Diese Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses von der 127. Sitzung am 15.07.2014 gelten sowohl für ehrenamtliche Einzelvormünder, Amts- wie auch Vereinsvormünder.
Die Fortschreibung der Fachlichen Empfehlungen zur Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII wurde am 11. März 2014 vom Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss beschlossen und jetzt als Broschüre herausgegeben.
Empfehlungen des Bayrischen Landesjugendamtes zur Anwendung der §§ 91 bis 95 SGB VIII. Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen und die Überleitung von Ansprüchen - hier mit besonderem Hinweis auf die Anrechnung eines Einkommens junger Menschen.
Die gesamtbayerischen Jugendamtsleitungstagung in Weiden vom 09. bis 11. Mai beschäftigte sich mit dem Thema: „Anforderungsprofil der Fachkräfte in Jugendämtern vor dem Hintergrund der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit“.
In der Vorbereitung wurde ein Anforderungspapier erarbeitet.
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Kriterien für persönliche Kontakte in der Vormundschaft
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Diese Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses von der 127. Sitzung am 15.07.2014 gelten sowohl für ehrenamtliche Einzelvormünder, Amts- wie auch Vereinsvormünder.
HIER können Sie die Empfehlungen auf den Seiten des Bayerischen Landesjugendamtes lesen