Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert
In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge für ein inklusives Schulsystem und die darin benötigte Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können.
Wollen wir ein wirklich inklusives Schulsystem, benötigen wir die Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können. In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge.
Obwohl es eigentlich Aufgabe der Länder ist, flächendeckend ein inklusives Schulsystem zu verwirklichen und zu finanzieren, wird die durch die Kommunen finanzierte Schulassistenz immer unentbehrlicher.
"Kommunen springen nach wie vor und mehr denn je ein, um diese Ausfallbürgschaft für die Länder zu übernehmen", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins greifen unter anderem die aktualisierte Rechtsgrundlage für die Schulassistenz auf und befassen sich mit einer notwendigen gemeinsamen Leistungserbringung. Die Empfehlungen verweisen zudem perspektivisch auf die Umstellung zu sogenannten Pool-Modellen, bei denen die Einbindung der jeweiligen Schule konstituierendes Element ist.
"Hilfe aus einer Hand heißt, dass ein Kind mit einer Behinderung in der Schule das vorfindet, was es an Unterstützung braucht", fordert Dr. Stetter-Karp.
Pressemitteilung des Deutschen Vereins vom 30. September 2021 zur Schulassistenz
Am 12. September 2017 hat das Präsidium des Deutschen Vereins die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 verabschiedet.
Eine Rufbereitschaft zum Schutz von Kindern in Gefährdungslagen außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes kann nicht auf einen freien Träger übertragen werden, da dieser nicht dazu berechtigt ist, Kinder in Obhut nehmen zu können. Darauf weist ein kurzes Gutachten des Deutschen Vereins vom 9. März 2020 hin.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, in dem eine bessere Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption festgeschrieben werden soll. Weiterhin sollen Adoptionen aus dem Ausland, die ohne Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen, eingedämmt werden.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2012 wie bereits im Vorjahr die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zu erhöhen. Auch der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung sollte angepasst werden.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2016, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand, die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen als auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und die Alterssicherung unverändert zu belassen.
Der Deutsche Verein hat seine jährlichen Empfehlungen zur Fortschreibung des Pflegegeldes für die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII für 2023 veröffentlicht. Die Steigerung beläuft sich auf über 10 %.
Auszüge "Das Kindeswohl im Zentrum der Adoption" und "Dauerpflege und Adoption" des Diskussionspapiers zur Adoption des Deutschen Vereins vom Juni 2014
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Schulassistenz aus einer Hand
Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert
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Wollen wir ein wirklich inklusives Schulsystem, benötigen wir die Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können. In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge.
Obwohl es eigentlich Aufgabe der Länder ist, flächendeckend ein inklusives Schulsystem zu verwirklichen und zu finanzieren, wird die durch die Kommunen finanzierte Schulassistenz immer unentbehrlicher.
"Kommunen springen nach wie vor und mehr denn je ein, um diese Ausfallbürgschaft für die Länder zu übernehmen", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins greifen unter anderem die aktualisierte Rechtsgrundlage für die Schulassistenz auf und befassen sich mit einer notwendigen gemeinsamen Leistungserbringung. Die Empfehlungen verweisen zudem perspektivisch auf die Umstellung zu sogenannten Pool-Modellen, bei denen die Einbindung der jeweiligen Schule konstituierendes Element ist.
"Hilfe aus einer Hand heißt, dass ein Kind mit einer Behinderung in der Schule das vorfindet, was es an Unterstützung braucht", fordert Dr. Stetter-Karp.
Pressemitteilung des Deutschen Vereins vom 30. September 2021 zur Schulassistenz