Sie sind hier

26.04.2016
Fachartikel

Gewalterfahrungen von Kindern

Kinder erleben Gewalt in verschiedenen Dimensionen und Formen. Die Misshandlungen, die Kinder erdulden müssen, hinterlassen in ihnen Ängste, Traumatisierungen und Veränderungen ihrer Persönlichkeit. Kinder erleben Gewalt in ihrem nächsten Umfeld: der Familie, in Schule, Kirche, Vereinen und Institutionen. Manchmal erleben sie Gewalt auch an Orten, die ihrem Schutz dienen sollten. Hier finden Sie eine Beschreibung verschiedener Gewaltformen und Auswirkungen auf Kinder - mit Hinblick auf das Leben in einer Adoptiv- und Pflegefamilie.

"Jedes Kind hat das Recht zu allem Nein zu sagen, was es nicht will. Wenn dies allein nicht ausreicht müssen verantwortungsvolle Erwachsene diesem Kind beistehen."

Kinder erleben Gewalt in verschiedenen Dimensionen und Formen. Die Misshandlungen, die Kinder erdulden müssen, hinterlassen in ihnen Ängste, Traumatisierungen und Veränderungen ihrer Persönlichkeit. Kinder erleben Gewalt in ihrem nächsten Umfeld: der Familie, in Schule, Kirche, Vereinen und Institutionen. Manchmal erleben sie Gewalt auch an Orten, die ihrem Schutz dienen sollten, in Heimen, Gruppen, Pflegefamilien und Adoptivfamilien.

Gewalt

Gewalt ist die Bezeichnung für jedes Handeln, dass die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit einer Person zum Ziel hat. Beziehungsgewalt ist Wiederholungsgewalt, aus dem Gewaltkreislauf wird eine Gewaltspirale. Die Intensität der Gewalthandlungen nimmt zu, die Phasen werden schneller durchlaufen, es kommt immer häufiger zu Gewalthandlungen.

In einer Studie von UNICEF über die Gewalt gegenüber Kindern, die in einer Broschüre für Kinder und Jugendliche bearbeitet wurde, heißt es:

  • Gewalt gegen Kinder ist niemals rechtens.
  • Kinder brauchen ebensoviel Schutz vor Gewalt wie Erwachsene.
  • Jede Gewalt gegen Kinder kann verhindert werden.
  • Die Regierungen tragen die Hauptverantwortung dafür, dass die Rechte der Kinder auf Schutz und auf den Zugang zu Gesundheit, Bildung und anderen Diensten gewahrt werden. Sie müssen außerdem dafür sorgen, dass die Familien ihre Kinder in einer sicheren Umgebung aufwachsen lassen können.
  • Die Regierungen müssen sicherstellen, dass jeder, der Gewalt gegen Kinder ausübt, bestraft wird.
  • Das Risiko, Opfer von Gewalt zu werden, ist für Kinder größer, weil sie noch nicht vollständig erwachsen sind. Bestimmte Kinder sind aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Behinderung oder ihrer Stellung in der Gemeinschaft besonders gefährdet.
  • Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu äußern und dass diese Meinungen berücksichtigt werden, wenn Entscheidungen darüber getroffen werden, was man tun muss, um Gewalt gegen Kinder zu stoppen.

Die Studie über Gewalt kommt zu dem Ergebnis, dass Gewalt gegen Kinder in jedem Land der
Erde existiert, egal welcher Kultur, ethnischen Gruppe oder welchem Hintergrund die Kinder entstammen. Es spielt auch keine Rolle, ob ihre Familien reich oder arm, gebildet oder ungebildet sind. Und obwohl die meisten Menschen wissen, dass Kinder Rechte haben und vor Gewalt geschützt werden müssen, damit sie zu gesunden Erwachsenen heranwachsen können, lassen viele Länder Gewalt gegen Kinder zu, weil sie eine althergebrachte Tradition oder eine übliche Bestrafung darstellt.

Die Studie über Gewalt will mit konkreten Empfehlungen zur Beendigung von Gewalt dazu beitragen, Gewalt zu stoppen. In der Studie wird klargestellt, dass Gewalt gegen Kinder niemals zulässig ist, auch dann nicht, wenn sie als althergebrachte Tradition oder Disziplinierungsmaßnahme angesehen wird. Eine Studie allein kann jedoch keine Gewalt stoppen. Jetzt ist es an den Regierungen und anderen, die in der Studie gemachten Empfehlungen umzusetzen. Jedes Land kann und muss Gewalt gegen Kinder stoppen.

Was also ist Gewalt?

Man spricht von Gewalt, wenn jemand seine Stärke oder Machtstellung nutzt, um einem anderen absichtlich, nicht zufällig, wehzutun. Zu Gewalt zählen Gewaltandrohungen und Handlungen, durch die jemandem sowohl ein wirklicher als auch ein möglicher Schaden zugefügt wird. Dabei kann es sich um Schäden handeln, die der Seele, dem Körper, der allgemeinen Gesundheit und dem Wohlbefinden einer Person zugefügt werden. Gewalt ist auch der Schaden, den Menschen sich selbst zufügen, beispielsweise wenn sie sich selbst töten.

Was ist eine Kindesmisshandlung?

„Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige (bewusste oder unbewusste) gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (z. B. Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder sogar zum Tode führt und die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht."

Aus dem Leitfaden der Techniker Krankenkasse - den Link finden Sie unten.

Verschiedene Formen der Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen

  • Körperliche Gewalt,
  • Seelische Gewalt
  • Vernachlässigung
  • Sexuelle Gewalt
  • Rituelle Gewalt
  • Miterleben von Gewalt gegenüber Anderen
  • Cybermobbing

Für Kinder mit Behinderungen ist die Gefahr, Gewalt zu erleben, besonders groß.

Den ganzen Artikel können Sie mit unserem Abonnement lesen.
Körperliche Gewalt

Erwachsene aber auch gleichaltrige oder ältere Kinder und Jugendliche üben körperliche Gewalt an Kindern in vielen verschiedenen Arten aus.

Beispiele von körperlicher Gewalt an Kindern:

  • Schläge und Prügel mit der Hand oder mit Gegenständen
  • Kneifen, Treten und Schütteln des Kindes.
  • Stichverletzungen, Vergiftungen, Würgen und Ersticken,
  • Schädigungen durch Verbrennen, Verbrühen oder Unterkühlen

Schwerste körperliche Misshandlungen müssen besonders Säuglinge und Kleinkinder erleiden und sind dabei meist Opfer von Vielfachtaten. Dadurch entstehen gerade bei ihnen bleibende Schädigungen und Behinderungen.

Seelische Gewalt

Seelische oder psychische Gewalt sind „Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig-seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindern“ (EGGERS, 1994).

