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20.03.2018
Fachartikel

Pflegekinder und Pflegeeltern trennen sich

Trotz aller Bemühungen passiert es immer wieder, dass bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes geplante Vollzeitpflegen frühzeitiger beendet werden. Häufig ist es jedoch von großer Wichtigkeit zu erkennen, dass es hier um eine Beendigung wegen großer Alltagsprobleme geht und weiterhin Zuneigung besteht. Pflegeeltern müssen in solchen Situationen weiterhin wertvolle Menschen für ihr Pflegekind bleiben können und dürfen.Dies kann durch Besuchskontakte möglich sein, als auch durch eine Weiterführung einer Vormundschaft.

Auch wenn ein Pflegeverhältnis mit dem Ziel der Dauerhaftigkeit geplant wurde, kann dieses Ziel oft nicht erreicht werden. Pflegeverhältnisse werden früher beendet, als alle Beteiligten dies gewünscht haben. Woran liegt das und wie geht es dann mit Pflegeeltern und Pflegekind weiter?

Die Vorgeschichte des Pflegekindes ist meist gravierend. Das, was es in der Herkunftsfamilie erlebt hat, ist prägend und bildet das Bild der Welt für das Kind. Eine schwere Kindheit hatten eigentlich alle Pflegekinder, viele sind auch traumatisiert.

Susanne Lambeck schreibt in ihrem Aufsatz: Nur schwere Kindheit oder traumatisiert?

Ein seelisches Trauma wird durch Ereignisse verursacht, die plötzlich, intensiv, gewalttätig und unkontrollierbar auf einen Menschen einwirken.

Hierbei kann es sowohl ein zuviel an Reizen: ein Unfall, das Miterleben eines Unfalls, große Schmerzen und Angst vor dem Tod, das Erleben von Gewalt am eigenen Körper, aber auch das hilflose Mitansehen müssen von Gewalt gegenüber einem anderen, das Hören von Schmerzens- oder Hilferufen und man kann selbst nichts tun, die völlige Unvorhersehbarkeit eines Tagesablaufes als auch ein zuwenig an für die Entwicklung notwendigen Reizen z.B. - Mangel an Nahrung und Zuwendung (wie bei schwerer Vernachlässigung üblich) traumatisierend wirken.

Je jünger ein Mensch ist, desto weniger Möglichkeiten hat er, das, was anlässlich einer Bedrohung oder Vernachlässigung mit ihm passiert, zu kompensieren. Kinder erleben Situationen als lebensbedrohlich, die für Erwachsene harmlos scheinen.

Allein, hungrig und weinend in einem leeren Zimmer, niemand kümmert sich, niemand versteht, niemand hält es für wichtig zu trösten.

Ein Trauma ist ein Ereignis, das unser Gefühl des Wohlbehagens und der Sicherheit zerstört.

Kinder sind verwundbarer als Erwachsene, da sie weniger Bewältigungsmechanismen und Lebenserfahrung besitzen. - Für einen Säugling sind Stunden ohne Nahrung und Trost die Ewigkeit. Ein Kindergartenkind dagegen weiß, was es heißt: nach dem Mittagsschlaf gibt es Essen.

Nicht die Situation an sich ist es, die traumatisierend wirkt, sondern ob die Situation die psychischen Verarbeitungsmöglichkeiten eines Menschen übersteigt. Der Grad der Beeinträchtigung nach einem Trauma wird vom Umfang traumatischer Vorerfahrungen und der unmittelbaren Reaktion der Bezugspersonen mitbestimmt.

Das Überleben eines Traumas führt sowohl zu hirnorganischen (Gehirnstrukturen) als auch zu psychologischen Veränderungen (Überzeugungen, Erwartungen, spezifischen Erinnerungen) beim betroffenen Kind.

Nach einem Trauma ist die Welt kein sicherer Ort mehr, an dem Menschen die Grenzen eines anderen respektieren, für ihn sorgen und ihn vor Verletzungen und Einsamkeit schützen. Die traumatische Situation vermittelt dem Kind falsche und destruktive Überzeugungen über sich selbst und die Welt.

