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Aus der Praxis

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2017

Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an.

Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem prüft er, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind, die zu einer Anpassung seiner Empfehlungen führen.

Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege

  • 0 – 6 Jahre: Sachaufwand 515 €, Kosten der Erziehung 237 €
  • 6 – 12 Jahre: Sachaufwand 589 €, Kosten der Erziehung 237 €
  • 12 – 18 Jahre: Sachaufwand 676 €, Kosten der Erziehung 237 €.

Bei den materiellen Aufwendungen beträgt der Anteil für Miete und Heizung (Bruttowarmmiete) aktuell 89,40 €.

Unfallversicherung - für alle Altersstufen

Falls Einzelversicherung Orientierung an gesetzlicher Unfallversicherung (160,23 €/Jahr) - pro betreuendem Pflegeelternteil

Alterssicherung - für alle Altersstufen

Mindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung (42,53 €/Monat) - pro Pflegekind, ein Pflegeelternteil.

Letzte Aktualisierung am: 
07.10.2016

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