Seelische Gewalt liegt vor, wenn das Kind gedemütigt und herabgesetzt, durch unangemessene Schulleistungen oder sportliche und künstlerische Anforderungen überfordert oder durch Liebesentzug, Zurücksetzung, Gleichgültigkeit und Ignorieren bestraft wird. Jedes Verhalten von Bindungspersonen, das den Selbstwert eines Kindes oder Jugendlichen herabsetzt, ist als seelische Misshandlung anzusehen.

Auch überzogene Bestrafungen die dem Kind Angst machen z.B. Einsperren in einen dunklen Raum, Alleinlassen, Isolation des Kindes, Drohungen, Anbinden sowie schwere bedrohliche Wutanfälle und Ausraster sind Akte der Gewalt.

Zur seelischen Gewalt gehört auch die Verbale Gewalt. Verbale Gewalt gegenüber Kindern zeigt sich in Zuschreibungen und Abwertungen, durch entwürdigende Bezeichnungen, öffentliches Demütigen, Bloßstellen, Drohen, Anschreien, Anbrüllen, Anfauchen, einschüchternde oder entmutigende Worte, Einjagen von Furcht, Entwertungen und häufiges Tadeln, immer wiederkehrende Schuldzuweisungen, Anklagen, Bagatellisieren oder Banalisieren, das Leugnen oder auch das „zufällige“ Vergessen sowie Befehle und verletzende Witze oder Scherze. Bei älteren Kindern und Jugendlichen ist verbale Gewalt häufig ein Zeichen von Machtkämpfen zwischen Eltern und Kindern.

Vernachlässigung

Die Vernachlässigung stellt sowohl eine körperliche als auch eine seelische Kindesmisshandlung dar. Vernachlässigung erleben Kinder, indem ihnen Zuwendung, Liebe und Akzeptanz, Betreuung, Schutz und Förderung verweigert werden oder indem sie mangelnde Ernährung, unzureichende Pflege und gesundheitliche Fürsorge bis hin zur völligen Verwahrlosung erleiden.
„Die durch Vernachlässigung bewirkte chronische Unterversorgung des Kindes durch die nachhaltige Nichtberücksichtigung, Missachtung oder Versagung seiner Lebensbedürfnisse hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche, geistige und seelische Entwicklung und kann zu gravierenden bleibenden Schäden oder gar zum Tode des Kindes führen “ (SCHONE, 1997).

Sexuelle Gewalt

Die sexuelle Gewalt an Kindern ist in der Regel ein planvolles, oft über Jahre andauerndes Verhalten, das sich in seiner Intensität allmählich steigert. Sexuelle Gewalt geht überwiegend von Männern bzw. männlichen Jugendlichen aus, seltener auch von Frauen. Diese benutzten das Kind als Objekt zur Befriedigung eigener sexuellen Bedürfnisse. Dabei ist das Kind nicht imstande, die Situation zu kontrollieren. Auch wenn Kinder sexuelle Handlungen mit einem Erwachsenen situativ als an genehm empfinden, liegt trotzdem ein Missbrauch vor.

Die Misshandler nutzen ihre Macht als Ältere oder ihre Autorität innerhalb eines Abhängigkeitsverhältnisses (Vater, Lehrer, Fußballtrainer o. ä.) aus, um ihre Interessen durchzusetzen. Durch emotionalen Druck nutzen sie die Loyalität eines Kindes aus. Sie bestechen das Kind mit Geschenken und Versprechungen. Sie erpressen es oder üben körperliche Gewalt aus und verpflichten das Kind zum Schweigen über den Missbrauch.

Formen sexueller Gewalt sind

  • das Berühren des Kindes an den Geschlechtsteilen,
  • die Aufforderung, den Täter anzufassen,
  • Zungenküsse,
  • oraler, vaginaler und analer Geschlechtsverkehr,
  • Penetration mit Fingern oder Gegenständen.

Handlungen ohne Körperkontakt wie

  • Exhibitionismus,
  • Darbieten von Pornografie,
  • sexualisierte Sprache und
  • Herstellung von Kinderpornografie

sind ebenfalls sexuelle Gewaltakte.

Diese Formen der sexuellen Gewalt werden zunehmend auch im Internet dargestellt.

Rituelle Gewalt

Aus der Website des unabhängigen Beauftragten zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist das Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen, für Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren.

Missbrauch als rituelle Gewalt

Als rituelle Gewalt bezeichnet man die systematische Anwendung schwerer körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt, etwa in Sekten (zum Beispiel Satanismus, schwarze Magie), in Gruppen, die einer extremen Ideologie verfallen sind (zum Beispiel Faschismus), und insbesondere in Sex-Ringen.

Die Opfer werden systematisch, oft von früher Kindheit an, durch Konditionierung und Programmierung („Mind Control“) zu Funktionalität und Gehorsam gezwungen. Durch Folter, Prostitution und Mord werden sie auf den Kult verpflichtet und abhängig gemacht. Rituelle Gewalt ist eine extreme und sadistische Form der Gewalt gegen Kinder und auch Erwachsene. Der seelische und/oder körperliche Missbrauch wird planmäßig, zielgerichtet und wiederholt ausgeübt – oft über einen langen Zeitraum, der auch Kindheit und Jugend überdauern kann, denn Ausstiegswillige werden unter Druck gesetzt, erpresst und verfolgt.
beauftragter-missbrauch.de

Auszug aus dem Abschlussbericht der vorherigen Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zur Aufdeckung Sexuellen Kindesmissbrauchs:

Ritueller Missbrauch ist immer noch ein Tabu, das macht die Täter stark.

In Anrufen und Briefen in der Anlaufstelle der Unabhängigen Beauftragten haben Betroffene mehrfach von ritueller Gewalt berichtet. Die Berichte sind erschütternd in Ausmaß und Dimension, da die meisten Betroffenen bereits in sehr frühem Kindesalter vielfach und jahrelang durch verschiedene Täter und Täterinnen – zum Teil höchst sadistisch und/oder mit kultischem und/oder satanistischem Hintergrund – missbraucht und hierfür regelrecht "umprogrammiert" worden sind.

Sowohl Praxiserfahrungen [...] als auch Betroffenenbefragungen [...] zeigen ein komplexes Problemgeflecht aus massiver sexueller und körperlicher Gewalt, schweren Straftaten, ideologischen Indoktrinierungen u.a. mit Mind-Control-Techniken und dem Zwang zur Geheimhaltung. Oft werden die Opfer von Geburt an – zum Teil innerfamiliär – einbezogen und wachsen in diesem System mit entsprechend tief greifenden psychischen und psychosozialen Folgen auf. Durch Täter und Täterinnen zwecks Manipulierbarkeit bewusst erzeugte Dissoziationen sind oft die einzige Möglichkeit der Betroffenen, die Erlebnisse und Erfahrungen zu überleben.

