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Verwirrende Besuchskontakte
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Besuchskontakte der Pflegekinder zu ihren Eltern oder Verwandten sind ein emotionales und umfassendes Thema in der Pflegekinderhilfe. Es geht von ideologischen Auseinandersetzungen: Nie Besuchskontakte oder immer Besuchskontakte über „Na ja, muss halt sein“ und „was können wir schon dagegen tun – es sind eben Pflegekinder “ bis hin zu richtig gut bedachten und begleiteten Kontakten. In diesem Bereich finden wir alle Varianten. Was wir aber auch finden sind Kontakte, bei denen sich Beteiligte unwohl fühlen, weil sie spüren und sehen, dass hier das Kind den Kürzeren gezogen hat. Weil es eigentlich so oft mehr um die Rechte der Eltern geht und gedacht wird, dass das für das Kind schon richtig ist und es sich schon irgendwie rein finden wird.
Und so erleben Kinder – besonders kleine Kinder - Besuchskontakte, die sie verwirren und verunsichern. Aber Kinder zeigen das nicht immer während des Kontaktes selbst, sondern oft erst hinterher in ihrer Pflegefamilie und in ihrem Umfeld. Etwas, was für die Eltern des Kindes schwer nachzuvollziehen ist. Manchmal wird den Pflegeeltern auch unterstellt, Reaktionen des Kindes zu übertreiben oder aufzubauschen.
Warum gibt es überhaupt Kontakte und was macht sie möglicherweise so schwierig?
In diesem Fachartikel:
Es ist wichtig zu betonen, dass das Kind in den gesetzlichen Grundlagen ein Recht auf Umgang hat, für das Kind aber keine Pflicht auf Umgang besteht.
Reaktionen des Kindes auf Besuchskontakte zeigen sich nicht nur bei den Besuchskontakten unmittelbar, sondern eigentlich mehr nach den Besuchskontakten durch Verhaltensveränderungen in der Pflegefamilie oder dem sonstigen Umfeld des Kindes.
Berichte von Pflegeeltern und meine eigenen Erfahrungen als Vormund von Pflegekindern und auch als Besuchskontaktbegleiterin machten mir einige Reaktionen des Kindes auf Besuchskontakte besonders deutlich: Seine Verwirrung, seine Hilflosigkeit, sein Versuch des ‚Recht machen Wollens‘, seine Überforderung.
Ich bin der Überzeugung, dass es keine besseren Erläuterungen zu den Befindlichkeiten von Kindern gibt, als die Kinder selbst zu ‚sehen‘, ihre Geschichten zu erzählen. Darüber hinaus ist es für jedes Kind von großer Bedeutung, dass diese Geschichte auch den anderen Beteiligten um das Kind herum bewusst wird. Es macht daher ganz viel Sinn, wenn sich Pflegeeltern die Reaktionen des Kindes notieren, über eine ganze Weile kurz und prägnant beschreiben, wie sie das Kind erleben.
Wir bringen in diesem Fachartikel zahlreiche Beispiele zu diesen Erfahrungsberichten.
Überdies erhalten Sie Informationen über den Sinn von Besuchskontakten und die gesetzlichen Grundlagen.
Was ist der Sinn von Besuchskontakten?
Das Bundesverfassungsgericht hat den Sinn von Besuchskontakten in seinen Entscheidungen wie folgt ausgedrückt:
Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen.
Im Pflegekinderhandbuch des DJI heißt es:
Das Kind soll die Gelegenheit haben, persönliche Kontakte zu seinen Eltern zu pflegen, wenn es nicht bei ihnen aufwachsen kann. Es soll seine Eltern sehen können, aber auch mit ihnen telefonieren, emailen oder Briefe schreiben, um sich ein eigenständiges, auf persönlichen Erfahrungen beruhendes Bild von ihnen und ihren Absichten machen zu können, sich mit seiner Herkunft auseinanderzusetzen und die emotionalen Bedingungen zu seiner leiblichen Familie aufrechtzuerhalten bzw. aufzubauen oder weiterzuentwickeln.