Damit Pflegeeltern für ihre Pflegekinder eine helfende Wirkung entfalten können, müssen mehrere Faktoren zusammenpassen. Diese Faktoren beginnen bei einer richtig guten und passenden Vermittlung, verlaufen über all die Jahre des Verbleibs mit einer partnerschaftlichen, wertschätzenden und professionellen Fachbegleitung, sorgen für rechtlich akzeptable Bedingungen, beachten die Herkunftseltern und beobachten und interpretieren die Entwicklung des Pflegekindes in der Pflegefamilie. Allein die Erfüllung dieser Rahmenbedingungen wäre schon fast ein Wunder und trotzdem würde all dies nicht unbedingt einen Verbleib des Kindes bis zur Volljährigkeit oder darüber hinaus in der Pflegefamilie garantieren, denn … Es zeigt sich immer wieder, dass Pflegekinder gerade mit traumatisierenden Vorerfahrungen all diese Bedingungen aus den Angeln heben, in dem sie in der Pubertät gewissermaßen „nicht mehr mitspielen“.

Susanne Lambeck schreibt dazu:

Wie dramatisch eine Pubertät verläuft, hängt von verschiedenen Faktoren ab: den eigenen Fähigkeiten und der Persönlichkeit des Jugendlichen, seiner Vorgeschichte und welche schützenden Rahmenbedingungen geschaffen werden konnten. Ein Pflege- oder Adoptivkind, das vor dem sechsten Lebensmonat in seine neue Familie vermittelt wurde, sich dort gut gebunden hat, über ein ausgeglichenes Temperament verfügt und gut in der Schule und in Vereinen integriert ist, lässt auf eine nicht allzu stürmische Pubertät hoffen.

Anders ein traumatisiertes Kind, das innerlich unruhig immer schon Schwierigkeiten mit sich und der Welt hat, es auch mit normalen Gleichaltrigen nur schwer aushält und eh schon immer droht, aus sozialen Bezügen heraus zu fallen. Hier wird es vermutlich stürmisch werden. Gerade für diese Kinder kann die Pubertät aber auch eine zweite Chance sein, wenn sie durch die Entwicklung höherer kognitiver Fähigkeiten in die Lage kommen, sich nicht nur gefühlsmäßig mit ihrer Geschichte auseinandersetzen zu können.

Was auch immer die Zeit der Pubertät in der Pflegefamilie durcheinander bringt – die Pflegeeltern sind im Grund herein gewillt, diese Zeit mit dem Kind durch zu machen. Und doch erleben wir gerade in dieser Entwicklungsphase immer wieder frühzeitige Beendigungen der Pflegeverhältnisse. Was ist passiert?

Das (traumatisierte) Pflegekind kann nun die Nähe einer Familie nicht mehr aushalten. Es wird ihm alles viel zu dicht. Es beginnt gewissermaßen keine Luft mehr zu bekommen und boxt sich frei – und so läuft dann der Familienalltag ab. Das tägliche Miteinander wird zu einem riesigen Berg gegenseitiger Verletzungen und Überforderungen. Das Kind will irgendwie gehen. Pflegeeltern haben keine Kraft mehr. Alle leiden aneinander, obwohl – man mag sich doch noch!

Jetzt muss sich etwas verändern – es muss Abschied genommen werden von dem, was bisher war und was Ziel und Selbstverständlichkeit bedeutete. Man muss einen Weg finden, sich zu trennen ohne sich dabei verlieren zu müssen.

Das ist das Entscheidende: zu verstehen, dass der Alltag zusammen nicht mehr funktionieren kann, das aber die Wichtigkeit, die Beziehung, der Wert füreinander bestehen bleiben darf.

Jetzt brauchen Pflegekind und Pflegeeltern eine Begleitung, die sie nicht dafür herabmindert, dass man es nicht zusammen bis zum geplanten Ende geschafft hat. Es braucht Jemanden, der es wertschätzt, dass es so lange klappen konnte. Der anerkennt, was Pflegekind und Pflegeeltern bisher zusammen geleistet haben und der das Kind nun nicht mit dem Bade ausschüttet. Es ist von Wichtigkeit, dass in den nun folgenden Unterbringungen die bisherigen Pflegeeltern weiterhin ‚dabei‘ sein dürfen.

Pflegeeltern können spontan benennen, was für sie das Schrecklichste nach einer Trennung von ihrem Pflegekind ist:

Nichts ist schlimmer, als wenn wir denken, dem Kind geht es schlecht wenn es nicht mehr bei uns lebt. Der Abschied wird uns sehr erleichtert, wenn wir wissen, dass es ihm gut gehen wird. Wenn wir wissen, wo und mit wem es dann lebt und wenn wir diese Personen sogar kennen lernen konnten. Und natürlich ist es ungemein wichtig, dass wir weiterhin mit dem Kind Kontakt haben können. Das wir sehen können, dass es ihm gut geht und das wir nicht einfach so aus dem Leben des Kindes verschwinden.