Oftmals wird Betroffenen ritueller Gewalt nicht Glauben geschenkt oder aber Therapeutinnen bzw. Therapeuten setzen sich als Mitwissende selbst einer Gefahr aus. Erschwert wird eine Therapie auch durch die multiple Persönlichkeit, die Betroffene ritueller Gewalt häufig aufweisen.

Inzwischen liegen für drei Bundesländer die Ergebnisse erster Befragungen der im Auftrag von Krankenkassen arbeitenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vor: 12% bis 13% gaben an, mit dem Thema in ihrer Arbeit konfrontiert worden zu sein. Aufgrund fehlenden Fachwissens, des hohen Geheimhaltungsdrucks, der komplexen Traumatisierung der Betroffenen und der damit verbundenen Sprachlosigkeit ist die Annahme einer hohen Dunkelziffer gerechtfertigt (Igney, 2010).

Rituelle Gewalt ist auch durch den Druck und die Gefahr, denen Betroffene ritueller Gewalt seit frühester Kindheit ausgesetzt sind, nur wenig erforscht und statistisch kaum erfasst. Oft leiden Betroffene ritueller Gewalt unter multiplen Persönlichkeitsstörungen und sind bereits im Kindesalter so massiv unter Druck gesetzt worden, dass es ihnen sehr häufig nicht möglich ist, das Geschehene zu benennen und sich Hilfe zu suchen. Die Begleitung, Beratung und Therapie von Menschen, die rituelle Gewalt erfahren haben, stellen für die psychosoziale und medizinische Praxis entsprechend erhebliche Herausforderungen dar. Bereits 1998 stellte die Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" des Deutschen Bundestages einen defizitären Wissensstand fest und forderte die Erforschung der Phänomene der rituellen Gewalt.

Ein Blick in die vorhandene Forschung zu ritueller Gewalt zeigt, dass es weder eine einheitliche Definition gibt noch einheitliche Standards zur Phänomenerfassung vorhanden sind. Rituelle Gewalt ist noch stärker als sexueller Missbrauch in der Gesellschaft tabuisiert. Der defizitäre Wissensstand der Forschung erschwert Arbeit und Diskussion des Themas.

Hier finden Sie den kompletten Abschlussbericht.

Miterleben von Gewalt

Forschungen haben verdeutlicht, dass nicht nur Gewalt gegenüber der eigenen Person tiefgreifende Wirkungen hat, sondern dass das Erleben von Gewalt gegenüber einer anderen Person, besonders gegenüber einer geliebten Person, ebensolche traumatisierende Wirkungen hat. Kinder sprechen meistens nicht über die Gewaltsituation, weil sie kein Vertrauen haben und nicht wirklich glauben, dass das helfen würde. Sie haben Angst, dass es dann noch schlimmer wird. Sie sich schämen, weil sie in einem Loyalitätskonflikt stecken oder weil sie durch das Erzählen die ganze schmerzhafte Situation wieder erleben. Sie fühlen sich schuldig und machen sich Vorwürfe, der Mutter nicht zu helfen und suchen die Verantwortung für den Gewaltausbruch häufig bei sich selber, bei einem eigenen Fehlverhalten.

Hildegard Niestroy schreibt in ihrem Aufsatz "Zur direkten und indirekten Viktimisierung durch elterliche Gewalt" (Den Link dazu finden Sie unten):

Dass ein Kind, welches Zeuge von häuslicher Gewalt geworden ist, zugleich auch Opfer dieses gewalttätigen Geschehens sein kann, fand noch vor Jahren wenig Beachtung. Da hieß es bagatellisierend: „Aber dem Kind selbst ist zum Glück nichts passiert!“ oder „Die Gewalt richtete sich ausschließlich gegen die Mutter.“ Unterdessen hat die einschlägige Forschung gezeigt, dass kindliche Zeugenschaft von Gewalthandlungen gegen ein Elternteil sowohl in ihrem unmittelbaren Erfahrungsgehalt als auch in ihren langfristigen Folgen mit einer direkten Viktimisierung durch elterliche Gewalt vergleichbar ist.

Der Gewalt an einer nahe stehenden Person beizuwohnen ist von daher ebenso eine Opfererfahrung wie die am eigenen Leib erfahrene Gewalt. Verstärkt wird dies, wenn die Mutter selbst dem Vater bzw. Partner ohnmächtig ausgeliefert ist und dadurch unfähig, dem Kind seine Ängste zu nehmen.

Diese Kinder bekommen – ob durch eigene Misshandlungserfahrungen oder die Weitergabe auf direktem oder indirektem (Übertragungs-)Weg - so viel Angst „mit“, dass

  • sie mit Bedrohungssituationen schlechter fertig werden,
  • ihre Stressresistenz geringer ist,
  • ihre sozialen Probleme größer,
  • ihr Selbstwertgefühl kleiner,
  • das Risiko für schwere psychische Probleme bis hin zu Persönlichkeitsstörungen und Suizidalität erhöht ist.

Während Ohnmachtserfahrungen auf Gewalt zurückgehen und auf das körperliche Ausgeliefertsein abheben, bestehen Missachtungserfahrungen in der nicht gewaltförmigen Verletzung von Anerkennungsbedürfnissen und –ansprüchen. Sie führen – ebenso wie körperliche Misshandlungen - zu einem negativen Selbstkonzept. Von Anerkennungsbedürfnissen wird deswegen gesprochen, weil der Wunsch nach Achtung und Wertschätzung ein Grundbedürfnis darstellt, das zur conditio humana gehört.

In den letzten Jahren hat die neurobiologische Forschung die bisherigen Erkenntnisse untermauert und zu einem besseren Verständnis der indirekten Viktimisierung beigetragen. Die sog. Spiegelnervenzellen, die in all jenen Gehirnzentren gefunden wurden, in denen das Erleben und Verhalten des Menschen gesteuert wird, zeigen, dass wir Nervenzellen für Empathie und Mitgefühl besitzen. Der beobachtete Schmerz wird dadurch quasi zum eigenen Schmerz.

Handlungsbeobachtungen führen demzufolge zur selben neuronalen Erregung wie Handlungsdurchführungen. Im Beobachter kommt es beim Zuschauen einer zielgerichteten Aktion zu einer stillen Mit-Aktivierung der prämotorischen Handlungsneurone. Beim Beobachten einer Handlung treten diese – als Spiegelneurone – bereits dann in Aktion, wenn hinreichend Hinweise vorliegen, worauf eine begonnene beobachtete Aktion hinauslaufen wird. Die Spiegelneurone informieren den miterlebenden Beobachter auch über den wahrscheinlichen Ausgang einer Handlungssequenz (aufgrund der bisherigen Erfahrungen).

Folgen von Gewalterfahrungen sind:

  • Quälende, immer wiederkehrende Erinnerungen;
  • Alpträume;
  • Ängste;
  • Körperliches Unwohlsein;
  • Schreckhaftigkeit;
  • Schwierigkeiten, anderen Menschen zu vertrauen.

