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Übernahme von Kosten durch das Jugendamt
Themen:
Meine Frau und ich haben nun seit 7 Jahren ein Pflegekind. Dieses Pflegekind hat in Mathematik große Probleme. Seit einigen Jahren besucht sie deshalb nach Rücksprache mit dem Mathematiklehrer zusätzlich einmal wöchentlich ein Nachhilfeinstitut. Sie hat dort Einzelunterricht. Neben einer reinen Dyskalkulietherapie hilft diese Lehrerin auch bei aktuellen mathematischen Problemen, damit unser Pflegekind weiter in der Schule mitkommt.
Unser Pflegekind besucht auch aufgrund der Nachhilfe die Realschule. Diese Nachhilfe kostet 72,00 Euro im Monat. Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt wurde im Widerspruchsverfahren abgelehnt. Da die leibliche Mutter noch das Sorgerecht hat (seit 2 1/2 Jahren aber kein persönlicher Kontakt) sind wir als Pflegeeltern nicht klageberechtigt. Eine Erklärung von der leiblichen Mutter ist nicht zu erhalten, da diese "wiedereinmal" unbekannt verzogen ist.
Fazit:
Pflegeeltern haben es manchmal wirklich schwer und das Jugendamt hat mal wieder gewonnen und Kosten gespart !!!