Sie sind hier

01.08.2011
Fachartikel

Aufgabe und Funktion des Fachberaters

aus „Dokumentation Leuchtturmprojekt Pflegekinderdienst“ des Landesjugendamtes Rheinland

Themen:

Im vorliegenden Bericht wurde ausführlich dargestellt, dass das Erleben der Pflegekinder und die Themen, die sich aus den biografischen Interviews ableiten lassen, äußerst vielfältig sind. Gleichwohl lassen sich zentrale Belastungen und Ressourcen herausfiltern, die das Aufwachsen von Pflegekindern erschweren, bzw. erleichtern können. Basierend darauf können wir Antworten auf die Fragen formulieren, was ein leistungsfähiger Pflegekinderdienst dazu beitragen kann, um Belastungen abzumildern und Ressourcen zu eröffnen.

Die Zusammenfassung der Ergebnisse soll nun kein Versuch sein, alle diese Punkte und somit die Ergebnisse noch einmal gekürzt vorzustellen, dies würde dem Bericht und dem Projekt nicht gerecht werden. Vielmehr sollen die Ergebnisse genutzt werden, um einen gesonderten Blick auf das breite Feld der Funktionen und Aufgaben des Fachberaters zu werfen.

Wir betrachten dies anhand von drei Adressatengruppen eines Pflegekinderdienstes und tragen so die konkreten Qualitätsmerkmale zusammen, die sich herausgestellt haben:

  1. für die Zusammenarbeit zwischen Fachberater, Pflegefamilie und Herkunftsfamilie,
  2. für die Zusammenarbeit des Fachberaters mit dem Pflegekind und
  3. für die Kooperation des Pflegekinderdienstes mit anderen Adressaten, also vor allem anderen Akteuren Sozialer Dienste.

Bei dieser Form der Zusammenfassung soll es insbesondere darum gehen, die Chancen und Möglichkeiten aufzuzeigen, die sich dem Fachberater in der Kooperation mit dem Pflegekind und mit den weiteren Akteuren bieten. Dabei wird herausgestellt, wie weitreichend eine positive Einflussnahme sowohl für das Pflegeverhältnis insgesamt, als auch für das jeweilige Pflegekind sein kann.

1. Die Kooperation mit der Pflege- und der Herkunftsfamilie

Der Fachberater kann in der Betreuung der gesamten Pflegefamilie, aber auch in der Betreuung der Herkunftsfamilie ein entscheidender Faktor sein, um Problemen zu begegnen und mögliche Belastungen abzuschwächen oder sogar gänzlich zu vermeiden. Hierzu kann er in der Kooperation mit den Beteiligten verschiedene Funktionen übernehmen und Aufgaben erfüllen. Diese sollen im Folgenden kurz skizziert werden. Der Fachberater als Person mit vorausschauendem Blick für relevante Themen. Wie in mehreren Kapiteln deutlich geworden ist, kommt dem Fachberater eine besondere Rolle in der Vermittlung wichtiger Themen zu. So ist es seine Aufgabe, Themen, die im Verlauf eines Pflegeverhältnisses relevant werden können, im Blick zu haben und allen Beteiligten immer wieder die Möglichkeit zu geben, über diese zu sprechen. Zu diesen Themen gehören beispielsweise Fragen des Pflegekindes nach der eigenen Herkunft oder mögliche Unsicherheiten über den weiteren Verlauf und die Verlässlichkeit des Pflegeverhältnisses. Pflegeeltern von Beginn an mit Themen vertraut zu machen, die bedeutsam werden können – etwa das Thema leibliche Geschwister – kann mögliche Belastungs- und Konfliktfelder bereits frühzeitig abmildern. Gelingt es dem Fachberater, Gesprächsarrangements zu installieren, in denen alle Beteiligten die Chance haben, auch über schwierige Themen zu sprechen, ist eine wichtige Aufgabe erfüllt. Eng mit dieser Aufgabe hängen weitere Funktionen zusammen, die der Fachberater einnehmen kann, um der Pflegefamilie den Umgang mit Belastungen zu erleichtern.
Hierzu gehören:

Der Fachberater als Experte für die innere Welt des Pflegekindes

Der Fachberater sollte nicht nur „pflegekinderspezifische“ Themen im Blick behalten und zugänglich machen, sondern auch besondere Verhaltensweisen des Kindes erklären und „übersetzen“ können. Basierend darauf kann er mit den Pflegeeltern Handlungsstrategien entwickeln, um sie in die Lage zu versetzen, den Pflegekindern die richtigen Entwicklungsimpulse zu geben.

