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28.05.2008
Fachartikel

Konkretisierung des Schutzauftrages und die Folgen für die Fallzahlen.

Mit der Novellierung des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) 2005 hat der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für einen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen und damit einhergehend vor Vernachlässigungen und Misshandlungen verbessert.

Zunehmend stehen unter 6-Jährige im Fokus der Hilfen zur Erziehung und der Inobhutnahmen.

Mit der Novellierung des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) 2005 hat der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für einen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen und damit einhergehend vor Vernachlässigungen und Misshandlungen verbessert. Angesichts aktueller Daten zu den begonnenen Hilfen zur Erziehung und den Inobhutnahmen stellt sich die Frage, ob bereits Auswirkungen des SGB VIII in Sachen Kinderschutz auf die Gewährungspraxis vor Ort zu erkennen sind.

Der Artikel ist erschienen in der Zeitschrift "Kom Dat Jugendhilfe" Heft 2/07 und steht Ihnen hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

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