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Das Pflegekind und seine zwei Familiennamen
Unsere Pflegetochter kam im Alter von neun Jahren zu uns. Ohne unser Wissen fragte die Lehrerin das Kind, welchen Nachnamen es denn in der Schule führen wolle. Unsere Pflegetochter entschied sich für unseren Familiennamen.
Etwa ein Jahr später ging sie bei einem Wochenendausflug in Holland bei einem Strandspaziergang „verloren“. Ich konnte sie nicht wieder finden, ging zur Strandpolizei und meldete sie unter unserem Familiennamen als vermisst. Einige Minuten später befand sich unser Töchterchen wieder bei uns und ich bat sie, bei der Strandpolizei Bescheid zu geben, dass nun alles in Ordnung sei. Das war dann nicht so einfach und ich musste helfen, denn obwohl sie etwa ein Jahr lang ihren Herkunftsnamen nicht verwendet hatte, gab sie ihn gegenüber der „Obrigkeit“ wie selbstverständlich an.
Ist diese Geschichte ein Beispiel dafür, dass sich das Mädchen lediglich durch Einfluss der Lehrerin und unserer wohlwollenden Billigung unseren Namen aneignete? Wollte sie uns einen Gefallen tun?
Möglich wäre aber auch, dass das Kind seine Herkunft verdrängen wollte, dass es eben sein Traum war ein ganz normales Familienkind zu sein – und schon konnte es durch die Frage der Lehrerin seinen Traum erfüllen. Gegenüber der Polizei aber durfte sie nicht träumen.
Unser ältester Pflegesohn hat regelmäßige Besuchskontakte. Er benutzt selbstverständlich seinen Familiennamen besonders in der Schule. Aber am Telefon meldet er sich – auch zum Erstaunen seiner Eltern – mit unserem Familiennamen. Bei einem Familienausflug trug er sich in ein Gästebuch unter unserem Namen ein.
Durch diese Beispiele wird deutlich, dass das Pflegekind eine Chance hat, je nach Situation die für sich günstigste Darstellung zu wählen und fremden Menschen gegenüber in andere Rollen zu schlüpfen. Zudem stellt das Kind damit auch seine Beziehung zu den Pflegeeltern und den leiblichen Eltern dar. Braucht das Kind nicht diese Möglichkeit?
Wir erlebten zu unserem Erstaunen, wie unsere Kinder mit ihren unterschiedlichen Namen während eines bestimmten Zeitraumes immer den Nachnamen des anderen provokativ verwendeten – um die eigene Überlegenheit darzustellen, obwohl es ja auch der eigene Schwachpunkt war? So lernten sie aber damit umzugehen und wurden immer selbstsicherer, gerade ihrer Herkunft gegenüber und der Gewissheit, bei uns bleiben zu können. Nach der Adoption unseres Zweiten wollte unsere Tochter nochmals auf diesem Wege den alten Nachnamen des Angenommenen benutzen. Der sagte aber einfach: „NEE!!!“
Etwas problematisch kann eine Namensänderung auch werden, wenn sich verschiedene Pflegekinder in einer Familie aufhalten. Dann kann wegen der Umstände des einen Kindes (z.B. Besuchskontakte) nicht immer gleich verfahren werden. Hier wird das evtl. schon benachteiligte Kind nochmals durch den anderen Nachnamen benachteiligt, besonders wenn die anderen Pflegekinder den Nachnamen der Pflegeeltern benutzen. Da ist es dann leichter, wenn den Kindern unbürokratisch die Wahl des jeweiligen Namens ermöglicht wird. Hier brauchen wir Pflegeeltern auch die Selbstsicherheit, es nicht als Angriff zu empfinden, wenn die Pflegekinder auch mal den Herkunftsnamen verwenden.
Eine Namensänderung ist immer dann wichtig, wenn das Kind einen äußeren Halt braucht, um zu erfahren, dass sein Verbleib in der Pflegefamilie gesichert ist. Dann geht es hier um die Absicherung und Dokumentation der Beziehung zu der Ersatzfamilie, die das Kind eben nicht mehr verlassen will. Der behördliche Vorgang der Namensänderung zeigt dem Kind, dass sein Verbleib in der Familie gesichert ist.
So ist der Name nicht nur Anstoß über die Festigkeit einer Beziehung nachzudenken, er ist auch ein Zugehörigkeitssymbol.
Die neunjährige Pflegetochter unserer Freunde, seit 1/12 Jahren in der Pflegefamilie, benutzte selbstverständlich in der Schule ihren Herkunftsnamen. Als die leibliche Mutter bei einem Besuchskontakt erzählt, dass sie eine neue Wohnung bezogen habe und das Kind nun einen neuen Papa bekommen hätte, strich das Mädchen in ihrer Verzweiflung den alten Namen auf allen Schulheften aus und setzte dafür den Familienamen der Pflegeeltern ein.
Wir fragten uns immer, ob die Beibehaltung des Herkunftsnamens zumindest bei Kindern, die mit einem Bewusstsein ihrer Herkunft in die Pflegefamilie kamen, nicht sogar wichtig ist?
Die Kinder benutzen den Namen der Pflegefamilie, um nicht jeden auf die besondere Situation aufmerksam zu machen und sich erklären zu müssen.
So benutzen die Kinder schnell auch die Anrede nach außen und sprechen von meiner Mutter und meinem Vater. In der Familie jedoch sprechen sie manchmal provokativ die Pflegeeltern mit ihren Vornamen an. Hier wollen die Kinder ihre besondere Herkunft zwar nach außen verbergen, nach innen aber verarbeiten.
Es ist kein besonderes Problem, zwei Namen zu haben, wenn die Sicherheit besteht, in der neu gewonnen sicheren Beziehung der Pflegefamilie verbleiben zu können. Verhindern dies die Pflegeeltern durch das Vergessen des Herkunftsnamens?
Die Zugehörigkeit kann nicht über eine Namensgleichheit erzwungen werden, denn wie viele Kinder haben trotz Namensgleichheit keine gute Beziehung zu ihren Eltern?
Unsere Kinder brauchen Selbstsicherheit, auch hinsichtlich ihrer Herkunft. Selbstsichere Kinder können selbstbewusster über ihre Herkunft sprechen.
Der Name darf nicht gerade erst bei der Einschulung direkt ein aktuelles Problem werden. Der Anlass der Einschulung soll den Anstoß geben, mit der beratenden Sozialarbeiterin des Jugendamtes den Sachverhalt durchzusprechen. Zur Einschulung selbst muss das Namensthema eigentlich schon geklärt sein. Benutzt das Kind den Namen der Pflegefamilie, kann dies mit den Lehrern besprochen und geregelt werden.
Meist ist nach Absprache mit der Schulleitung möglich, dass das Kind unter dem Namen der Pflegeeltern geführt wird und nur das Zeugnis unter dem Herkunftsnamen ausgestellt wird. Gerade diese unbürokratische Form gibt die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Kind dieses Thema qualifizierter aufzugreifen und damit zu verarbeiten. Bei dieser Lösung wird nichts festgeschrieben, im Gegensatz zur Namensänderung beim Einwohnermeldeamt. So kann das Kind später dann eventuell nochmals den Namen wandeln oder aber deutlich machen, dass es den Namen der Pflegefamilie behördlich abgesegnet haben möchte.