Gewalt- und Missachtungserfahrungen in der Familie sind der Nährboden, auf dem die Neigung zur Gewaltausübung gedeiht. Die Aktivierung früherer Gewalt- und Missachtungserfahrungen kann dazu führen, dass das Kind bzw. der Jugendliche - statt weiterhin Opfer familialer Traumatisierung zu bleiben – selbst zum Täter wird, der Erniedrigung, Macht und Gewalt nun an anderen vollzieht nach dem Motto: „Warum soll ich das nicht auch mit denen machen, was die mit mir gemacht haben!“. Durch die Wandlung vom Opfer zum Täter erfährt der Jugendliche sich als aktiv Handelnder, der sich nicht mehr demütigen lässt. Nach Fonagy liegt bei 80 bis 90% der jugendlichen Straftäter eine Vorgeschichte von Misshandlung vor. Rund ein Viertel der Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend schwer misshandelt wurden, werden als Straftäter verurteilt.

Hildegard Niestroy: Zur direkten und indirekten Viktimisierung durch elterliche Gewalt

Cybermobbing

"Klassisches" Mobbing ist ein aggressives Verhalten, mit dem ein anderer Mensch absichtlich körperlich oder psychisch über einen längeren Zeitraum geschädigt wird. Meist gehen dabei Gruppen (z.B. in Schulen) gegen einen Einzelnen vor, weil der irgendwie ‚anders‘ ist.

Cybermobbing ist eine besondere Art von Mobbing mit der Internet- und Mobiltelefondienste zum Bloßstellen und Schikanieren eines Opfers genutzt werden. Hierzu zählen im Internet E-Mail, Online-Communities, Mikrobloggs, Chats (Chatrooms, Instant Messenger), Diskussionsforen, Gästebücher und Boards, Video- und Fotoplattformen, Websites und andere Anwendungen. Mobiltelefone werden für Mobbingaktivitäten genutzt, um die Opfer mit Anrufen, SMS, MMS oder E-Mails zu tyrannisieren.

Das Internet senkt die Hemmschwelle für Mobbingaktivitäten. Viele Kinder und Jugendliche trauen sich in der scheinbar anonymen virtuellen Welt eher zu beleidigen, bloßzustellen oder anzugreifen. Manchmal wird aus einem gewollten Spaß dann Mobbing, da häufig die erforderliche Sensibilität für das eigene Handeln fehlt.

Beim Cybermobbing können die Täter rund um die Uhr aktiv sein ohne unmittelbaren Kontakt zum Opfer und finden und haben dabei ein großes Publikum, welches weiterverbreitet und kommentiert. Das alles ist weder zu steuern noch zu überschauen. Selbst gelöschte Inhalte tauchen immer wieder auf und können das Opfer - selbst nach einer Beendigung des Konfliktes - wieder mit den Veröffentlichungen konfrontieren.

Knapp 40 % der befragten Kinder und Jugendlichen gaben in der JIM-Studie 2014 an, dass sie selbst oder andere aus ihrem Bekanntenkreis schon durch Cybermobbing fertiggemacht worden seien.

Durch Cybermobbing wird besonders das Privatleben der Opfer geprägt. Häufig sind sie bedrückt, ungewöhnlich schweigsam oder nervös und angespannt und leiden unter schwerwiegenden psychischen, psychosomatischen und sozialen Folgen wie Schlaf- und Lernstörungen, Schulangst, Depression, Selbstverletzungen oder körperlichen Erkrankungen.

Cybermobbing ist also ein notwendiges Thema in Familien und Schule um präventiv tätig werden zu können. Es ist von Bedeutung, dass das Opfer sich öffnet und darüber spricht wenn es gemobbt wird. Eltern oder Jugendliche selbst können sich hier Rat holen:

Besondere Gewaltbedrohung für Kinder mit Behinderungen

Die Wahrscheinlichkeit, dass sie Gewalt erleben, ist für Kinder mit Behinderungen fast viermal so hoch wie für nicht behinderte Kinder. Dies zeigt eine Untersuchung, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Auftrag gegeben wurde und heute in der Medizinischen Fachzeitschrift „The Lancet“ veröffentlicht wurde.
Die Studienergebnisse zeigen, dass Kinder mit Behinderungen insgesamt 3,7mal mehr als nicht behinderte Kinder in Gefahr sind, unterschiedliche Arten von Gewalt zu erfahren. 3,6mal mehr sind sie Opfer von körperlicher Gewalt, und 2,9mal öfter Opfer von sexueller Gewalt. Kinder mit geistiger Behinderung oder intellektueller Beeinträchtigung sind am meisten gefährdet; 4,6mal höher als bei nicht behinderten ist das Risiko sexueller Übergriffe.

Die Untersuchung liefert sehr deutliche evidente Hinweise auf Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen. Die 17 Studien, die in die Auswertung eingegangen sind, basieren auf Daten von 18 374 behinderten Kindern aus einkommensstarken Ländern – Finnland, Frankreich, Israel , Spanien, Schweden, Großbritannien und den USA – und unterstreichen die dringende Notwendigkeit hoch qualifizierter Forschung auch in Ländern mit kleineren und mittleren Einkommen.

„Die Ergebnisse dieser Untersuchung belegen, dass Kinder mit Behinderungen überproportional von Gewaltübergriffen betroffen sind. Ihre Bedürfnisse sind zu lange vernachlässigt worden“, sagt Dr. Etienne Krug, Direktor des WHO-Departments Gewalt, Prävention und Behinderung. „Wir wissen, dass grundsätzliche Strategien zur Prävention von Gewalt und der Abschwächung ihrer Folgen existieren. Wir müssen jetzt untersuchen, ob sie ebenso für Kinder mit Behinderung wirksam sind. Wir müssen eine Agenda für einen Aktionsplan aufstellen.“

Einflussgrößen, die behinderte Kinder einem höheren Risiko aussetzen, sind Stigmatisierung, Diskriminierung und Unwissen über Behinderung, ebenso wie ein Mangel an sozialer Unterstützung derer, die Behinderte betreuen. Leben behinderte Kinder in Einrichtungen, steigt das Risiko von Gewaltübergriffen an. Dort und auch in anderen Lebenszusammenhängen sind Kinder mit Kommunikationsdefiziten daran gehindert, über Gewalterfahrungen zu sprechen.
Einige Programme, in denen Krankenschwestern Haushalte mit behinderten Kindern besuchten, über Gewaltrisiken informierten und die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz unterstützten, waren präventiv erfolgreich bei Gewalt gegen nicht behinderte Kinder. Diese Erkenntnisse, wie auch andere viel versprechende Maßnahmen, die in der WHO Prävention zur Misshandlung und Gewalt gegen Kinder formuliert sind, müssen auf behinderte Kinder übertragen werden, und ihre Wirksamkeit muss vorrangig überprüft werden.