Der Fachberater als Person mit offenem Ohr und als Unterstützer. Dass im Kontext eines Pflegeverhältnisses Situationen entstehen, die für die Beteiligten äußerst schwierig und belastend sein können, ist unausweichlich. Schafft der Fachberater es hier, die Rolle eines Unterstützers einzunehmen, kann er für die Pflegefamilie eine wichtige Ressource werden. Hierzu gehört beispielsweise der Aspekt, den wir als Trennung von Handlung und Person beschrieben haben.

Der Fachberater sollte die Pflegeeltern dabei unterstützen, eine wertschätzende Haltung gegenüber der Herkunftsfamilie zu entwickeln und eine für das Kind unmissverständliche Ablehnung gegenüber Verfehlungen und groben Verstößen in der Herkunftsfamilie zu verbalisieren. Um mit dieser schwierigen Aufgabe zurechtzukommen, muss den Pflegeeltern die Möglichkeit gegeben werden, im Vier-Augen-Kontakt über ihre Sorgen bezüglich des Themas sprechen zu können. In der Konstellation zwischen Pflege- und Herkunftsfamilie können vielfältige Belastungen auftauchen. Auch hier ist es der Fachberater, der zentrale Funktionen im Umgang mit diesen einnehmen kann.

Der Fachberater als Vermittler und Koordinator

Dass das Thema der eigenen Herkunft im Leben eines Pflegekindes an unterschiedlichen Stellen und in unterschiedlicher Ausprägung bedeutsam ist, wurde ausführlich dargestellt. Ist hier eine Zusammenarbeit zwischen der Herkunfts- und der Pflegefamilie möglich, wird der Umgang mit dem Themenkomplex deutlich erleichtert. Es wurde herausgearbeitet, dass es gerade die Erlaubnis zum Kontakt mit der Herkunftsfamilie, aber auch zum Leben in der Pflegefamilie ist, die sich hier als besonders hilfreich erweist. Die Pflegeeltern sollten dem Pflegekind klar signalisieren, dass es seine leiblichen Eltern sprechen, treffen und gern haben darf. Aber auch die Erlaubnis der leiblichen Familie oder einer anderen abgebenden Stelle für ein Leben in der Pflegefamilie ist bedeutsam. Dem Fachberater fällt hier die Aufgabe zu, zu vermitteln und für eben diese Einwilligungen zu werben. Damit die beteiligten Personen diese schwierige Aufgabe erfüllen können, dürfen sie nicht alleine gelassen werden, sondern müssen vom Fachberater unterstützt und beraten werden.

Auch bei Besuchskontakten kann der Fachberater eine wichtige Rolle als Koordinator und Vermittler zwischen den Beteiligten übernehmen. Er bereitet die unterschiedlichen Teilnehmer nicht nur vor, sondern übernimmt auch in der konkreten Situation eine aktive Rolle, etwa durch Gestaltung des Treffens oder das Einführen klarer Rahmenbedingungen. So wird die Situation für alle Personen weitestgehend planbar. Der Fachberater kann hier also erneut eine wichtige Quelle der Entlastung darstellen.

2. Die Kooperation mit dem Pflegekind

Die Perspektive des Interviewmaterials macht es möglich, zentrale Aussagen über die Zusammenarbeit des Fachberaters mit dem einzelnen Pflegekind zu treffen. Hier lassen sich zum einen Ergebnisse für die ganz konkrete „praktische“ Kooperation festhalten. Zum anderen ist festzustellen, dass sich eine große Chance für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen Pflegekind und Fachberater bietet, wenn es dem Fachberater gelingt, eine tragfähige Beziehung zum Pflegekind aufzubauen und so zu einer wichtigen Vertrauensperson zu werden. Im Einzelnen lassen sich diese Aspekte anhand der unterschiedlichen Funktionen des Fachberaters wie folgt ausdifferenzieren:

Der Fachberater als Informationsquelle.

Im Kontext unterschiedlicher Themenfelder zeigt sich, dass es eine zentrale Ressource ist, wenn der Fachberater dem Pflegekind Informationen zugänglich machen kann. Hierzu gehören zum einen konkrete Informationen über die eigene Herkunft. So ist es beispielsweise bedeutsam, Informationen über die andernorts untergebrachten leiblichen Geschwister zu bekommen.

Die Option, über die aktuelle Situation der Herkunftsfamilie informiert zu sein, auch ohne Kontakt haben zu müssen, ist eine Entlastung, die dem Pflegekind zugänglich gemacht werden kann. Ist der Fachberater hier als Quelle von Informationen „nutzbar“, kann er eine wichtige Funktion für das Pflegekind einnehmen.

Ebenfalls bedeutsam sind Informationen über angrenzende Themen wie beispielsweise psychische oder physische Erkrankungen in der Herkunftsfamilie.