Rechtliche gesehen gibt es zu diesem 'dabei sein' und 'dabei bleiben' folgende zwei Möglichkeiten:

  1. Das Besuchsrecht der ehemaligen Pflegeeltern zu ihrem ehemaligen Pflegekindes
  2. Der Erhalt der Vormundschaft der Pflegeeltern für ihr ehemaliges Pflegekind.

Umgang der Pflegeeltern mit ihrem ehemaligen Pflegekind

Pflegeeltern, bei denen das Kind über längere Zeit gelebt hat, haben nach Beendigung des Pflegeverhältnisses ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Dies gilt nur dann, wenn ein solcher Umgang auch dem Wohl des Kindes dient.

§ 1685 BGB - Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

In der Praxis erlebe ich durchaus solche Kontakte. Meist funktioniert dies jedoch nur so lange, wie die ehemaligen Pflegeeltern sich willig in alles fügen, was nun für das Pflegekind entschieden wird. Beginnen Pflegeeltern zu kritisieren, kann schnell aus dem Umgang der ehemaligen Pflegeeltern ein Umgang gesehen werden, der das Kind in Loyalitätskonflikte bringt und somit nicht mehr seinem Wohl dient. Dann haben die Pflegeeltern keine Rechte mehr. Dies Recht auf Umgang ist also ein durchaus wackeliges Recht.

Es gibt nur eine Position, die den ehemaligen Pflegeeltern noch eine Befugnis für ihr Pflegekind gibt: wenn sie Vormund ihres Pflegekindes sind.

Nicht mehr Pflegeeltern und doch noch Vormund?

Pflegeeltern sein ist das eine, Vormund sein das andere. Das eine bedingt nicht das andere. Wenn Pflegeeltern die Vormundschaft für ihr Pflegekind übernommen haben, dann hat das eine mit dem anderen natürlich etwas zu tun, aber es bedeutet nicht, dass das eine ohne das andere nicht funktionieren kann. Es gibt keinerlei Vorschrift und keine grundsätzliche Aussage, dass Pflegeeltern, deren Pflegekind die Familie verlassen, nicht mehr Vormund für dieses Kind sein können oder sollten. Wenn Pflegeeltern und Pflegekind nicht mehr gemeinsam in einer Familie leben können, dann sagt dies etwas über die Alltagsbewältigung von Schwierigkeiten aus und nichts darüber, wie diese Menschen zueinander stehen. Worte wie „versagen“ und „Abbruch“ beschreiben eine solche Situation extrem unzureichend, negativ und abwertend. Solche Einschätzungen drücken nichts aus über die Bewältigung einer Krise, über die Neubetrachtung einer bisherigen Passung von Pflegeeltern und Pflegekind, und missachten weiterhin noch existierende Gefühle von Verantwortung, Zuneigung und Zugehörigkeit.

Vor Jahren war es fast selbstverständlich, dass Pflegeeltern mit der Beendigung ihres Pflegeelternseins auch ihre Vormundschaft zurück gaben oder zurück geben mussten. Dieses Denken hat sich gottseidank weitgehend verändert. Ehemalige Pflegeeltern können dadurch, dass sie Vormund ihres ehemaligen Pflegekindes bleiben, weiterhin diesem Kind Verantwortung, Verbundenheit und Zugehörigkeit zeigen und seine Zukunft lenken und entscheiden. Für das Kind bedeutet eine solche Beendigung seines Pflegeverhältnisses nicht der komplette Bruch, nicht das völlige Verlassen werden und Verlassen sein, nicht ein Gefühl von Hinausgeschmissen werden und „egal was dann passiert“. Es bedeutet Veränderung, Übergang, etwas Neues, vielleicht auch Schmerzliches aber nicht Verlust, Verzweiflung und „in ein Loch fallen“. Wenn die ehemaligen Pflegeeltern Vormünder bleiben, dann bleiben sie dem Kind und das Kind ihnen erhalten. Sie haben nun Zeit einen Weg miteinander zu finden, der ihnen zukünftig gut und passend erscheint.