Gesetzliche Grundlagen zum Umgang:
Der Gesetzgeber geht im Grundsatz davon aus, dass der Umgang mit den Eltern dem Interesse des Kindes und seiner Entwicklung dient und somit seinem Wohl entspricht.
Hierzu gibt es deutliche Gesetzesregelungen:
§ 1626 BGB Elterliche Sorge
Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich sind.
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.
Da das Thema Besuchskontakte für das Pflegekinderwesen so bedeutsam ist, gibt es dazu auch Forschung und Literatur. Im nachfolgenden möchte ich mich auf einen ziemlich neuen Forschungsbericht beziehen.
Auszüge aus: Besuchskontakte und ihr Potential - Forschung und Praxis von Carmen Hofer-Temmel und Christina Rothdeutsch-Granzer
Es ist eine immer wieder formulierte Forderung von Fachkräften, im Bereich des Besuchs-, Kontakts- oder Umgangsrechtes in Pflegeverhältnissen die spezielle Situation dieser Kinder zu berücksichtigen und nicht die Vorgangsweise aus Scheidungs- und Trennungssituationen heranzuziehen
Es entsteht zunehmend das Bewusstsein, dass in Hinblick auf Besuchskontakte auch das Ausmaß der Traumatisierung des Kindes eine wesentliche Rolle spielt. Untersuchungen geben darüber Aufschluss, dass ein überwiegender Teil der Kinder in Fremdunterbringung komplex traumatisiert ist. Kinder werden vorwiegend aufgrund von Vernachlässigung, Misshandlungen und Missbrauch in der und durch die Herkunftsfamilie fremduntergebracht. In diesen Fällen werden primäre Bindungspersonen von den Kindern nicht nur als liebende Eltern, sondern auch als vernachlässigende oder gewalttätige Personen erlebt.
Befragungen von Kindern und Pflegeeltern ergaben, dass Besuchskontakte gemischte Gefühle und Ambivalenzen hervorrufen. Kinder sind häufig zerrissen zwischen angenehmen und gemischten Gefühlen, und Pflegeeltern nennen ebenso positive, aber auch negative Auswirkungen auf das Kind und die Familie. Insbesondere bei genauerem Nachfragen in qualitativen Interviews wird deutlich, dass Besuchskontakte den Familienalltag turbulent machen können und eine Herausforderung bedeuten. […]
Auf die Art und Qualität der Besuche wirken viele verschiedene Faktoren ein. Die Haltung der Herkunftseltern und Pflegeeltern zueinander und zum Pflegeverhältnis hat selbstredend wesentlichen Einfluss auf das Gelingen des Besuchskontaktes, ist jedoch nur ein Faktor von vielen. Ein weiterer Faktor ist, wie gut die Kinder in der Pflegefamilie ankommen konnten und ob sie sich dort ausreichend sicher fühlen
Besuchskontakte sind in jedem Fall einzigartig und prozesshaft. Sie verändern sich im Laufe der Zeit. Daher bedarf es einer individuellen Betrachtung und Erarbeitung von Besuchsregelungen, die den sich wandelnden Bedürfnissen des Kindes unter Berücksichtigung der vorhandenen Möglichkeiten angepasst werden können. Besuchskontakte können deshalb nicht einmalig geklärt oder gelöst werden, sondern müssen immer wieder den sich weiterentwickelnden Beteiligten und der sich verändernden Umgebung angepasst werden. Diese Feststellung klingt sehr nachvollziehbar und einfach, trotzdem sind in der Praxis Veränderungsprozesse von Besuchsregelungen häufig schwer in Gang zu bringen. Möglicherweise deshalb, weil Veränderungen Unsicherheit bedeuten und weil es viele Beteiligte mit unterschiedlichen Interessenslagen gibt.
