Pflegeeltern sollen mehr Geld erhalten - Empfehlungen zur materiellen Ausstattung der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendliche
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt für das Jahr 2011, die monatlichen Pauschalbeträge für Pflegeeltern in der Vollzeitpflege für Kinder und Jugendlichen um 0,9 Prozent zu erhöhen. Ferner sollte der Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung angepasst werden.
In seinen soeben verabschiedeten Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen setzt sich der Deutsche Verein dafür ein, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten des Sachaufwandes sowie die Kosten für Pflege und Erziehung des Kindes oder des Jugendlichen um 0,9 % zu steigern. Mit seinen Empfehlungen reagiert der Deutsche Verein auf die entsprechende Entwicklung der Verbraucherpreise.
Der Deutsche Verein empfiehlt für das Jahr 2011 zudem, den Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung von Pflegepersonen denaktuellen Beiträgen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anzupassen.
„Mit unseren regelmäßigen Empfehlungen zur Vollzeitpflege werden wir der Steigerung der Verbraucherpreise gerecht und unterstützen die Entwicklung und den Ausbau dieses wichtigen Angebots der Kinder- und Jugendhilfe", betont Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins. Die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden sollten die Empfehlungen des Deutschen Vereins übernehmen, fordert Wilhelm Schmidt.
Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der kommunalen Spitzenverbände und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit, des Sozialrechts und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.
Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a Abs. 3 und 4 SGB VIII erarbeitet.
§ 33 Satz 2 SGB VIII verpflichtet die Jugendämter zur Schaffung besonderer Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen. Jedoch erhalten heilpädagogische Pflegefamilien diesen Status (und die mit ihm verbundene höhere Honorierung) keineswegs immer, weil sie ein besonders entwicklungsbeeinträchtigstes Kind aufnehmen, sondern allein auf Grund der Tatsache, dass eine der Pflegepersonen über eine – regional sehr unterschiedlich interpretierte – besondere Qualifikation verfügt.
Das Gutachten aus Juni 2012 beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Leistungen nach §§ 27, 33 SGB VIII bzw. § 35 a SGB VIII und §§ 53, 54 Abs. 3 SGB XII.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2016, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand, die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen als auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und die Alterssicherung unverändert zu belassen.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über die Frage, ob nicht mitwirkungsbereite Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren außerhalb der Jugendhilfe in Obdachlosenunterkünfte aufgenommen werden dürfen.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins vom Dezember 2013 zur örtlichen Zuständigkeit bei Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 54 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 44 SGB VIII sowie zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für die Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert
In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge für ein inklusives Schulsystem und die darin benötigte Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können.
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Pflegeeltern sollen mehr Geld erhalten - Empfehlungen zur materiellen Ausstattung der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendliche
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In seinen soeben verabschiedeten Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen setzt sich der Deutsche Verein dafür ein, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten des Sachaufwandes sowie die Kosten für Pflege und Erziehung des Kindes oder des Jugendlichen um 0,9 % zu steigern. Mit seinen Empfehlungen reagiert der Deutsche Verein auf die entsprechende Entwicklung der Verbraucherpreise.
Der Deutsche Verein empfiehlt für das Jahr 2011 zudem, den Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung von Pflegepersonen denaktuellen Beiträgen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anzupassen.
„Mit unseren regelmäßigen Empfehlungen zur Vollzeitpflege werden wir der Steigerung der Verbraucherpreise gerecht und unterstützen die Entwicklung und den Ausbau dieses wichtigen Angebots der Kinder- und Jugendhilfe", betont Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins. Die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden sollten die Empfehlungen des Deutschen Vereins übernehmen, fordert Wilhelm Schmidt.
Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der kommunalen Spitzenverbände und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit, des Sozialrechts und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.
Quelle: deutscher-verein.de