Mit der Einführung des § 16h SGB II hat der Gesetzgeber Zielgruppen und Leistungsprinzipien der Jugendsozialarbeit in die Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgenommen und damit auf einen Bedarf reagiert, der von den vorhandenen Hilfe- und Fördersystemen nicht ausreichend gedeckt wird. Die Regelung ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Es sollen junge Menschen im Alter von unter 25 Jahren gefördert werden, die sich vom (bisherigen) Leistungsangebot des SGB II abgewendet haben oder von diesem nicht erreicht wurden, aber wahrscheinlich leistungsberechtigt sind oder dem Grunde nach einen Leistungsanspruch haben (§ 16h Abs. 2 Satz 1 SGB II).
Die Jobcenter können neue, zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen schaffen, die es ermöglichen, diese jungen Menschen zu erreichen und mit ihnen zu arbeiten. So wird
der Vorrang der Leistungen nach § 13 SGB VIII beachtet.
Der Deutsche Verein wirbt dafür, dass die Öffnung des SGB II für diese Zielgruppe und Leistungen als Impuls genutzt wird, in den Kommunen die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger sozialer Hilfeleistungen und Förderungen zu verbessern.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2012 wie bereits im Vorjahr die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zu erhöhen. Auch der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung sollte angepasst werden.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2010 auszusetzen und die monatlichen Pauschalbeträge in der bisherigen Höhe beizubehalten aber den Anteil für die Unfallversicherung und die Alterssicherung leicht zu erhöhen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat wie jedes Jahr eine Empfehlung zu den Erhöhungen des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege für 2020 herausgegeben.
Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. In den Empfehlungen 2018 wird eine Steigerung in allen Altergruppen empfohlen. Pauschalen zur Unfallversicherung und Alterssicherung bleiben unverändert.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins vom Dezember 2013 zur örtlichen Zuständigkeit bei Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 54 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 44 SGB VIII sowie zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für die Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
Der Deutsche Verein hat ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es ein generelles Mindestalter für den Anspruch auf den § 35a SGB 8 (seelische Behinderung) gibt.
von:
Umsetzung des §16h SGB II - Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
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Mit der Einführung des § 16h SGB II hat der Gesetzgeber Zielgruppen und Leistungsprinzipien der Jugendsozialarbeit in die Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgenommen und damit auf einen Bedarf reagiert, der von den vorhandenen Hilfe- und Fördersystemen nicht ausreichend gedeckt wird. Die Regelung ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Es sollen junge Menschen im Alter von unter 25 Jahren gefördert werden, die sich vom (bisherigen) Leistungsangebot des SGB II abgewendet haben oder von diesem nicht erreicht wurden, aber wahrscheinlich leistungsberechtigt sind oder dem Grunde nach einen Leistungsanspruch haben (§ 16h Abs. 2 Satz 1 SGB II).
Die Jobcenter können neue, zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen schaffen, die es ermöglichen, diese jungen Menschen zu erreichen und mit ihnen zu arbeiten. So wird
der Vorrang der Leistungen nach § 13 SGB VIII beachtet.
Der Deutsche Verein wirbt dafür, dass die Öffnung des SGB II für diese Zielgruppe und Leistungen als Impuls genutzt wird, in den Kommunen die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger sozialer Hilfeleistungen und Förderungen zu verbessern.