Fungiert der Fachberater hier als Zugang zu Informationen und hilft, diese zu verstehen und einzuordnen, kann er für das Pflegekind eine wichtige Ressource sein. An diesem Punkt agiert der Fachberater als Erklärer. Er kann dem Pflegekind unterschiedliche Bereiche seiner aktuellen Lebenssituation altersgerecht verdeutlichen und ihm so helfen, diese einzuordnen.

Eng verbunden mit der Vermittlung von Informationen ist auch die Funktion des Fachberaters als Bewahrer von Informationen.

Gerade für Pflegekinder, die bei der Vermittlung in die Fremdunterbringung noch sehr jung waren, ist es bedeutsam, dass Informationen über die vorherigen Lebensorte und die zugehörigen Personen gesichert werden. Diese können ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zugänglich gemacht werden. Der Fachberater kann diese Funktion übernehmen oder einen anderen Bewahrer aktivieren. Zentral ist die Sicherung solcher Informationen, die durch den Fachberater koordiniert werden sollte.

Die konkrete Zusammenarbeit zwischen dem einzelnen Pflegekind und dem Fachberater umfasst noch weitere Funktionen. So wird anhand vieler Interviews deutlich, wie bedeutsam es ist, dass der

Fachberater auch als Ansprechpartner nur für das Pflegekind

agieren kann und Situationen geschaffen werden, in denen beide die Möglichkeit zu einem Vier Augen-Gespräch haben. Durch dieses Arrangement haben die Pflegekinder die Möglichkeit, beispielsweise Probleme innerhalb der Pflegefamilie in einem geschützten Rahmen zu thematisieren. Der Fachberater kann hier als „neutrale Person“ agieren, die nicht in die Problemsituation involviert ist und so den Rahmen schaffen, um konkrete Probleme oder schwierige Themen besprechen zu können. Nicht nur in der Kooperation mit der gesamten Pflegefamilie, auch für das jeweilige Pflegekind ist es bedeutsam, den Fachberater als konkreten Unterstützer zu wissen und ganz praktische Hilfe zu bekommen. Ist der Fachberater beispielsweise bei der konkreten Wiederaufnahme des Kontakts zur Herkunftsfamilie behilflich, bietet Unterstützung bei der Anbahnung eines Treffens oder der Suche nach einem geeigneten Ort für ein Treffen, kann er die Situation des Pflegekindes dadurch entlasten.

Nicht zuletzt ist die Funktion der

Fachberater als Garant für Partizipation

bedeutsam. Gelingt es, das Pflegekind altersentsprechend beispielsweise am Hilfeplanprozess zu beteiligen, an Entscheidungen teilhaben zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass es sich als zentrale Person in diesem Kontext erlebt, ist ein weiterer Faktor für eine gelingende Zusammenarbeit gesichert.

Neben den dargestellten Aspekten konnte anhand des Interviewmaterials auch die Bedeutung der Beziehung zwischen Fachberater und Pflegekind herausgearbeitet werden. In diesem Kontext kommen dem Fachberater weitere wichtige Funktionen zu. Unter dem Stichwort der

Fachberater als Begleiter

lassen sich zentrale Erkenntnisse subsumieren. So ist es ein wesentliches Kriterium für die gelingende Zusammenarbeit, wenn der Fachberater als authentische Person – und nicht nur als Vertreter eines Amtes – wahrgenommen wird.
Hier sind vor allem das Erleben von Mitgefühl und Wertschätzung sowie der Eindruck, ernst genommen zu werden, als entscheidende Punkte zu nennen. Das Gefühl des Pflegekindes, dass ein tatsächliches Interesse an der eigenen Person und dem eigenen Alltag besteht, wirkt sich zudem förderlich auf die Beziehung aus. Gelingt es dem Fachberater, einen vertrauensvollen und altersentsprechenden Umgang mit dem Pflegekind zu haben, kann seine Funktion als Begleiter zusätzlich an Bedeutung gewinnen.
Als wichtig für eine gelingende Zusammenarbeit hat sich nicht zuletzt die Funktion des Fachberaters als Kenner der individuellen Lebensgeschichte herausgestellt. Dadurch, dass der Fachberater die Biografie des Pflegekindes detailliert kennt, kann er diese in angemessener Art und Weise wertschätzen. Das Gefühl, eine Person – im Idealfall kontinuierlich die gleiche – an der Seite zu haben, die um die individuelle Situation weiß und Lebensleistungen in besonderer Weise würdigen kann, hat sich als bedeutsame Ressource gezeigt.

