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06.03.2012
Fachartikel

Der Hilfeplanprozess

Übersicht über die einzelnen Teilbereiche des Hilfeplanprozesses.

Themen:

Hilfeplanung

Die Hilfeplanung ist ein Prozess welcher im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte mit den Beteiligten zu erarbeiten ist. Dieses gemeinsame Erarbeiten bedeutet, dass die Fachkräfte eine fachlich fundierte Entscheidung zur Hilfegewährung für ein Kind fällen müssen.
Aufgrund fachlicher Einschätzungen anhand der Lebensgeschichte und Befindlichkeit des Kindes (psychosoziale Diagnose), der Situation in der Herkunftsfamilie und der sich daraus ergebenden möglichen Prognosen muss entschieden werden, warum das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden soll und weswegen eine andere Form der Hilfe zur Erziehung nicht angemessen wäre.
Es zeigt sich immer wieder, dass eine gute Vorarbeit dieser Entscheidung die Hilfeplanung klarer und deutlicher macht und somit mögliche zukünftige schwierige Konflikte schon im Vorhinein entschärft werden können.

Im § 36 Absatz 1 Satz 1 SGB VIII heißt es:

„Die Personensorgeberechtigten und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen“.

Frühe Beratung

Diese im Gesetz benannte frühe Beratung stellt die Weichen sowohl innerhalb eines Amtes als auch in der Beziehung der Beteiligten zueinander.
Hier sind die Eltern des Kindes darüber zu beraten, dass sie Anspruch auf Hilfe zur Stabilisierung haben, dass diese Hilfe aber eine [zeitliche Begrenzung] in der Entwicklung des Kindes hat und dass ihre Stabilisierungsbemühungen in einem [für das Kind vertretbaren Zeitraum] erfolgreich abgeschlossen sein müssen.
Eine Aufklärung der Herkunftseltern darüber, wie sich ein Kind in einer Pflegefamilie entwickeln wird (besonders in der Frage der Bindung) und den sich daraus ergebenden Folgen für sie selbst ist von elementarer Bedeutung.
Deutlichkeit und Klarheit in der Information bis hin zu Erläuterungen über rechtliche Positionen sind unabdingbar. So ist auch deutlich zu machen, dass Eltern ohne Sorgerechte einfach eine andere Position haben als Eltern mit Sorgerechten. Es muss klar sein, dass Kinder mit Vormündern andere ‚Entscheider’ haben.
Art und Umfang der Beratung muss sich an den Gegebenheiten der Familie und den Bedürf-nissen und dem Schutz eines Kindes orientieren. Es ist notwendig, dass Eltern erfahren, dass in unserer Gesellschaft das Wohl ihres Kindes Vorrang hat vor ihrem eigenen Wohl und ihren eigenen Bedürfnissen. Es ist erstrebtes Ziel, beide Bedürfnisse aufeinander abzustimmen, aber die Bedürfnisse der Eltern können nicht auf Kosten der Bedürfnisse von Kindern gehen.
Es wäre ideal, schon zu Beginn der Beratung das Kind in den Mittelpunkt zu stellen und zu erläutern, dass die Rechte von Eltern sich aus gelebter Verantwortung gegenüber ihren Kindern darstellen. Für manche Eltern wäre dies sicher nur schwer nachvollziehbar, aber als Grundgedanke notwendig.

Prognose

Die Prognose der ASD-Fachkraft zur Stabilisierungsmöglichkeit der Familie sowie Befind-lichkeit und Entwicklungsstand des Kindes bestimmen Art und Umfang der Beratung.

Konzepte zur Arbeit eines Jugendamtes im Pflegekinderbereich sind sowohl hilfreich zur Positionsfindung der Sozialarbeiter im Amt selbst, als auch gegenüber den Eltern. Hierdurch könnten schon früh innerhalb des Amtes Grundpositionen für das Kind geklärt werden, an die sich alle Mitarbeiter des Amtes auch in unterschiedlichen Arbeitsbereichen z.B. PKD, ASD, evtl. Vormund anlehnen können.

Weiter heißt es in Satz 2 § 36 SGB VIII:

Vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie ist zu prüfen, ob die Annahme als Kind in Betracht kommt.

