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25.05.2008
Erfahrungsbericht

Mails zum Thema Beistand sein für Pflegeeltern

Zum Thema Beistände sein für Pflegeeltern haben wir zahlreiche Mails erhalten.

mail vom 1.5.07

Sie hatte in einem letzten Mail nach Beiständen gesucht. Ich bin im letzten Jahr der Beistandsausbildung der Pflegeelternschule Baden-Württemberg und biete mich als Beistand für den Bereich Bayern/Schwaben/Bodensee und Friedrichshafen, Ravensburg an. (Uschi Baer-Stern)

Anmerkung der Redaktion: Falls Sie einen Beistand in dieser Gegend suchen, stellen wir gern den Kontakt zu Frau Baer-Stern her.

mail vom 10.4.07

Als Pflegeeltern wären wir sehr interessiert an einem Beistand, der uns bei dem Kontakt zur Schule "beisteht", da die Schule unserer Pflegetochter selbst die Mitwirkung eines Mediators ablehnt. Gibt es hierfür auch eine (gesetzl.) Regelung und welche engagierte Person mit Erfahrung in schulischen Themen wäre hierzu in Berlin bereit ?

Anmerkung der Redaktion: Wenn Sie sich vorstellen können, hier Beistand zu sein, stellen wir gern den Kontakt zur Familie her.

mail vom 15.3.07

Vor ca. 7 Jahren war das Pflegeverhältnis unseres früheren Pflegesohnes unterbrochen. Andreas, damals 16 Jahre alt, hatte Probleme mit dem Jugendamt u. a. wegen seiner Unterbringung. Wir hatten wieder Kontakt. Dank der Beratung von Frau Hopp konnte ich mit Vollmacht von Andreas als Beitstand am Hilfeplangespräch teilnehmen. Als ich da erschien, waren alle recht überracht und haben sich die Vollmacht ganz genau durchgelesen. Ich hatte das Gefühl, gefallen hat denen das nicht, die wollten schön für sich alleine ihre Pläne durchziehen. Erst vor kurzem haben sie Stimmung gegen mich gemacht und Andreas dahingehend beeinflusst, mir vom bevorstehenden Hilfeplangespräch nicht zu berichten. Beim letzten Gespräch war ich wieder dabei, ich brauchte noch nicht einmal eine Vollmacht. Andreas ist jetzt 22 1/2 Jahre und zum 28.02.07 hat sich das Jugendamt ausgeklinkt. Wenn Andreas sich richtig verhalten hätte, hätte sich das Jugendamt bis 2010 engagiert. Ein absuluter Einzelfall nach deren Angaben. Vielleicht ein Ergebnis, dass ich habe mitmischen können, wenn es gewünscht war. (Doris Steuber)

mail vom 14.3.07

Die Nutzung der Begrifflichkeit "Beistandschaft" ist m.E. verwirrend, denn sie steht auch, bzw. noch viel mehr für die Aufgaben des Jugendamtes als Beistand gem §§ 1712 ff BGB und wurden durch die Novellierung des Kindschaftsrechts wie auch der Neuregelung der Amtspflegschaft (1998) mit Leben gefüllt.

vielleicht findet man eine für den Aufgabenbereich Beistand/SGB X eine andere Begrifflichkeit. Auf zum Wortfindewettbewerb. (Peter Michael Schulte)

mail vom 13.3.07

Als Pflegeeltern zweier überaus traumatisierter Schwestern wären wir sehr interessiert daran, einen Beistand zu haben. Gibt es Beistände in Berlin und Brandenburg? Wie können wir Kontakt aufnehmen? Entstehen Kosten, wenn ja, welche? (Ralph Gehrke)

Anmerkung der Redaktion: Wenn Sie sich vorstellen können, hier Beistand zu sein, stellen wir gern den Kontakt zur Familie her.

mail vom 11.3.07

Das Kreisjugendamt Minden-Lübbecke lehnt Beistände gem. § 13 SGB X ab. (Rüdiger Struck)

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