Von außen wirken Stellen wie das Jugendamt, das Gericht oder der Pflegekinderdienst auf das Besuchskontaktgeschehen ein. Die Meinungen, Empfehlungen und Entscheidungen der Fachpersonen, der Sozialarbeiter/Innen, der Berater/Innen, der Gerichtspersonen sind einerseits vom verfügbaren Fachwissen, aber auch von ihren persönlichen bewussten und unbewussten Beweggründen geprägt.
Das subjektive Sicherheitsempfinden der beteiligten Individuen trägt wesentlich zum Gelingen bei. Wenn Kinder, Pflegeeltern und Herkunftseltern in den für sie wesentlichen Punkten Klarheit haben und ausreichend Sicherheit empfinden, wirkt sich das positiv auf das Besuchsgeschehen aus. Ein grundlegendes traumapädagogisches Konzept – - die „Pädagogik des Sicheren Ortes“ (Kühn, 2008, S. 323) – sieht die Gestaltung eines sicheren Ortes als Basis jedes pädagogischen Umgangs mit traumatisch belasteten Kindern und Jugendlichen vor.
Was hier schnell deutlich wird: einen gänzlich sicherer Ort herzustellen, ist beinahe nicht möglich. Es kann aber ein Ort größtmöglicher Sicherheit angestrebt werden. Vor allem im Verhalten zeigen die Kinder, wenn sie verunsichert sind und sie sich nicht wohl fühlen (z. B. Rückzug, oppositionelles Verhalten, Schlafstörungen, psychosomatische Symptome etc.). Das kann ein Indikator sein, Besuchsregelungen zu überdenken und zu modifizieren.
Für Besuchskontakte bedeutet das vor allem, das Verhältnis von Eltern- und Kinderrechten bei Besuchsregelungen stetig zu betrachten und zu hinterfragen. Erwachsenen können ihre Anliegen und Wünsche meist besser vertreten als Kinder, was dazu führt, dass in vielen Fällen die Position des Kindes vernachlässigt wird und die Besuchsregelung im Sinne der Eltern ausfällt. Die Teilhabe der Kinder an der Gestaltung der Besuchsregelung scheint heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Doch Partizipation hat in der Praxis ihre Grenzen. Wie sich in der Studie zu Besuchskontakten in den Interviews der Pflegekinder zeigte (s. o.), sind Kinder in Gesprächen (auch mit außenstehenden ‚neutralen’ Personen) sehr verhalten und vermeiden Aussagen, wenn es um Schwierigkeiten und Veränderungsnotwendigkeiten geht. Das stellt die Umsetzbarkeit der häufig geforderten Partizipation und Mitspracherecht der Kinder in Frage.
Der Schutz der Kinderrechte ist Aufgabe der verantwortlichen Obsorge innehabenden Personen oder Ämter. Häufig werden Besuchsregelungen von den verbalen Äußerungen der Kinder abhängig gemacht. Das bedeutet, dass dem Kind zugemutet wird, sich unter Umständen gegen seine ehemaligen Bezugspersonen, die Kindeseltern oder gegen die aktuellen Bindungspersonen, die Pflegeeltern, äußern zu müssen. Daher sind die Berücksichtigung der nonverbalen Kommunikation und Verhaltensweisen der Kinder bei der Entscheidung rund um Besuchsregelungen unabdingbar.
Die pädagogische Aufgabe ist es, dem Kind die Information zur Verfügung zu stellen, seine Wünsche und Bedürfnisse vorab wahrzunehmen und es bei der Regulation seiner mit dem Besuchskontakt verbundenen, vielfältigen Emotionen zu unterstützen. Für das Kind kann die Bewältigung solcher herausfordernder Situationen eine Selbstwertstärkung und persönliche Weiterentwicklung bedeuten, solange es nicht zu einer übermäßigen oder andauernden Überforderung kommt. Was es dazu braucht, sind reflektierte und selbsterfahrene Erwachsene – Pflegeeltern, Herkunftseltern und Fachpersonen –, die im besten Fall als ein stimmiges Netzwerk und mit möglichst sicheren und kontinuierlichen Bindungsangeboten zur Seite stehen, und äußere Strukturen, die das ermöglichen.