Dieser Satz ist eine Aufforderung des Gesetzgebers an das Jugendamt, die Möglichkeit einer Adoption zu [prüfen]. Die Prüfung einer Adoption bedeutet, die leiblichen Eltern zu fragen, ob sie evtl. abgeben würden, und die Pflegeeltern zu fragen, ob sie evtl. annehmen würden. Passt beides zusammen und will das Kind bzw. sein gesetzlicher Vertreter dies auch, dann ist eine Adoption machbar. Zu prüfen bedeutet aber auch, heraus zu finden, ob die Ersetzung einer Adoptionsfreigabe für das Kindeswohl eventuell notwendig wäre.
Die Frage einer eventuellen Adoptionsmöglichkeit ist schon zu Beginn zu betrachten und in die Prognose mit einzubeziehen. Zeigt sich, dass eine Adoption Sinn machen würde, dann müssen entsprechende Pflegeeltern ausgesucht werden, die schon zu Beginn deutlich machen, dass sie auch adoptieren würden.
Die Adoptionsprüfung darf jedoch nicht dazu führen, dass Pflegeeltern das Gefühl bekommen, sie [müssten] adoptieren, da ihnen sonst das Kind weggenommen würde. Manche Pflegeeltern empfinden hier eine Erpressbarkeit, was natürlich nicht im Sinne des Kindes sein kann. Hier ist größte Verunsicherung zu erleben. Manchmal ist es Pflegeeltern auch peinlich, zu sagen, dass sie nicht adoptieren möchten weil sie es finanziell nicht schaffen.

Die Erstellung des Hilfeplanes

Beratung und Prognoseklärung führt im Hilfeplanverfahren dazu, dass zu Beginn der Planung folgende Beschreibung möglich und notwendig ist.

  • eine Ist-Beschreibung des Kindes und seiner Bedürfnisse
  • eine Ist-Beschreibung der familiären Situation
  • eine Beschreibung der Vorstellung der Eltern
  • eine Beschreibung der Vorstellung des Vormundes
  • eine Beschreibung der Vorstellungen der Fachkräfte
  • eine sich daraus ergebende Auftragsbeschreibung an die Pflegeeltern und deren Status z.B. Sonderpflege
  • Hilfsangebote

Fortführung des Hilfeplanes

Die Fortführung des Hilfeplanes bedeutet die Beschreibung eines Prozesses.
Hier wird dargestellt,

  • welche Entwicklungsschritte das Kind gemacht hat
  • wie und ob es eine Veränderung der familiären Situation der Herkunftsfamilie gibt
  • eine Überprüfung bisheriger Vereinbarungen
  • evtl. neue Ziele aufgrund der Entwicklungsschritte des Kindes
  • neue zeitgemäße Vereinbarungen
  • z.B. Therapien, andere Schulform, veränderte Besuchskontakte, familienuntertützende Hilfen (für die Pflegefamilie) etc. Hilfen, die mit Kosten verbunden sind müssen zeit- und zielorientiert beschrieben werden – also: wie lange wird diese Hilfe notwendig sein, wer kann sie leisten, wie hoch werden die Kosten sein und welches Ziel soll mit dieser Hilfe erreicht werden.

Regelmäßiger Bericht

Sehr hilfreich für das Verständnis der Entwicklung des Kindes kann ein regelmäßiger Bericht der Pflegeeltern über die Zeit zwischen den Hilfeplangesprächen sein. Dieser Bericht wird dann dem Hilfeplanprotokoll angehängt und verdeutlicht so die Entwicklung des Kindes aus der Sicht der Pflegeeltern. Meist ist ein solcher Bericht umfänglicher und beschreibt das Kind genauer, als wenn die Entwicklung allein aus mündlichen Berichten beim Hilfeplangespräch selbst zusammengestellt wird. Für die meisten Profi-Eltern ist ein solcher Bericht Pflicht.

