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28.06.2012
Fachartikel

Allgemeines zur häuslichen Gewalt

Häusliche Gewalt geht mehrheitlich vom männlichen Partner aus. Bei einer in Deutschland durchgeführten repräsentativen Studie, in der 10 000 Frauen über ihre innerfamilialen Gewalterfahrungen befragt wurden, gaben 42% der Frauen an, seit ihrem 16. Lebensjahr mindestens einmal psychische Gewalt erfahren zu haben, davon hatten 37% außerdem körperliche und 13% sexuelle Gewalt erfahren müssen.

Häusliche Gewalt geht mehrheitlich vom männlichen Partner aus, d.h. die Opfer sind vor allem Frauen und Kinder. In den USA ereigneten sich etwa 50% aller Tötungsdelikte an Frauen innerhalb der Familie, allerdings auch 12% an Männern. Bei einer in Deutschland durchgeführten repräsentativen Studie, in der 10 000 Frauen über ihre innerfamilialen Gewalterfahrungen befragt wurden, gaben 42% der Frauen an, seit ihrem 16. Lebensjahr mindestens einmal psychische Gewalt erfahren zu haben, davon hatten 37% außerdem körperliche und 13% sexuelle Gewalt erfahren müssen.Jacobi (2008), 143.

Häusliche Gewalt liegt vor, wenn eine Person innerhalb einer bestehenden oder sich in Auflösung befindenden familialen, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausübt oder androht, d.h. jede Art versuchter oder ausgeübter körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft. Aus der Perspektive des Kindes handelt es sich hierbei i.d.R. um das Beobachten bzw. Miterleben der Gewaltanwendung des Vaters bzw. Partners gegen die Mutter oder um Gewalt zwischen seinen Erziehungspersonen. Über das Miterleben dieser Gewalt hinaus werden Kinder häufig auch selbst direkt Opfer physischer, psychischer u./od. sexueller Gewalt.

In gewaltbereiten Familien kommt Partnergewalt häufig vor. Sie ereignet sich überwiegend vor den Augen der Kinder, die die Misshandlungen mit ansehen müssen. Häusliche Gewalt – zumeist miterlebte Gewalt gegen die Mutter – hat immer erhebliche negative Auswirkungen auf das Kind. Nach Seagull, einer engagierten psychologischen Gutachterin in Kindesschutzverfahren, ist das Miterleben von Gewalt an einem nahe stehenden Menschen ebenso schädlich wie die Erfahrung, selbst das Opfer gewesen zu sein.Seagull, 251. Sie macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass viele Kinder gleichzeitig Opfer mehrerer Misshandlungsformen - Vernachlässigung, Misshandlung u./od. sexuellem Missbrauch - werden, wobei diese Formen der Kindesmisshandlung häufig mit einer seelischen Traumatisierung einhergehen. Die schwerwiegenden Auswirkungen stehen im Zusammenhang mit der permanenten Angst des Kindes vor weiteren Attacken, den damit verbundenen unerträglichen körperlichen Schmerzen und der extremen Hilflosigkeit gegenüber dem Täter. Da insbesondere die Auswirkungen der psychischen Misshandlung mit seiner zerstörerischen und oftmals lange anhaltenden negativen Wirkung auf das Kind leicht unterschätzt werden,Cantwell, 553. wird dringend dazu geraten, bei Verdacht auf Kindesmisshandlung sorgfältig auf die Anzeichen psychischer Misshandlung zu achten. Nach Durchsicht der einschlägigen Fachliteratur schlussfolgern Brassard und Hardy, dass alles darauf hindeutet, „dass psychische Misshandlung einen nachhaltigeren und schädlicheren Einfluss auf die weitere Entwicklung des Kindes ausübt als andere Formen von Misshandlung und Vernachlässigung mit Ausnahme der tödlich endenden.“Brassard u. Hardy, 596.

Wenn in einer Familie eine bestimmte Form des Gewalthandelns angetroffen wird, ist im Zuge der Begutachtung immer auch in Betracht zu ziehen, dass hier vielleicht auch noch andere Formen von Misshandlung praktiziert werden.Seagull, 236. Denn bei Kindesmisshandlung, davon ist auszugehen, handelt es sich bis auf wenige Ausnahmen um Wiederholungstaten, d.h. um chronische Gewalttätigkeit und nicht um einzelne Akte der Gewaltausübung aus irgendeinem seelischen oder anderen Grund. Jacobi, 18. Zu der Ansicht, dass es sich bei Kindesmisshandlung um eine chronische Gewalttätigkeit handelt, siehe auch Dornes (2006), 330 f.: „Schon mit sechs Jahren ist Aggressivität charakterologisch so verhärtet, dass Kinder nicht mehr aggressiv sind, weil sie geschlagen werden, sondern geschlagen werden, weil sie aggressiv sind. In der Formulierung „charakterologisch verhärtet“ ist die dritte These enthalten, dass nämlich chronologische Gewalttätigkeit Ausdruck einer Charakterpathologie ist und sich nicht hinreichend aus sozialen oder situativen Einflüssen erklären lässt.“ (Die erste These lautet, dass Jugendgewalt eine ihrer wesentlichen Ursachen in körperlich misshandelnden Erziehungspraktiken hat, dass also vereinfacht gesagt, Gewalt gegen Kinder gewalttätige Kinder schafft, die später gewalttätige Jugendliche und Erwachsene werden. A.a.O., 330.) 90% der Misshandlungen sind Wiederholungstaten.Jacobi, 144.

Fußnoten:

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