Hier finden Sie den gesamten Forschungsbericht.
Kinder während und nach Besuchskontakten
In den oben erwähnten Auszügen aus dem Forschungsergebnis über Besuchskontakte von Pflegekindern zu ihren Familien wird sehr deutlich, wie schwierig Überlegungen und Entscheidungen zu Besuchskontakten sein können, wenn wir wirklich und wahrhaftig das Kind in seinen Gefühlen und seinem Erleben sehen wollen. Wenn wir deutlich machen wollen und können, wie die Besuchskontakte auf das Kind wirken und es uns gelingen mag, das Kind selbst klar in den Mittelpunkt stellen. Mir ist wichtig zu betonen, dass das Kind in den gesetzlichen Grundlagen ein Recht auf Umgang hat, für das Kind aber keine Pflicht auf Umgang besteht.
Reaktionen des Kindes auf Besuchskontakte zeigen sich nicht nur bei den Besuchskontakten unmittelbar, sondern eigentlich mehr nach den Besuchskontakten durch Verhaltensveränderungen in der Pflegefamilie oder dem sonstigen Umfeld des Kindes.
Berichte von Pflegeeltern und meine eigenen Erfahrungen als Vormund von Pflegekindern und auch als Besuchskontaktbegleiterin machten mir einige Reaktionen des Kindes auf Besuchskontakte besonders deutlich: Seine Verwirrung, seine Hilflosigkeit, sein Versuch des ‚Recht machen Wollens‘, seine Überforderung.
Ich bin der Überzeugung, dass es keine besseren Erläuterungen zu den Befindlichkeiten von Kindern gibt, als die Kinder selbst zu ‚sehen‘, ihre Geschichten zu erzählen. Darüber hinaus ist es für jedes Kind von großer Bedeutung, dass diese Geschichte auch den anderen Beteiligten um das Kind herum bewusst wird. Es macht daher ganz viel Sinn, wenn sich Pflegeeltern die Reaktionen des Kindes notieren, über eine ganze Weile kurz und prägnant beschreiben, wie sie das Kind erleben. Genauso wichtig ist es, dass die Pflegeeltern diese Notizen mit in die Hilfeplangespräche nehmen und dort vorlegen und mit in das Protokoll aufnehmen lassen. Das Kind spricht selten mit Worten, es zeigt uns sein Befinden durch sein Verhalten. Daher ist das Bemerken und Erwähnen dieses Verhaltens von Wichtigkeit.
Nachfolgend finden Sie den Auszug aus einem Hilfeplan, in dem die Sozialarbeiterin die Notizen der Pflegeeltern präzise aufgenommen hat und somit ein Bild des Kindes erstellte.
Auszüge aus einem Hilfeplanprotokoll
Christian ist gut 4 ½ Jahre alt und lebt seit 1 ¼ Jahr in der Pflegefamilie. Es handelt sich bei der Unterbringung um eine klare Entscheidung der Dauerpflege.
Immer wieder kommt es zu Reaktionen und Verunsicherungen seitens der monatlichen Besuchskontakte mit dem leiblichen Vater von Christian Herrn V.
Beim zweiten Hilfeplangespräch (15 Monate nach Unterbringung des Kindes in der Pflegefamilie) spielen die Besuchskontakte eine wichtige Rolle, weil sich immer wieder Schwierigkeiten daraus ergaben. Besonders hilfreich und klärend für die Auswirkungen der Besuchskontakte auf das Kind waren die kurzen Notizen der Pflegeeltern vom ersten Besuchskontakt an. Diese Notizen wurden als Unterlagen für das Befinden von Christian in das Protokoll aufgenommen wurden.