Die UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterstreicht die Notwendigkeit, die Rechte der Kinder mit Behinderung zu schützen und ihre vollständige und gleiche Teilhabe in der Gesellschaft zu sichern. Dies beinhaltet, negative Erfahrung durch Gewalt in der Kindheit zu verhindern, was schädlichen Folgen für Gesundheit und Wohlergehen im späteren Leben hat. Wo Prävention versagt hat, sind Fürsorge und Unterstützung lebensnotwendig für die Kinder, die Opfer von Gewalt geworden sind.

Der WHO/Welt Bank Welt Bericht zur Behinderung beschreibt die Verbesserungen bei Gesundheit und sozialer Teilhabe von Kindern mit Behinderung und fördert den Abbau von institutionalisierter Betreuung. Für behinderte Kinder, die weg von zu Hause in Einrichtungen leben, ist es zwingend erforderlich, ihre Versorgung und ihren Schutz zu verbessern, indem institutionelle Routinen und Strukturen, die das Risiko der Gewalt verstärken, angegangen werden.

„Die Auswirkung der Behinderung eines Kindes auf seine Lebensqualität ist extrem abhängig davon, wie andere Personen es behandeln, “ betont Dr. Mark Bellis, Direktor des Zentrums für Öffentliche Gesundheit an der John Moores Universität in Liverpool, das mit der WHO zur Gewaltprävention zusammenarbeitet, und Leitender Wissenschaftler der Untersuchung. „Regierung und Gesamtgesellschaft sind verpflichtet, sicherzustellen, dass solche Misshandlungen aufgedeckt und verhütet werden.“

Genf, 12. Juli 2012 – Information der Weltgesundheitsorganisation

Rechtliche Situation

„Alle Kinder haben das Recht darauf, gegen alle Formen von psychischer oder physischer Gewalt geschützt zu werden.“ (Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention)

Im Jahr 2000 beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung. Aus dem Begriff der „elterlichen Gewalt“ wurde die „elterliche Sorge“. Nun hieß es im § 1631 Abs. 2 des BGB: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigenden Maßnahmen sind unzulässig.

Der Weg zu dieser Gesetzesänderung war lang.

1965 entschied erstmalig in Deutschland ein Amtsrichter in Braunschweig, dass das Schlagen eines Schülers durch einen Lehrer Körperverletzung und somit verboten sei. Der Lehrer hatte sich bis dahin auf ein Gewohnheitsrecht berufen. Als das Urteil letztendlich durch alle Instanzen gegangen war und beim Bundesgerichtshof bestätigt wurde stand fest, dass Schläge (auch eine Ohrfeige) als Erziehungsinstrument in der Schule, durch Pfarrer oder Erzieher in öffentlichen Einrichtungen verboten war.

1968 verkündete das Bundesverfassungsgericht in einer bahnbrechenden Entscheidung, dass das in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes beschriebene Elternrecht nun ausschließlich in der Sicht der „Elternverantwortung“ verstanden werden müsse. Die Eltern wurden verpflichtet, ihre Erziehungsgewalt oder Verantwortung ausschließlich zum Wohle des Kindes auszuüben. Sollten die Eltern diesem Auftrag nicht nachkommen, hat das Kind einen eigenen Anspruch auf staatlichen Schutz.

Das Bundesverfassungsgericht erläuterte am 29. Juli 1968:
„Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne des Artikel 1 Abs. 1 und des Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz. Eine Verfassung, welche die Würde des Menschen in den Mittelpunkt ihres Wertesystems stellt, kann bei der Ordnung zwischenmenschlicher Beziehungen grundsätzlich niemandem Recht an der Person eines anderen einräumen, die nicht zugleich pflichtgebunden sind und die Menschenwürde des anderen respektieren. Die Anerkennung der Elternverantwortung und der damit verbundenen Recht findet daher ihre Rechtfertigung darin, dass das Kind des Schutzes und der Hilfe bedarf, um sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln, wie sie dem Menschenbilde des Grundgesetzes entspricht; hierüber muss der Staat wachen und notfalls das Kind, das sich noch nicht selbst zu schützen vermag, davor bewahren, dass seine Entwicklung durch einen Missbrauch der elterlichen Rechte oder eine Vernachlässigung Schaden erleidet.“

1973 wurde in der gesamten Bundesrepublik Deutschland das Recht auf körperliche Züchtigung in pädagogischen Einrichtungen gesetzlich verboten.

1980 wurde eine Kindschaftsrechtsreform eingeführt. Sie brachte den Übergang von der elterlichen Gewalt zur elterlichen Sorge und die Pflicht der Eltern. Ein generelles Verbot von Gewalt wurde jedoch noch nicht verabschiedet. Dazu hieß es im Rahmen eines Kompromisses im § 1631 Abs. 2 BGB: „Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig“.

Als Rückschritt wurde eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes von 1986 empfunden. Die Richter hoben einen Beschluss eines Landgerichtes auf, in dem Eltern verurteilt worden waren, die ihre 8-jährige Tochter mit einem Wasserschlauch geschlagen hatten. Der BGH erklärte dazu, dass Eltern noch immer: „eine Befugnis zur maßvollen körperlichen Züchtigung“ haben. Auch die Züchtigung mit einem stockähnlichen Gegenstand war in den Augen der Richter nicht pauschal zu verdammen.

1992 ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention und verpflichtete sich damit, eine geeignete Gesetzregelung zu schaffen, durch die Kinder vor körperlicher und seelischer Misshandlung geschützt sein würden.

1998 gab es eine erneute Änderung des § 1631 Abs. 2 BGB. Nun hieß es: „Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen, sind unzulässig“.

Endlich – nach über 20jähriger Diskussion - beschloss der Bundestag im Jahr 2000 mit großer Mehrheit, dass jedes Kind ein Recht auf gewaltfreie Erziehung hat. Im § 1631 Abs. 2 BGB heißt es nun „ Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigenden Maßnahmen sind unzulassig“. Für Eltern gelten nun auch in der Beziehung gegenüber ihren Kindern die gleichen Grenzen wie gegenüber jedem anderen in unserer Gesellschaft.

Opferentschädigungsgesetz

Das deutsche Opferentschädigungsgesetz regelt eine eigenständige staatliche Entschädigung über die allgemeinen sozialen Sicherungssysteme und die Sozialhilfe hinaus für die Opfer von Gewalttaten.

Eine Gewalttat ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person; als solcher Angriff gelten auch Sexualstraftaten und sexuelle Übergriffe gegenüber Minderjährigen.

Einem tätlichen Angriff stehen gleich

  • die vorsätzliche Beibringung von Gift,
  • die wenigstens fahrlässige Herbeiführung einer Gefahr für Leib und Leben eines anderen durch ein mit gemeingefährlichen Mitteln begangenes Verbrechen (z.B. Brandstiftung, Sprengstoffanschlag).

