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15.12.2022
Fachartikel

Nicht FÜR sondern MIT dem Kind, den Eltern und Pflegeeltern

Das SGB VIII legt die Subjektstellung der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe als Paradigma zugrunde. In der Regierungsbegründung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes heißt es dazu: " Ein zentrales Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII ist es also, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen oder intervenierender Eingriffe zu betrachten, sondern sie stets als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf Augenhöhe aktiv und mitgestaltend in die Hilfe- und Schutzprozesse einzubeziehen".

Der Grundgedanke der neuen Gesetze und Gesetzesänderungen in der letzten Zeit liegt in der Überzeugung, dass Kinder in unserer Gesellschaft deutlicher und intensiver wahrgenommen werden sollten. Dass ihre Rechte und Bedürfnisse besser erkannt, berücksichtigt und ernst genommen werden müssen und dass sie an den Entscheidungen für ihr Leben umfassend beteiligt werden. Dies gilt erst recht für diejenigen jungen Menschen, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.

Einen solchen besonderen Unterstützungsbedarf haben junge Menschen

  • die benachteiligt sind,
  • die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen oder
  • die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden.

Der Sinn einer Beteiligung junger Menschen liegt in der Beachtung ihrer Empfindungen, ihrer Sichtweisen, ihres Willens. Sie haben das Recht sich zu äußern, das Recht ernst genommen, beachtet und individuell betrachtet zu werden.

Grundhaltungen

Um als Subjekt – eigenständiger Mensch – angesehen zu werden und sich als solcher fühlen zu können, braucht es bestimmte Denk- und Verhaltensweisen der Erwachsenen untereinander und der Erwachsenen mit dem Kind:

  • Akzeptanz und Wertschätzung der Person
  • Augenhöhe für das Miteinander von Experten für das eigene Leben und Experten einer Professionalität
  • Empathie und Einfühlungsvermögen
  • Über den Tellerrand der eigenen Vorstellungen schauen können
  • Manchmal Mut und sicherlich häufig Geduld
  • Bereitschaft, sich so zu verständigen, dass das Gegenüber auch ‚versteht‘.
Klarheit und Verstehbarkeit

Alle Entscheidungen müssen für den Minderjährigen und die verantwortlichen Erwachsenen um ihn herum transparent, verständlich und nachvollziehbar sein. Das heißt, dass die Entscheidungen nicht nur ernsthaft verständlich sind, sondern dass auch die eigenen Vorstellungen darin wiederzufinden sind. Entscheidungen sind also Prozesse der gegenseitigen Annäherung und Einigung.

Um Kinder und Jugendliche in diesem Prozess wirklich ernst zu nehmen, müssen wir ihnen zuhören und sie anhören. Wir müssen mit ihnen in einer Weise sprechen, die sie verstehen. Wir müssen Alter, Entwicklungsstand, Befindlichkeit und Gefühle des jungen Menschen kennen oder erspüren, um sie mit auf unsere gemeinsame Reise nehmen zu können.

Rechtliche Regelungen geben uns allen den Hintergrund zu diesen existenziell wichtigen Vorgaben.

Zwei Beispiele aus der Kinder- und Jugendhilfe

36 SGB VIII Abs. 1 Satz 2  – Mitwirkung-Hilfeplan

„Es ist sicherzustellen, dass Beratung und Aufklärung nach Satz 1 in einer für den Personensorgeberechtigten und das Kind oder den Jugendlichen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.“

§ 37b Abs. 1 -  Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege

„Hierzu sollen die Pflegeperson sowie das Kind oder der Jugendliche vor der Aufnahme und während der Dauer des Pflegeverhältnisses beraten und an der auf das konkrete Pflegeverhältnis bezogene Ausgestaltung des Konzeptes beteiligt werden“.

Transparenz in der Pflegekinderhilfe

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat einen besonderen Schwerpunkt auf den Schutz und die Beteiligung des Pflegekindes an den Entscheidungen für sein Leben gesetzt. Es verlangt transparentes Vorgehen der beteiligten Entscheider. Es verlangt Entscheidungen nicht „für“ sondern „mit“ dem jungen Menschen und den Beteiligten der Hilfen

Um Transparenz der Arbeit und des Miteinander zu ermöglichen, sind einige Schwerpunkte und Grundgedanken unabdingbar.

Transparenz setzt Wertschätzung und Respekt der Arbeit des Einzelnen für das Gesamtwerk voraus. Nur gemeinsam schaffen wir das Beste für das Kind.

Zu dieser Wertschätzung gehört auch, dass benannte Bedarfe von Kindern oder den beteiligten Erwachsenen anerkannt werden. Zum Beispiel der dringende Bedarf von ausdauernd geforderten Pflegeeltern nach Entlastung und Hilfe.

Wertschätzung beinhaltet auch eine verstehbare Art der Kommunikation z.B. der Bescheide und Schreiben und des gegenseitigen Respekts in Gesprächen.

Und natürlich bedeutet Wertschätzung auch, dass sich alle Beteiligten auf die gegenseitigen Vereinbarungen verlassen können, z.B. auf vereinbarte finanziellen Hilfen, Vereinbarungen zu Umgangsregelungen, Supervision oder andere Formen der Hilfe etc.

Wertschätzung, Klarheit und Respekt drückt sich auch darin aus, dass Konsequenzen von Entscheidungen bedacht und besprochen werden, z.B. Veränderung der Pflegefamilie durch die Aufnahme des Pflegekindes, Veränderung von Sorgerechten (Vormund, Pfleger, Pflegeeltern in diesen Aufgaben), Änderungen der Zuständigkeit der Hilfe, Gerichtsentscheidungen.

Enge Zusammenarbeit

Das Gesetz fordert im Rahmen dieser Transparenz eine enge Zusammenarbeit verschiedenester Institutionen, aller Akteure der Pflegekinderhilfe und den Beteiligten der individuellen Hilfen für das Pflegekind.

Dies Forderung bedeutet eine enge Zusammenarbeit - immer mit dem Blick auf das Kind - 

  • mit Jugendamt - Pflegekinderdienst und ASD
  • mit den Sorgeberechtigten - Eltern, Vormund, Ergänzungspfleger -
  • mit den Pflegeeltern
  • mit Ansprechpartnern für Förderbedarfe
  • mit Beratern und Helfern bei Bedarf des Kindes oder der Pflegeeltern (Supervision, Therapeuten, ….)
  • zeitweilig im Rahmen von Gerichtsverfahren mit Richtern, Anwälten, Gutachtern, Verfahrensbeiständen.

Grundsätzliche Transparenz und Zusammenarbeit geht jedoch über den Einzelfall und die einzelne individuelle Hilfe hinaus. Grundlegende Informationen, Offenheit der eigenen Arbeit, Vorstellung von Konzepten und Ideen, Hinhören und Interesse für Andere im Bereich der Pflegekinderhilfe und darüber hinaus, respektvolle Zusammenarbeit mit den Zusammenschlüssen von Eltern, Pflegeeltern, Pflegekindern und jungen Erwachsenen sind Grundhaltungen und Voraussetzungen für ein gelingendes Miteinander im Interesse und zum Wohle des Pflegekindes.