Gemeinsames Lernen mit qualifizierter Schulassistenz
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem.
Berlin – Die Empfehlungen setzen sich mit der Verpflichtung der Bundesländer zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems auseinander. Derzeit würde die Assistenz bei der Schulbegleitung überwiegend von der Eingliederungshilfe finanziert.
„Schulbegleitung als personale Unterstützung einzelner oder von Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist zweifelsohne ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur inklusiven Schule,“ so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Sie darf jedoch nicht als Ausfallbürge für systemische Defizite des Schulsystems herhalten.“
Der Deutschen Verein empfiehlt die Weiterentwicklung der Schulbegleitung zu einer qualifizierten Schulassistenz in den Formen systemischer und persönlicher Assistenz zur schulischen Teilhabe. Die Empfehlungen geben Anregungen und Hilfen zur Implementierung einer qualifizierten Schulassistenz. Um den Übergangsprozess zu gestalten enthalten sie gleichzeitig fachlich-konzeptionelle Überlegungen zur derzeitigen Praxis von Schulbegleitung.
Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. In den Empfehlungen 2018 wird eine Steigerung in allen Altergruppen empfohlen. Pauschalen zur Unfallversicherung und Alterssicherung bleiben unverändert.
Das Gutachten aus Juni 2012 beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Leistungen nach §§ 27, 33 SGB VIII bzw. § 35 a SGB VIII und §§ 53, 54 Abs. 3 SGB XII.
Der Deutsche Verein hat ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es ein generelles Mindestalter für den Anspruch auf den § 35a SGB 8 (seelische Behinderung) gibt.
In einem Gutachten vom 14. Dezember 2015 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe von einer abhängigen Beschäftigung dargestellt.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in einer Empfehlung die Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege für das Jahr 2009 um 3 % vorgeschlagen.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren
Ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über die Frage, ob nicht mitwirkungsbereite Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren außerhalb der Jugendhilfe in Obdachlosenunterkünfte aufgenommen werden dürfen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2012 wie bereits im Vorjahr die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zu erhöhen. Auch der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung sollte angepasst werden.
Anlässlich der Beratung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 11.11.2010 im Bundestag weist der Deutsche Verein für öffentliche und private Führsorge e. V. (DV) erneut auf die Schwächen des aktuellen Gesetzesvorhabens hin.
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Gemeinsames Lernen mit qualifizierter Schulassistenz
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Pressemitteilung des Deutschen Vereins
Berlin – Die Empfehlungen setzen sich mit der Verpflichtung der Bundesländer zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems auseinander. Derzeit würde die Assistenz bei der Schulbegleitung überwiegend von der Eingliederungshilfe finanziert.
„Schulbegleitung als personale Unterstützung einzelner oder von Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist zweifelsohne ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur inklusiven Schule,“ so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Sie darf jedoch nicht als Ausfallbürge für systemische Defizite des Schulsystems herhalten.“
Der Deutschen Verein empfiehlt die Weiterentwicklung der Schulbegleitung zu einer qualifizierten Schulassistenz in den Formen systemischer und persönlicher Assistenz zur schulischen Teilhabe. Die Empfehlungen geben Anregungen und Hilfen zur Implementierung einer qualifizierten Schulassistenz. Um den Übergangsprozess zu gestalten enthalten sie gleichzeitig fachlich-konzeptionelle Überlegungen zur derzeitigen Praxis von Schulbegleitung.
Empfehlungen zur Schulassistenz