Anspruchsberechtigt sind Personen, die durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen Angriff innerhalb des deutschen Staatsgebietes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Ebenso haben auch Hinterbliebene von Personen, die infolge der gesundheitlichen Schädigung gestorben sind, einen Anspruch auf Leistungen. Seit dem 1. Juli 2009 werden auch - eingeschränkt - Leistungen bei Gewalttaten im Ausland erbracht.

Bei Gewalttaten innerhalb des deutschen Staatsgebietes wird eine Entschädigung für alle Gesundheitsschäden geleistet, die sich aus einem vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff ergeben, sowie für die wirtschaftlichen Folgen der Gesundheitsschädigung. Psychische Beeinträchtigungen sind als Gesundheitsschäden anerkannt.

Umfang und Höhe der zu erbringenden Leistungen richten sich grundsätzlich nach den auch für die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen geltenden Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts, das unterschiedliche Einzelleistungen vorsieht:

  • Heil- und Krankenbehandlung, die weitergeleistet wird, so lange die gesundheitlichen Folgen der Tat fortbestehen;
  • Heil- und Hilfsmittel (Medikamente, Prothesen, Zahnersatz, Brillen usw.);
  • Rehabilitationsmaßnahmen;
  • Anspruch auf eine monatliche Rente, falls dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen (Höhe gestaffelt ab einem anerkannten Grad der Schädigungsfolgen von 30 bis 100); sie wird unabhängig von Einkommen und Vermögen des Antragstellers bezahlt sowie jährlich an die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst;
  • Anspruch auf zusätzliche einkommensabhängige, monatliche Rentenleistungen, wenn sich die gesundheitliche Störung negativ auf das Einkommen ausgewirkt hat;
  • zusätzliche Leistungen, z.B. Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, Hilfe zur Pflege bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit;
  • ergänzende, meist einkommensabhängige Leistungen der Kriegsopferfürsorge bei besonderem Bedarf, z.B. Hilfe zur Pflege, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.

Eigentums- und Vermögensschäden werden nicht entschädigt. Es wird auch kein Schmerzensgeld gezahlt.

Für den Vollzug des Opferentschädigungsgesetzes sind die Versorgungsämter am Ort der Tat zuständig.

Auswirkungen von Gewalt gegenüber dem Kind

Die Entwicklung des Gehirns beinhaltet unendlich viele Möglichkeiten.
Der Nachteil der Fähigkeit des Gehirns, sich im Rahmen genetischer Vorgaben an wechselnde Bedingungen anzupassen, liegt in seiner großen Verletzlichkeit gegenüber Traumata. Traumatische Erfahrungen können das Verhalten eines Erwachsenen verändern, für das Gehirn eines Kindes aber liefern sie buchstäblich den Organisationsrahmen.

Wenn die Organisation des Gehirns dessen Erfahrungen widerspiegelt, und wenn die Erfahrungen eines traumatisierten Kindes aus Angst und Streß bestehen, dann werden die neurochemischen Antworten auf Angst und Streß zu den wichtigsten Baumeistern des Gehirns.
Wenn man immer wieder die Erfahrung macht, überwältigt zu werden, verändert dies die Struktur des Gehirns . Traumatische Situationen führen zu einer vermehrten Ausschüttung von Sreßhormonen, wie z.B. des Cortisols. Daraus folgt eine vermehrte Muskeldurchblutung, Blutdruckerhöhung und Atmungssteigerung bei gleichzeitiger Hemmung der Haut- und Magen-Darm-Durchblutung. Es entsteht eine Fluchtreaktion: d.h. hohe körperliche Leistungsfähigkeit, aber das Denken setzt aus). Zahlreiche traurige Beispiele belegen, daß Menschen in Panik nicht in der Lage sind z.B. Notausgänge adäquat zu benutzen.

Hohe Cortisol-Konzentrationen während der empfindlichen drei ersten Lebensjahre erhöhen diejenige Aktivität in der Gehirnstruktur, welche für Vorsicht und Aufmerksamkeit (locus ceruleus) verantwortlich ist. Im Ergebnis wird das Gehirn in Hinsicht auf ständige Alarmbereitschaft verknüpft, erklärt Perry.Kinder mit höheren Cortisol-Konzentrationen haben eine geringere hemmende Kontrolle.

Sie haben Probleme mit Aufmerksamkeit und Selbstkontrolle.
Traumatisierte Kinder fallen jedoch nicht immer durch große Unruhe und geringe Selbstkontrolle auf. Sie können auch im Gegenteil sehr ruhig, in sich gekehrt und wie erstarrt wirken. (Eine erhöhte Cortisol-Konzentration findet sich auch bei depressiven Symptomen)
Als Folge der Schädigung des Gehirns durch einen ständig erhöhten Streßhormonspiegel sind bestimmte Regionen im Cortex und im limbischen System (das für Gefühle einschließlich Bindung verantwortlich ist) bei mißhandelten gegenüber nicht mißhandelten Kindern 20 bis 30% kleiner. In diesen Regionen befinden sich auch weniger Synapsen.

Bei Erwachsenen, die als Kinder mißhandelt wurden, ist der erinnerungsbildende Hippocampus kleiner als bei nicht mißhandelten Erwachsenen. Diese Wirkung wird ebenfalls auf den toxischen Effekt von Cortisol zurückgeführt.

Wenn Kinder mit Gewalterfahrung in Adoptiv- und Pflegefamilien leben

Natürlich ist es von größter Bedeutung, dass die Pflegeeltern durch das vermittelnde Jugendamt oder den freien Träger über die bisherige Lebensgeschichte des Kindes informiert werden. Die gemachten Vorerfahrungen des Kindes haben sein Lebensmodell geprägt und es wird sich auch in der Pflege- und Adoptivfamilie sehr lange Zeit nach dieser Prägung verhalten. Es ist daher notwendig für die aufnehmende Familie zu wissen, was die Aufnahme eines Kindes mit Gewalterfahrungen in der Bewältigung des Alltages bedeuten kann. Vorbereitungsseminar können Pflegeeltern generell vorbereiten, für die Aufnahme eines bestimmten Kindes gehören jedoch auch bestimmte Überlegungen und spezielle Gedanken zur Passung von eventuell neuer Pflegefamilie und Kind. Die Pflegefamilie und natürlich auch die Vermittlungsstelle müssen sich klar darüber sein, dass dieses Kind von diesen neuen Eltern auch gut aufgenommen und fürsorglich versorgt werden wird. Dass die Pflege- oder Adoptiveltern dies schaffen werden. Dass sie und mögliche anderen Kindern in der Familie die Persönlichkeit des Kindes annehmen und auf es eingehen wird.