Auszug aus dem Hilfeplanprotokoll in Bezug auf die Besuchskontakte:
Christian ist völlig in den Verband und das soziale Umfeld seiner Pflegefamilie integriert und fühlt sich dort gänzlich zugehörig. Er weiß um die Existenz seiner leiblichen Vaters und hat auch einmal monatlich Besuchskontakte zu ihm.
30.3. – (erster Besuchskontakt von Christian zu seinem Vater nach der Inpflegegabe) Nach diesem Kontakt berichtet Christian ‚der Papa habe die Mama gehauen, die habe dann Nasenbluten bekommen‘. Er selbst sei ‚auf den Kopf geschlagen‘ worden. Ben (der große Bernhardinerhund der Pflegeeltern) solle ‚die Mama in den Po beißen‘. Immer wieder appellierte Fabian an seine Pflegeeltern sie ‚sollen ihn nicht hauen‘. Fabian isst extrem gierig – bis zum Erbrechen.
27.4. – Christian äußert sich nach diesem Treffen gegenüber den Mitgliedern der Pflegefamilie jeweils im Befehlston. Er ist gänzlich unzufrieden, gehorcht nicht, ist unkonzentriert und isst wieder extrem gierig. Nachts nässt er ein.
18.5. – Christian nässt nachts ein, isst gierig, zeigt sich unausgeglichen und schimpft unmotiviert mit allen Familienmitgliedern.
25.6. – Der vereinbarte Besuchskontakt wird durch den Vater sehr kurzfristig abgesagt.
3.7. – alternativer Besuchskontakt zum vorher abgesagten. Christian fordert anschließend innerhalb der Pflegefamilie jeweils im Befehlston. Er hält seinen Teller fest, sagt aber ‚bei uns gibt es immer genug‘.
21.8. – Im Nachklang nässt Christian (der seit einigen Monaten schon zuverlässig trocken ist) über einen Zeitraum von 4 Tagen wieder ein und hält sich nicht an die im klaren und bekannten Regeln innerhalb der Familie.
4.9. – Der vereinbarte Besuchskontakt wird durch den Vater kurzfristig abgesagt.
18.9. – alternativer Besuchskontakt. Christian nässt wieder ein.
25.9. – Christian hat nachts Angst, kommt in das Bett der Pflegeeltern, nässt wieder ein. Er verstösst gegen ansonsten hinlänglich bekannten Regeln und Verbote. Er zeigt erneut gieriges Essverhalten und zeigt kein Sättigungsgefühl. Er sucht gesteigerten Körperkontakt zu den Pflegeeltern und ist sehr unkonzentriert.
25.10 - Der vereinbarte Besuchskontakt wird durch den Vater abgesagt.
30.10. – Christian äußert sich erneut innerhalb der Pflegefamilie im Befehlston. Zeigt sich trotz der ihm klaren und bisher eingehaltenen Regeln im Hinblick auf seinen Toilettengang und Zähneputzen verunsichert. Äußert, er wolle immer bei ‚uns‘ (Pflegefamilie) bleiben und den ‚anderen Papa nur besuchen‘.
13.11. – Christian hält sich wieder nicht an die Regeln, nachts nässt er ein, fragt, ob er die Zähne putzen soll, ob er zur Toilette darf. Reagiert auf Ermahnungen seiner Pflegemutter mit der Aussage, er wolle doch lieb sein und sucht Körperkontakt.
04.12. – Christian erkundigt sich erneut permanent nach den bekannten Regeln (Zähneputzen, an den Tische setzen etc.). Bei Nachfrage durch die Pflegeeltern erwidert er ‚Weil ich das nicht soll. Ich will Dich doch lieb haben‘.
21.12 – Christian zeigt sich im Nachklang aufgedreht und nervös. Klimpert mit den Augenlidern, hat wieder seinen Befehlston, äußert er ‚will alle liebhaben‘. Die gesamt Familie wird von ihm gedrückt, auch der Bernhardiner. Ca. 4 Nächte nässt er wieder ein.
