Die Empfehlungen (DV 31/14) wurden von der Arbeitsgruppe „Schnittstellen SGB II, III, VIII“ erarbeitet, im Fachausschuss „Jugend und Familie“ sowie im Fachausschuss „Sozialpolitik, soziale Sicherung, Sozialhilfe“ beraten und am 23. September 2015 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
Inhalt der Empfehlungen
1. Ausgangslage und Zielsetzung
2. Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit
2.1 Im Fokus: drei Rechtskreise
2.2 Gemeinsame Verantwortung
2.3 Gesetzliche Grundlagen der Zusammenarbeit
2.4 Weitere Netzwerk- und Kooperationspartner – insbesondere Schulen
3. Kooperationsschnittstellen
3.1 Schnittstelle „Zuständigkeitswechsel“
3.2 Schnittstelle „Informationen“
3.3 Schnittstelle „Individuelle Förderplanung“
3.4 Schnittstelle „Planung von Angeboten und Maßnahmen“
4. Gelingensbedingungen zum Auf- und Ausbau von Kooperationen
4.1 Initiative zur Zusammenarbeit ergreifen
4.2 Notwendige Vorüberlegungen für die Kooperation
4.3 Kooperationspartner kennenlernen und Kommunikationsstrukturen schaffen
4.4 Gemeinsame Ziele und Inhalte der Kooperation identifizieren
4.5 Verantwortlichkeiten und Arbeitsform bestimmen
4.6 Produktiver Umgang mit divergierenden Sichtweisen
4.7 Junge Menschen an der Gestaltung des Übergangs beteiligen
4.8 Mehrwert der Kooperation herausstellen
4.9 Dokumentation und Erfolgskontrolle
4.10 Unterstützung der kommunalen Verwaltungsleitung gewinnen
Inhalt des Gutachtens: Umfang der Übertragung von Aufgaben nach § 76 SGB VIII (Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahnehmung anderer Aufgaben) in Verbindung mit § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertgagespflege).
§ 33 Satz 2 SGB VIII verpflichtet die Jugendämter zur Schaffung besonderer Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen. Jedoch erhalten heilpädagogische Pflegefamilien diesen Status (und die mit ihm verbundene höhere Honorierung) keineswegs immer, weil sie ein besonders entwicklungsbeeinträchtigstes Kind aufnehmen, sondern allein auf Grund der Tatsache, dass eine der Pflegepersonen über eine – regional sehr unterschiedlich interpretierte – besondere Qualifikation verfügt.
Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert
In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge für ein inklusives Schulsystem und die darin benötigte Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2010 auszusetzen und die monatlichen Pauschalbeträge in der bisherigen Höhe beizubehalten aber den Anteil für die Unfallversicherung und die Alterssicherung leicht zu erhöhen.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren
Gutachten des Deutschen Vereins zum Anspruch auf Betreuung durch das Jugendamt auch für Pflegepersonen, die ein Kind mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe aufgenommen haben.
von:
Unterstützung am Übergang Schule – Beruf
Themen:
Die Empfehlungen (DV 31/14) wurden von der Arbeitsgruppe „Schnittstellen SGB II, III, VIII“ erarbeitet, im Fachausschuss „Jugend und Familie“ sowie im Fachausschuss „Sozialpolitik, soziale Sicherung, Sozialhilfe“ beraten und am 23. September 2015 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
Inhalt der Empfehlungen
1. Ausgangslage und Zielsetzung
2. Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit
2.1 Im Fokus: drei Rechtskreise
2.2 Gemeinsame Verantwortung
2.3 Gesetzliche Grundlagen der Zusammenarbeit
2.4 Weitere Netzwerk- und Kooperationspartner – insbesondere Schulen
3. Kooperationsschnittstellen
3.1 Schnittstelle „Zuständigkeitswechsel“
3.2 Schnittstelle „Informationen“
3.3 Schnittstelle „Individuelle Förderplanung“
3.4 Schnittstelle „Planung von Angeboten und Maßnahmen“
4. Gelingensbedingungen zum Auf- und Ausbau von Kooperationen
4.1 Initiative zur Zusammenarbeit ergreifen
4.2 Notwendige Vorüberlegungen für die Kooperation
4.3 Kooperationspartner kennenlernen und Kommunikationsstrukturen schaffen
4.4 Gemeinsame Ziele und Inhalte der Kooperation identifizieren
4.5 Verantwortlichkeiten und Arbeitsform bestimmen
4.6 Produktiver Umgang mit divergierenden Sichtweisen
4.7 Junge Menschen an der Gestaltung des Übergangs beteiligen
4.8 Mehrwert der Kooperation herausstellen
4.9 Dokumentation und Erfolgskontrolle
4.10 Unterstützung der kommunalen Verwaltungsleitung gewinnen
Hier können Sie die Empfehlungen einsehen