Dabei ist es natürlich auch wichtig, dass sich nicht alles nur um den „Neuankömmling“ dreht. Alle bisherigen Mitglieder der Familie müssen auch weiterhin „gut für sich selbst sorgen“ können.
Die Erfahrungen zeigen, dass Pflegekinder mit Erfahrungen von Gewalt häufig aggressiver auftreten als z.B. Kinder, die Vernachlässigung erlebt haben. Das misshandelte Kind misstraut seiner sozialen Umwelt und ist sehr sensibel gegenüber Angriffen. Es fühlt sich schnell angegriffen und setzt sich zur Wehr. Sein aggressives Verhalten ist meist eine spontane Reaktion auf eine verzerrt wahrgenommene Wirklichkeit. Zu diesem Thema möchte ich hinweisen auf den Artikel von Richard Müller-Schlottmann „Wut im Bauch – vom Umgang mit aggressiven Kindern“.

Der Prozess der Integration des neuen Kindes in die bisherige Familie braucht Zeit und erfordert insbesondere in der Anfangszeit viel Geduld der „alten“ Familienmitglieder. Dabei wird immer wieder die eigene Geschichte des Pflegekindes eine bestimmende Rolle spielen, denn diese Geschichte ist trotz oder gerade wegen der Gewalterfahrungen häufig durchsetzt mit Verlust – und Versagenserfahrungen und kindlichen Schuldgefühlen. Viele Kinder fühlen sich schuldig und entwickeln eine hohe Verantwortung für die leiblichen Eltern und Geschwister. All diese Gefühle des Kindes müssen durch die neue Familie akzeptiert und getragen werden, denn nur wenn es gelingt, dass das Kind aus seiner Verantwortung entlassen wird, kann die Integration in eine neue Familie gelingen. Nur dann kann es bereit werden, Bindungen an die neuen Adoptiv- oder Pflegeeltern einzugehen und nur dann kann es in die Lage versetzt sein, seine bisherige Sicht auf die Welt zu verändern.

Das ist ein langer Weg und braucht viel Kraft der Pflege- und Adoptiveltern.

Susanne Lambeck schrieb dazu im Abschnitt "Achten Sie auch auf sich selbst!" aus dem Referat „Nur“ schwere Kindheit oder traumatisiert:

Häufig werden Sie gar nicht wissen, was Ihre Kinder genau erleben mussten. Und dennoch werden Sie unbewusst auf die Traumata der Kinder reagieren. Es wird Zeiten im Zusammenleben mit den Kindern geben, wo Sie sich selbst hilflos, aggressiv, traurig, ausgeliefert und alleine fühlen. Sie können Ihren Kindern nicht die konsequente, vorhersehbare, bereichernde und nährende Pflege geben, die sie brauchen, wenn Sie erschöpft, deprimiert, wütend, überfordert oder überempfindlich sind.

Sorgen Sie dafür, dass Sie Ruhe und Unterstützung bekommen. Dazu kann auch eine professionelle Supervision gehören. Nutzen Sie die Hilfe von Freunden, Familie und sozialen Einrichtungen. Überlegen Sie, wem Sie ihr Kind auch einmal ein Wochenende anvertrauen können, um wieder Luft zu holen. Eine Pause kann entscheidend sein, um wieder neuen Zugang zum Kind zu finden.

Nutzen Sie Unterstützung außerhalb ihrer Familie. Es gibt zahlreiche Selbsthilfegruppen für Adoptiv- und Pflegefamilien. Dort finden Sie Unterstützung und Rat durch andere betroffene Eltern. Vor allem verhindern diese Gruppen, dass man mit besonders schwierigen Kindern in die soziale Isolation gerät, denn „normale“ Sozialkontakte mit besonders verhaltensgestörten Kindern werden einfach schwieriger. Tun Sie aber auch etwas, das gar nichts mit Ihren Alltagssorgen zu tun hat. Treiben Sie Sport, lernen Sie ein Instrument oder eine Sprache, gehen Sie töpfern oder nähen – Hauptsache es hat nichts mit problematischen Kindern zu tun.
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht (Václav Havel).

Haben Sie Geduld.

Seien Sie geduldig mit dem Fortschritt des Kindes und mit sich selbst. Sie haben in der Regel keine Therapieausbildung- und selbst wenn Sie eine haben, sind Sie Zuhause eben kein Therapeut, sondern Mutter oder Vater dieses schwierigen Kindes. Sie haben keine sechs Wochen Urlaub, keine freien Feiertage und keine acht Stunden Schicht, nach der Sie in ein ruhiges Heim zurückkehren können- ganz zu schweigen von regelmäßiger Supervision.
Niemand kann all die obigen Überlegungen immer und jederzeit umsetzen.
Und nicht jeder Vorschlag ist für jedes Kind passend. Auch jedes traumatisierte Kind ist ein Individuum genauso wie jede Pflegefamilie ihre eigenen Möglichkeiten und Grenzen hat. Richten Sie realistische Erwartungen an die Entwicklung des Kindes und an Ihre Möglichkeiten, es dabei zu begleiten.

Missbrauchte und vernachlässigte Kinder haben so viel zu verarbeiten. Und viele von ihnen werden nicht alle ihre Probleme überwinden. Mancher Fortschritt wird sich nur langsam einstellen. Das langsame Vorankommen wird Sie frustrieren. Viele Pflege-/Adoptiveltern fühlen sich unzulänglich, da all die Liebe, Zeit und Bemühungen, die sie ihrem Kind widmen, keine Wirkung zu haben scheinen. Aber sie haben Wirkung.

Seien Sie nicht hart zu sich selbst. Viele liebevolle, begabte und kompetente Eltern sind von den Bedürfnissen eines vernachlässigten und misshandelten Kindes, das sie angenommen haben, an die Grenzen Ihrer Möglichkeiten gekommen. Auch Sie haben das Recht sich Hilfe zu holen.

Literatur und Link-Tipps

Hier finden Sie zwei Handreichungen zum Thema:

4_Infos speziell für Kinder
Eine Studie des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Kinder - Für Kinder und Jugendliche bearbeitet.
Die Studie behandelt Fragen über Ursachen, Formen und Auswirkungen von Gewalt auf Kinder und Jugendliche. Es werden die Anforderungen an die Regierungen formuliert, damit Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verhindert werden kann und Möglichkeiten aufgezeigt, Opfern von Gewalt zu helfen.
Das Arbeitsbuch "Unser Recht auf Schutz vor Gewalt" können Sie auf der Seite von unicef herunterladen Arbeitsbuch

[%Hier finden Sie einige Bücher und weitere Artikel:%Auf der Online-Fassung dieses Artikels finden Sie noch einige Bücher und weitere Artikel.%]

Weiterlesen: 
Fachartikel

von:

Wieviel Rechte brauchen Pflegekinder?