Beispiel

Ich begleitete ein Pflegeelternpaar zu einem Hilfeplangespräch, in dem es um die Zukunft ihres Pflegesohnes gehen sollte. Die Pflegeeltern waren sehr mitgenommen, da es trotz aller ihrer Bemühungen nun doch so weit gekommen war, dass der Junge nicht mehr bei ihnen bleiben wollte und konnte und für den 15jährigen eine Wohngruppe gesucht wurde. Ihr örtliches und bisher zuständiges Jugendamt bewertete das Geschehen als Abbruch und gescheitertes Pflegeverhältnis – obwohl der Junge dort 12 Jahre gelebt hatte - und wollte eine Verlegung des Jungen in die Nähe seiner Herkunftsfamilie in eine dortige Wohngruppe, damit der Junge wieder an seine Herkunftsfamilie andocken könne. Die Pflegeeltern wollten den Jungen lieber in ihrer Nähe haben. Sie wollten sich weiter um ihn kümmern und sahen ihn auch weiterhin als Familienmitglied an. Der Junge sah das auch so, konnte aber –jetzt in der Pubertät- die Nähe einer Familie im Alltag nicht mehr ertragen. Die Einschätzung des Jugendamtes verletzte die Pflegeeltern sehr. Sie fühlten sich schuldig und wie gelähmt. Sie hatten das Gefühl, es liefe alles falsch, hatten aber keine Kraft mehr, sich immer noch zu wehren – obwohl sie Vormund des Jungen waren.

Sie baten mich daher, zu dem folgenden Hilfeplangespräch mitzukommen. Dies war ein Übergabegespräch zwischen dem jetzt zuständigen Jugendamt (§33 SGB VII – Vollzeitpflege - Ort der Pflegeeltern) und dem nun bald zuständigen Jugendamt am Wohnort der Herkunftsfamilie, da der Junge ja in eine andere Hilfeform (§34 SGB VIII - Wohngruppe) wechseln sollte.

Das Übergabegespräch begann nach der Begrüßung als Austausch zwischen den beiden Fachkräften des bisher zuständigen Jugendamtes und dem Sozialarbeiter des neuen Jugendamtes. Der Junge selbst war nicht dabei. Die Pflegeeltern wurden nicht einbezogen – alles lief an ihnen vorbei.

Nachdem ich dies eine Zeitlang betrachtet hatte, mischte ich mich ein mit der Nachfrage, warum die Pflegeeltern so unbeachtet blieben, denn ohne ihre Mitwirkung und Entscheidung könnte ja letztendlich nichts passieren. Anschließend nahm ich ruhig die Äußerung der beiden Fachkräfte entgegen, dass das Pflegeverhältnis ja nun beendet würde und die Pflegeeltern somit raus seien.

Ich antwortete, dass ich dies anders sehen würde, denn erstens habe der Junge zwölf Jahre in der Pflegefamilie gelebt und zweitens seien beide Pflegeeltern Vormund.

Nun entstand eine längere Pause. An den beiden Fachkräften des bisher zuständigen Jugendamtes prallte diese Erläuterung sichtlich ab, während der neu zuständig werdende Sozialarbeiter tief Luft holte, etwas hektisch in seinen Akten blätterte, dann rot anlief und erklärte, dass dies nicht in seinen Akten stände – ob das denn so stimmen würde. Die beiden Damen nickten zustimmend.

Nun veränderte sich die Atmosphäre des Gespräches. Als erstes entschuldigte sich der Sozialarbeiter dafür, dass die Pflegeeltern bisher so draußen vorgelassen worden waren. Als Vormund jedoch seien sie ja die für ihn entscheidenden Gesprächsteilnehmer. Dann begann das Gespräch quasi noch einmal neu. Die Pflegeeltern, die sich bisher überhaupt nicht ernst genommen gefühlt hatten, wurden nun in ihrer Rolle als Vormund wahrgenommen und es wurde deutlich, dass sie nun in dieser Rolle auch wieder die gewünschte Bedeutung für den Jungen bekommen hatten.

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„Nur“ schwere Kindheit oder traumatisiert

Kinder, die heute in eine Pflegefamilie vermittelt werden, haben viele schwierige Erfahrungen hinter sich. Sie kennen Gewalt, Trennungen, Vernachlässigung, Misshandlungen. Aber sind jetzt alle Kinder gleichermaßen durch ihre Erlebnisse traumatisiert? Und woran erkenne ich ein traumatisiertes Kind? Und was bedeutet ein Trauma für das Zusammenleben in der Pflegefamilie für den Umgang mit den Schwierigkeiten des Kindes?

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