Art und Weise der Beschreibung in einem Hilfeplan

Die Praxis zeigt sehr unterschiedliche Hilfepläne. Manche sind sehr kurz, beschreiben kaum etwas. Das Kind und sein Umfeld sind hier nicht zu erkennen.
Manche Hilfepläne orientieren sich am Defizit, beschreiben was das Kind nicht kann oder „immer“ noch nicht kann und welche Probleme es macht. Hier wird das Kind aus einer Wunschvorstellung der Erwachsenen heraus beschrieben und an Mängeln gemessen. Eine schlechte Basis für die Hoffnung auf Entwicklung und Eigenständigkeit – auch für das Kind.
Das Gegenteil, nämlich die Beschreibung eines „Traum“Kindes, ist ebenfalls nicht hilfreich. Eine solche Beschreibung hemmt den Blick und lässt reale Probleme nicht mehr zu. Sie verkennt auch die Bedürfnisse des Kindes und seiner Pflegefamilie. Manchmal explodieren solche Familien wie ein Topf unter Hochdruck – und alle wundern sich warum.
Die Pflegeeltern sollten sich das Recht nehmen, in den Hilfeplangesprächen die Realität zu schildern, offen zu sein, nicht den Mut und die Hoffnung zu verlieren und sich nicht eingeschüchtert zu fühlen. Pflegeeltern sind ein Teil eines TEAMS um das Kind herum. Sie sind nicht allein verantwortlich für alles und sollten auch die Verantwortung der anderen Erwachsenen um das Kind herum einfordern.
Das kann so weit gehen, dass diese anderen Erwachsenen z.B. Kindergarten-Erzieher, Lehrer, Therapeuten ebenfalls zum Hilfeplangespräch eingeladen werden und dort ihr Wissen um das Kind und ihr Vorstellungen von seiner Entwicklung und den notwendigen Hilfsmöglichkeiten anbringen können. Dies ist für Pflegeeltern oft eine große Hilfe und sie sollten sich dieser Hilfe versichern.
Der Hilfeplan sollte auch einmal die Position der Pflegefamilie für das Kind beschreiben. Hat das Kind sich integriert? Ist die Pflegefamilie seine Familie geworden? Sind die Pflegeeltern die emotionalen Eltern, „Mama und Papa“ für das Kind? Ist das Kind auf dem Weg dorthin?
Zeigen sich Hürden im Bereich der Bindung und Nähe-Aushalten können?

Auswirkung der Beschreibungen

Wenn dies so im Hilfeplan festgehalten und beschrieben wurde, hat das auch Auswirkungen auf nachfolgende Entscheidungen z.B. auf Herausgabeverlangen der Herkunftseltern, veränderte Besuchskontakte, Namensänderungen etc.
In dieser Hinsicht muss auch besonders an die Zeit der Pubertät gedacht werden, in der sich die Pflegefamilie in einer Krise befindet. Es gibt neue heftige Übertragungen auf die Pflegeeltern. Diese halten das alles manchmal nicht mehr aus, brauchen Luft. Sie möchten sich von dem Jugendlichen nicht verabschieden, wollen weiter seine Familie sein, haben aber nur noch wenig Kraft.
Hier kann räumliche Trennung (z.B. durch eine Internatsunterbringung während der Schulzeit) als familienstützende Maßnahme angedacht werden. Das Pflegekind ist in einer solchen Situation einem leiblichen Kind gleich zu stellen. Nur weil es Pflegekind ist, muss es nicht seine – wie ja in den Hilfeplänen beschrieben – Familie verlieren. Eine räumliche Trennung muss kein Abbruch sein. Sie kann - im Gegenteil - die Pflegefamilie als Familie für den Jugendlichen erhalten.

Hilfe bei der Verselbständigung

In den Hilfeplan gehören auch nachfolgende Hilfen für den Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen und die Pflegeeltern. Besonders bedeutsam ist für viele Pflegeeltern die Frage der Hilfe für ihre volljährig werdenden Pflegekinder. Hier machen sich die Pflegeeltern viele Sorgen. Die Unterstützung bei der Verselbständigung ist von vielen jungen Leuten und Pflegeeltern vermisst worden.

Groß werden in einem Dorf – oder die Verantwortung eines Teams

Der ideale Hilfeplan verdeutlicht das Heranwachsen des Kindes/Jugendlichen als Prozess, in dem alle Beteiligten eine Rolle in einem Team spielen. Alle Beteiligten tragen und übernehmen Verantwortung (Herkunftseltern, Vormund, Pflegeeltern, Sozialarbeiter, Lehrer, Therapeuten, Ärzte etc.) und zeigen diese Verantwortung durch gemeinsame Vereinbarungen und Verantwortungsbereiche.

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