Gewalt ist die zentrale Erfahrungskategorie des überwiegenden Teils der in der Jugendhilfe befindlichen Kinder, insbesondere für solche, die nicht im elterlichen Haushalt leben können oder sollen. Sechs Gefährdungslagen für Kinder: Vernachlässigung, seelische Misshandlung, sexuelle Misshandlung, körperliche Misshandlung, Autonomiekonflikte, Erwachsenenkonflikte um das Kind.
Fachartikel

von:

Wut im Bauch - Vom Umgang mit aggressiven Pflegekindern

Aggressivität ist eine Form der Auseinandersetzung mit der sozialen Umwelt. Nicht nur die eigene Hilflosigkeit macht Pflegeeltern zu schaffen, sondern auch eigene gegenaggressive Impulse. Fachartikel von Richard M. L. Müller-Schlotmann
Fachartikel

von:

Angststrukturen im Kopf

Aggression und kindliche Gewalttätigkeit ihrer Pflegekinder sind eines der auffälligsten Verhalten, mit dem Pflegeeltern umgehen müssen. Wenn sie schreien und brüllen, den Kopf an die Wand schlagen oder mit einem Hammer auf die liebsten Spielsachen einschlagen, hat es gewöhnlich auch nichts mit dem Trotz zu tun, den Kinder für ihre Ich-Entwicklung brauchen. Fachartikel von Kathrin Barbara Zatti
Fachartikel

von:

„Nur“ schwere Kindheit oder traumatisiert

Kinder, die heute in eine Pflegefamilie vermittelt werden, haben viele schwierige Erfahrungen hinter sich. Sie kennen Gewalt, Trennungen, Vernachlässigung, Misshandlungen. Aber sind jetzt alle Kinder gleichermaßen durch ihre Erlebnisse traumatisiert? Und woran erkenne ich ein traumatisiertes Kind? Und was bedeutet ein Trauma für das Zusammenleben in der Pflegefamilie für den Umgang mit den Schwierigkeiten des Kindes?
Fachartikel

von:

Zur direkten und indirekten Viktimisierung durch elterliche Gewalt

Dass ein Kind, welches Zeuge von häuslicher Gewalt geworden ist, zugleich auch Opfer dieses gewalttätigen Geschehens sein kann, fand noch vor Jahren wenig Beachtung. Unterdessen hat die einschlägige Forschung gezeigt, dass kindliche Zeugenschaft von Gewalthandlungen gegen ein Elternteil sowohl in ihrem unmittelbaren Erfahrungsgehalt als auch in ihren langfristigen Folgen mit einer direkten Viktimisierung durch elterliche Gewalt vergleichbar ist.
Fachartikel

von:

Was ist los im Kopf des Kindes beim Besuchskontakt?

Auswirkungen von Besuchskontakten auf das Befinden des Kindes in der Pflegefamilie.

Das könnte Sie auch interessieren

Arbeitspapier

Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen - Prävention, Intervention und Hilfe für Betroffene stärken.

Empfehlungen an Politik und Gesellschaft.

Der Fachkreis »Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen« beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im April 2018 eine Empfehlung an Politik und Gesellschaft erarbeitet.
Arbeitspapier

Gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Der Nationale Rat hat ein Arbeitspapier veröffentlicht, in dem die Arbeitsergebnisse seiner Arbeit zusammengefasst und Schwerpunkte erarbeitet wurden. Titel des Papiers "Gemeinsame Verständigung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen". Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist rund zehn Jahre nach Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ (2010/11) durch die Bundesregierung das Forum für den langfristigen und interdisziplinären Dialog zwischen Verantwortungsträgerinnen und -trägern aus Politik und Gesellschaft.
Abschlussbericht

Kommission Kinderschutz stellt Abschlussbericht vor

Mit mehr als 100 konkreten Einzelempfehlungen fordert die vom Land eingerichtete Kommission Kinderschutz in Baden-Württemberg in ihrem Abschlussbericht Bund, Land und Kommunen, aber auch die Zivilgesellschaft zum Handeln für einen besseren Kinderschutz auf. Die Kommission Kinderschutz wurde im Herbst 2018 anlässlich des besonders schweren Missbrauchsfalls in Staufen im Breisgau eingesetzt.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

von:

Gewalt gegen behinderte Kinder

Untersuchung aus Genf, Präventionsmaßnahmen Bundesfamilienministerium
Nachricht aus Hochschule und Forschung

Abschlussbericht zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Unabhängige Beauftragte Dr. Christine Bergmann stellt in einem Abschlussbericht die Ergebnisse der einjährigen Aufarbeitung zum sexuellen Missbrauch vor und gibt Empfehlungen.
Fachartikel

von:

Grenzverletzungen durch digitale Medien

Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt mittels digitaler Medien. Wir alle nutzen digitale Medien regelmäßig. Digitale Medien bergen unendliche Möglichkeiten, sowohl förderliche als auch beängstigende und gefährdende. Auf eine besondere Gefährdung macht der "Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs" aufmerksam.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

von:

Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zeigt: Die gesamte Gesellschaft muss Verantwortung übernehmen

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit
Gutachten

von:

Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern

Eine Recherche des DIJuF zeigte, dass es in der ärztlichen Praxis viele offene Fragen und sehr unterschiedliche Einschätzungen und Umgangsweisen mit dem Thema bzw. den betroffenen Jugendlichen gibt. Auch in der Fachliteratur und in vorliegenden Empfehlungen der Fachgesellschaften wurden nur wenige Hinweise zum medizinischen Vorgehen und zur Spurensicherung für diese besondere Gruppe gefunden. Das DIJuF hat daher zur Frage der ärztlichen Versorgung eine Expertise erarbeitet.
Fachartikel

von:

Zur direkten und indirekten Viktimisierung durch elterliche Gewalt

Dass ein Kind, welches Zeuge von häuslicher Gewalt geworden ist, zugleich auch Opfer dieses gewalttätigen Geschehens sein kann, fand noch vor Jahren wenig Beachtung. Unterdessen hat die einschlägige Forschung gezeigt, dass kindliche Zeugenschaft von Gewalthandlungen gegen ein Elternteil sowohl in ihrem unmittelbaren Erfahrungsgehalt als auch in ihren langfristigen Folgen mit einer direkten Viktimisierung durch elterliche Gewalt vergleichbar ist.
Stellungnahme

von:

von:

Sexueller Missbrauch - 10 Thesen die betroffene Kinder und Jugendliche in den Blick nehmen

In Vorbereitung und aus Anlass eines Expertengesprächs im BMFSFJ, auf Einladung von Bundesfamilienministerin Dr. Giffey hat Prof. Jörg M. Fegert zehn Thesen formuliert und mit Arbeitsergebnissen belegt. Sie sollen psychisches Leid sowie körperliche und psychische Langzeitfolgen durch Prävention und geeignete Intervention mindern, denn es ist wichtig, dass Betroffene und ihre Interessen bei politischen Debatten im Fokus stehen und nicht allein die Täter und Täterinnen und ihre abscheulichen Taten.