3. Die Kooperation mit anderen Adressaten

Zum Aspekt der Kooperation mit anderen Diensten lässt sich systematisch nur wenig sagen, da diese Perspektive durch Interviews mit Pflegekindern allein kaum zu erfassen ist. Gleichwohl lassen sich einige Punkte aufgreifen, die diese Handlungsebene umfassen:
So ist ein zentraler Aspekt, dass der

Fachberater als Person, die den Überblick behält

agiert. An verschiedenen Stellen in den Interviews wurde deutlich, dass Unklarheiten in den Zuständigkeiten und Funktionen der beteiligten Professionellen eine Belastungsquelle für die Pflegekinder selbst, aber auch für alle weiteren am Pflegeverhältnis beteiligten Personen sein kann.

Hier ist es eine wichtige Aufgabe des Fachberaters, den Überblick zu behalten, um erklären zu können, wer innerhalb des Pflegeverhältnisses welche Funktionen übernimmt. Dieser Punkt gewinnt vor allen an Bedeutung, wenn weitere Institutionen involviert sind.
Eng verbunden hiermit ist, dass der

Fachberater als Person, die für Klarheit sorgt

tätig wird. Diese Aufgabe bezieht sich darauf, dass im Rahmen der Kooperation verschiedener Fachdienste die unterschiedlichen Aufgaben klar definiert werden müssen. Da sich ein hoch arbeitsteilig organisiertes System mit vielen Bezugspersonen als Belastung herauskristallisiert hat, sollte es als dringende Empfehlung gesehen werden, dass der Fachberater die Kontaktperson für das Pflegekind und die Pflegefamilie ist. Nicht zuletzt kommt dem Fachberater auch in der Kooperation mit Dritten – wie Schule oder Kindergarten – eine weitere wichtige Rolle zu. Hier sollte der

Fachberater als Vermittler

agieren. Hierzu gehört unter anderem eine Sensibilisierung Dritter für mögliche Konfliktfelder oder Schwierigkeiten des Pflegekindes oder auch der Pflegefamilie.

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die Aufgaben und Funktionen des Fachberaters zwar sehr umfassend sind, sie aber gleichzeitig die große Chance bieten, eine wichtige Einflussgröße für das jeweilige Pflegekind und auch die weiteren zugehörigen Personen – Herkunfts- und Pflegefamilie – zu werden.

Durch die in diesem Bericht formulierten Handlungsempfehlungen kann es gelingen, dass auf Basis einer vertrauensvollen Beziehung durch den Fachberater Ressourcen zugänglich gemacht und Belastungen gemildert oder sogar vermieden werden.

Hier können Sie die Dokumentation Leuchtturmprojekt Pflegekinderdienst einsehen.

Das könnte Sie auch interessieren

Gutachten

von:

Vollumfänglicher Anspruch auf Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen - Gutachten des Deutschen Vereins

Gutachten des Deutschen Vereins zum Anspruch auf Betreuung durch das Jugendamt auch für Pflegepersonen, die ein Kind mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe aufgenommen haben.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

von:

Beratung in Erziehungsstellen - Eine qualitative Untersuchung zu Beratungserfahrungen von MitarbeiterInnen

Der vorliegende Bericht ist Teil eines umfassenden Forschungsprojekts, in dem die Unterbringung von 154 jungen Menschen in Erziehungsstellen längsschnittlich untersucht wird. Die allgemeine Fragestellung der Untersuchung lautet: „Welchen spezifischen Beitrag leistet die Erziehungsstelle (als Verbund von Erziehungsstellen-Familie, trägerintegriertem Fachdienst und Beratung der Herkunftsfamilie) zur Verwirklichung stabiler, kontinuierlicher, sicherer und förderlicher Lebens- und Entwicklungsbedingungen für die ihr anvertrauten jungen Menschen? Worin unterscheidet sie sich somit von anderen Formen der Fremderziehung, wo liegen ihre Chancen und Grenzen?“
Stellungnahme

Die FGG-Reform als fachliche Herausforderung

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke) hat die Stellungnahme " Kindeswohl, Beratung und Familiengericht" zur FGG-Reform herausgegeben.
Fachartikel

von:

Kinder in Vollzeitpflege und ihre Krisen

In seiner langjährigen Praxis hat der Autor ein Modell für Fachberater, Pflegefamilien, Adoptivfamilien und Erziehungsstellen zur Entwicklung von Pflegekindern und ihren Krisen entwickelt.
Gutachten

von:

Betreuung von Kindern mit Behinderung in Pflegefamilien

Ein Gutachten des Deutschen Vereins vom Dezember 2013 zur örtlichen Zuständigkeit bei Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 54 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 44 SGB VIII sowie zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für die Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
Fachartikel

von:

Die Neuordnung der Pflegekinderhilfe

Die Qualitätsentwicklung in der Pflegekinderhilfe ist ein Schwerpunkt der geplanten Reform des SGB VIII.