbeitet.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über die Frage, ob nicht mitwirkungsbereite Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren außerhalb der Jugendhilfe in Obdachlosenunterkünfte aufgenommen werden dürfen.
Auszüge "Das Kindeswohl im Zentrum der Adoption" und "Dauerpflege und Adoption" des Diskussionspapiers zur Adoption des Deutschen Vereins vom Juni 2014
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, in dem eine bessere Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption festgeschrieben werden soll. Weiterhin sollen Adoptionen aus dem Ausland, die ohne Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen, eingedämmt werden.
Anlässlich der Beratung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 11.11.2010 im Bundestag weist der Deutsche Verein für öffentliche und private Führsorge e. V. (DV) erneut auf die Schwächen des aktuellen Gesetzesvorhabens hin.
Der Deutsche Verein hat ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es ein generelles Mindestalter für den Anspruch auf den § 35a SGB 8 (seelische Behinderung) gibt.
Der Deutsche Verein hat in seiner Stellungnahme den Referentenentwurf in seiner Zielrichtung sowie überwiegend in seinen Reformvorschlägen unterstützt, denn die Rechte der betroffenen Menschen werden systematisch ausformuliert und zur Grundlage des gesamten Reformprozesses gemacht. Die Rolle des Ehrenamtes in Vormundschaft und Betreuung erfährt eine spürbare Stärkung und das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird neu geordnet und übersichtlich gegliedert. Zur Weiterentwicklung fordert der Deutsche Verein insbesondere die Förderung von Forschung und forschungsbasierten Praxisprojekten.
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Gemeinsames Lernen mit qualifizierter Schulassistenz
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Pressemitteilung des Deutschen Vereins
Berlin – Die Empfehlungen setzen sich mit der Verpflichtung der Bundesländer zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems auseinander. Derzeit würde die Assistenz bei der Schulbegleitung überwiegend von der Eingliederungshilfe finanziert.
„Schulbegleitung als personale Unterstützung einzelner oder von Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist zweifelsohne ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur inklusiven Schule,“ so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Sie darf jedoch nicht als Ausfallbürge für systemische Defizite des Schulsystems herhalten.“
Der Deutschen Verein empfiehlt die Weiterentwicklung der Schulbegleitung zu einer qualifizierten Schulassistenz in den Formen systemischer und persönlicher Assistenz zur schulischen Teilhabe. Die Empfehlungen geben Anregungen und Hilfen zur Implementierung einer qualifizierten Schulassistenz. Um den Übergangsprozess zu gestalten enthalten sie gleichzeitig fachlich-konzeptionelle Überlegungen zur derzeitigen Praxis von Schulbegleitung.
Empfehlungen zur Schulassistenz