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19.06.2021
Fachartikel

Kinderrechte ins Grundgesetz? Ja – aber!

Die Kinderrechte sind durch den Bundestag nicht auf den Weg ins Grundgesetz gebracht worden. Die Debatte um die Notwendigkeit ist damit aber nicht beendet.

Themen:

Viele Monate hat die Politik und die Gesellschaft über Kinderrechte diskutiert. In weiten Teilen unseres Landes herrscht der große Wunsch, den Kindern ein eigenes Grundrecht in unserem Grundgesetz einzuräumen. Andere Teile können diesen Wunsch nicht nachvollziehen. Erst recht geht es ihnen viel zu weit, dies auch noch im Grundgesetz „fest zu tackern“. Sie waren (und sind) der Meinung, dass eine solche Verfestigung der Grundrechte der Kinder ein Eingriff, möglicherweise sogar eine Schmälerung des Elternrechts nach Artikel 6 GG bedeuten würde.

So rangen denn die verschiedensten Vertreter dieser beiden Positionen miteinander und legten letztendlich folgenden Kompromiss vor:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen.“

Dieser Vorschlag fand im Bundestag keine Mehrheit, weil er nach Meinung der Einen nicht weit genug ging und nach Meinung der Anderen viel zu weit ging.

Nun soll diese Frage nach der nächsten Bundestagswahl wieder in den Kalender der wichtigen Vorhaben aufgenommen werden.

Ich bin froh, dass dieser halbgare Vorschlag nicht angenommen wurde. Die Kinder haben Besseres verdient!

Hier die wichtigsten Kinderrechte in Kurzform:

* Gleichheit - Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.

* Gesundheit - Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.

* Bildung - Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

* Spiel und Freizeit - Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.

* Freie Meinungsäußerung und Beteiligung - Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.

* Schutz vor Gewalt - Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

* Zugang zu Medien - Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.

* Schutz der Privatsphäre und Würde - Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

* Schutz im Krieg und auf der Flucht - Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.

* Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung - Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

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