Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe
Anfang Dezember hat der Deutsche Verein seine "Eckpunkte für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe" herausgegeben. Mit den Eckpunkten möchte der Deutsche Verein Impulse in die aktuelle fachliche Debatte um die Begriffe Wirkung und Wirksamkeit im Bereich der Eingliederungshilfe einbringen, damit ein gemeinsames Verständnis entwickelt werden kann.
In der Einleitung dieser Empfehlung schreibt der Deutsche Verein:
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist das Recht der Eingliederungshilfe weitreichend reformiert worden mit dem Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und mehr Selbstbestimmung zu verbessern. Die neuen Regelungen zum Gesamtplanverfahren in Teil 2 des SGB IX sollen sicherstellen, dass die personenzentriert neu ausgerichteten Leistungen der Eingliederungshilfe passgenau und bedarfsdeckend erbracht werden. Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen sind dabei unter besonderer Berücksichtigung der in den §§ 1 und 4 SGB IX genannten Ziele der Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sicherzustellen.
Neben der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe durch das BTHG ist auch die Wirkungsorientierung1 in der Eingliederungshilfe gestärkt worden. Die Begriffe Wirkung und Wirksamkeit werden erstmals im Kontext der Eingliederungshilfe im SGB IX gesetzlich verankert. In den Regelungen zum Gesamtplanverfahren ist eine Wirkungskontrolle vorgesehen. [....]
Bei den Begriffen Wirkung und Wirksamkeit handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe. Sie wurden gesetzlich weder definiert noch konkretisiert. Auch Verfahren, Maßstäbe und Kriterien für die Beurteilung der Wirksamkeit wurden nicht formuliert. Bislang fehlt es ebenso an einer gelebten Praxis im Kontext der Eingliederungshilfe. Die Erarbeitung geeigneter Methoden, Indikatoren und Instrumente im Hinblick auf die Prüfung der Wirkung im Gesamtplanverfahren als auch in Bezug auf die Wirksamkeit von Leistungen sowie deren Überprüfung obliegt damit den jeweiligen Vertragspartnern. [....]
Die Eckpunkte richten sich an die Leistungsträger und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe mit dem Ziel, auf Basis der aktuellen fachlichen Diskussionen Hinweise für eine Begriffsbestimmung und Empfehlungen zur Wirkungskontrolle und Überprüfung der Qualität einschließlich der Wirksamkeit an die Hand zu geben.
Weiterer Inhalt der Empfehlungen
II. Gesetzliche Grundlagen
Leistungsrecht: Wirkung und Wirkungskontrolle im Kontext der Gesamtplanung
Vertragsrecht: Wirksamkeit im Kontext des Leistungserbringungsrechts des SGB IX
Prüfrecht nach § 128 SGB IX
III. Vorgaben zu Qualität und Wirksamkeit in den Landesrahmenverträgen
IV. Gemeinsame Begriffsdefinitionen
Verhältnis von Wirkung und Wirksamkeit
Wirkung
Wirksamkeit
V. Empfehlungen zur Wirkungskontrolle und Überprüfung der Qualität einschließlich Wirksamkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe
Wirkungskontrolle auf individueller Ebene
Überprüfung der Qualität einschließlich der Wirksamkeit auf institutioneller/vertraglicher Ebene
Mit der Bestandsaufnahme und den Empfehlungen möchte der Deutsche Verein eine Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben erreichen. Im Fokus stehen Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an der Grenze zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt. Zudem sollen die Empfehlungen dazu beitragen, dass junge Menschen mit Unterstützungs- bzw. Förderbedarf, die bisher in keinem Leistungssystem integriert sind, künftig berücksichtigt werden, um frühzeitig Hilfen zu erhalten.
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Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe
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In der Einleitung dieser Empfehlung schreibt der Deutsche Verein:
Weiterer Inhalt der Empfehlungen
II. Gesetzliche Grundlagen
III. Vorgaben zu Qualität und Wirksamkeit in den Landesrahmenverträgen
IV. Gemeinsame Begriffsdefinitionen
V. Empfehlungen zur Wirkungskontrolle und Überprüfung der Qualität einschließlich Wirksamkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe