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Maßnahmen zur Feststellung der Eignung von Pflegefamilienbewerbern
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Nicht immer hilfreich: die vorläufige Maßnahmen zur Feststellung der Eignung von PflegefamilienbewerberInnen.
Nach dem tragischen Tod eines Pflegekindes in Hamburg hat es von vielen Stellen Kommentare zur Frage gegeben, wie so etwas Schreckliches überhaupt passieren konnte. Thesen wurden formuliert, ein „Systemversagen“ diagnostiziert, verschiedene Vorschläge für eine „systematische Veränderung der gesetzlichen Grundlagen und Verfahren in der Kinder- und Jugendhilfe“ gemacht.
Ganz praktisch sind für Pflegefamilien und insbesondere für neue BewerberInnen, die Pflegefamilien für Hamburger Kinder werden wollen, bereits einige veränderte Verfahren festgelegt worden. Anhand eines Beispiels wird deutlich, dass die jetzt praktizierten vorläufigen Maßnahmen nicht immer nur hilfreich sind, sondern dazu beitragen können, dass sich Pflegeeltern und PflegeelternbewerberInnen unter den Generalverdacht gestellt fühlen, zu lügen und zu betrügen.
Bei dem seit Februar 2012 in Hamburg geltenden Drogentest werden BewerberInnen an drei Stellen des Kopfhaares ca. 6 Zentimeter lange und ca. 1 Zentimeter breite Haarsträhnen zur Untersuchung auf illegale Drogen abgeschnitten. Haben die BewerberInnen kurze oder keine Haare, so wurde uns berichtet, werden sie zu einer dreimaligen Urinprobe aufgefordert. Termine dafür werden über eine SMS an die BewerberInnen weiter geleitet, sie müssen dann jeweils zu einer bestimmten Zeit in das Rechtsmedizinische Institut des uke kommen.
Dieser Beitrag stammt aus der Juni-Ausgabe von ‚Blickpunkt Pflegekinder‘ zum Thema: "Nach Chantal: Wohin steuert Hamburgs Pflegekinderhilfe?" Wir danken der Redaktion des Blickpunkt für die freundliche Überlassung des Beitrages.
Die Urinprobe selbst erfolgt unter“ Beobachtung“, d.h. eine Person verfolgt genau den Prozess. Hintergrund dafür sei, so wurde von einem Pflegevater berichtet, dass der zu Untersuchende fremden Urin mitgebracht haben könnte, um über seine Drogeneinnahme hinweg zu täuschen. Auf Nachfrage, ob dieser geschilderte Ablauf üblich sei, wurden wir informiert, dass es sich um ein regelhaftes Verfahren handelt. Und zwar grundsätzlich für Menschen, die sich für die Aufnahme in ein Substitutionsprogramm bewerben bzw. bereits substituiert werden und sich dieser Prüfung wiederholt unterziehen müssen.
Ist das die richtige Maßnahme, um BewerberInnen für die Aufnahme eines Pflegekindes auf ihre Eignung zu prüfen?
Redaktionsmitglied Gunda Seitz-Schulte