Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert
In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge für ein inklusives Schulsystem und die darin benötigte Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können.
Wollen wir ein wirklich inklusives Schulsystem, benötigen wir die Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können. In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge.
Obwohl es eigentlich Aufgabe der Länder ist, flächendeckend ein inklusives Schulsystem zu verwirklichen und zu finanzieren, wird die durch die Kommunen finanzierte Schulassistenz immer unentbehrlicher.
"Kommunen springen nach wie vor und mehr denn je ein, um diese Ausfallbürgschaft für die Länder zu übernehmen", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins greifen unter anderem die aktualisierte Rechtsgrundlage für die Schulassistenz auf und befassen sich mit einer notwendigen gemeinsamen Leistungserbringung. Die Empfehlungen verweisen zudem perspektivisch auf die Umstellung zu sogenannten Pool-Modellen, bei denen die Einbindung der jeweiligen Schule konstituierendes Element ist.
"Hilfe aus einer Hand heißt, dass ein Kind mit einer Behinderung in der Schule das vorfindet, was es an Unterstützung braucht", fordert Dr. Stetter-Karp.
Pressemitteilung des Deutschen Vereins vom 30. September 2021 zur Schulassistenz
Ein Gutachten des Deutschen Vereins vom Dezember 2013 zur örtlichen Zuständigkeit bei Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 54 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 44 SGB VIII sowie zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für die Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, in dem eine bessere Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption festgeschrieben werden soll. Weiterhin sollen Adoptionen aus dem Ausland, die ohne Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen, eingedämmt werden.
Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. In den Empfehlungen 2018 wird eine Steigerung in allen Altergruppen empfohlen. Pauschalen zur Unfallversicherung und Alterssicherung bleiben unverändert.
Neben dem langfristigen Ziel einer möglichst klaren Regelung der Zuständigkeiten sind aus Sicht des Deutschen Vereins besonders kurz- und mittelfristig Lösungen zur Verringerung der bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten erforderlich.
Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a Abs. 3 und 4 SGB VIII erarbeitet.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2010 auszusetzen und die monatlichen Pauschalbeträge in der bisherigen Höhe beizubehalten aber den Anteil für die Unfallversicherung und die Alterssicherung leicht zu erhöhen.
Auszüge "Das Kindeswohl im Zentrum der Adoption" und "Dauerpflege und Adoption" des Diskussionspapiers zur Adoption des Deutschen Vereins vom Juni 2014
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt für das Jahr 2011, die monatlichen Pauschalbeträge für Pflegeeltern in der Vollzeitpflege für Kinder und Jugendlichen um 0,9 Prozent zu erhöhen. Ferner sollte der Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung angepasst werden.
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Schulassistenz aus einer Hand
Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert
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Wollen wir ein wirklich inklusives Schulsystem, benötigen wir die Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können. In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge.
Obwohl es eigentlich Aufgabe der Länder ist, flächendeckend ein inklusives Schulsystem zu verwirklichen und zu finanzieren, wird die durch die Kommunen finanzierte Schulassistenz immer unentbehrlicher.
"Kommunen springen nach wie vor und mehr denn je ein, um diese Ausfallbürgschaft für die Länder zu übernehmen", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins greifen unter anderem die aktualisierte Rechtsgrundlage für die Schulassistenz auf und befassen sich mit einer notwendigen gemeinsamen Leistungserbringung. Die Empfehlungen verweisen zudem perspektivisch auf die Umstellung zu sogenannten Pool-Modellen, bei denen die Einbindung der jeweiligen Schule konstituierendes Element ist.
"Hilfe aus einer Hand heißt, dass ein Kind mit einer Behinderung in der Schule das vorfindet, was es an Unterstützung braucht", fordert Dr. Stetter-Karp.
Pressemitteilung des Deutschen Vereins vom 30. September 2021 zur Schulassistenz