22.1 – Christian verstösst wieder gegen Regeln. Er zeigt sich sehr traurig, will häufig Körperkontakt und ‚alle liebhaben‘, nässt wieder ein. Redet ununterbrochen – auch in seiner Spielgruppe. Der ‚andere Papa‘ haben geblutet und die Mama gehauen, ‚die lag auf dem Boden und der Krankenwagen ist gekommen‘.
19.2 – Christian verhält sich während des Besuchskontaktes sehr frech seinem Vater gegenüber. Der weist ihn zurecht und droht ihm damit, nicht mehr zu kommen. Anschließend befiehlt Christian auch zuhause gegeben den anderen Familienmitgliedern, redet ununterbrochen, hört nicht zu. Wichtig ist ihm, dass ‚der andere Papa nur besucht wird‘.
19.3. – Der Besuchskontakt wird vom Vater abgesagt. Es findet daraufhin kein Alternativtermin statt.
9.4. – Christian hält sich nicht an die Regeln. Er reißt die Tapete in seinem Zimmer ab und ist selbst darüber traurig. Seine Standardfrage auf Nachfragen seitens der Pflegeeltern: „Weil ich das nicht soll?“ Fragt, ob er sich die Zähne putzen soll, isst gierig, hat kein Stättigungsgefühl, zeigt sich innerhalb der Spielgruppe gegenüber den anderen Kindern ungewohnt und extrem egoistisch, so dass die Leiterin der Gruppe sich nach dem Grund für sein verändertes Verhalten erkundigt.
26.4. – Ein Hilfeplangespräch mit gleichzeitigem Kontakt zwischen Herrn V. und Christian wird am gleichen Tag kurzfristig von Herrn V. abgesagt.
7.5. – Alternativtermin für das Hilfeplangespräch und den Besuchskontakt. Das Hilfeplangespräch wird von Herrn V. abrupt abgebrochen, als ihm Vorhaltungen wegen der letzten so späten Absage des Termins gemacht wurden. Auch der Besuchskontakt findet daraufhin nicht statt.
Etwa ein Jahr später meldete sich Christians Vater wieder beim Jugendamt wegen neuer Besuchskontakte. Es kam zu einem Gespräch, in dem er sich noch im nach hinein schockiert zeigte über das Protokoll des Hilfeplangespräches, in dem die o.a. Reaktionen des Kindes auf die Besuchskontakte so deutlich aufgeführt worden waren. Das hätte er sich so nicht vorgestellt. Als er hörte, dass Christian sich gut entwickelt hatte, vereinbarte er keine weiteren Kontakte, sondern verabredete sich mit den Pflegeeltern auf Berichte und Fotos mehrfach im Jahr. Die Pflegeeltern hielten dies Versprechen ein. Christian bekam an jedem Geburtstag eine Postkarte seines Vaters, wollte aber keinen Kontakt mehr zu ihm aufnehmen.
Michael – Auszug aus dem Bericht der Pflegemutter
Michael spielt beim Besuchskontakt. Er schielt immer wieder zur leiblichen Mutter hin. Michael bekommt nach einiger Zeit ein Brötchen, sitzt dann aber auf dem Boden total in sich zusammen gesunken.
Der Besuchskontakt wird von der begleitenden Sozialarbeiterin vorzeitig abgebrochen.
Auf dem Heimweg ist Michael kreidebleich. Hängt sich an meinen Hals und ist nicht zu bewegen selber zu laufen. Er sitzt lethargisch auf meinem Schoss.
Er schläft auf dem Arm ein um nach ca 15. Minuten kreischend aufzuwachen.
Zu Hause ein Wechsel von Lethargie und Schreien.
Michael ist total am Ende. Er scheint nervlich sehr zu leiden.
1. Nacht.
Michael kreischte in der Nacht einige Stunden bis er sich erbricht. Er hängt an meinem Hals und lässt sich fast nicht beruhigen, schläft dann in meinen Armen.
Tagsüber:
Michael ist sehr unruhig, fällt immer wieder in sich zusammen. Hat sein affektiertes Lachen wieder. Er zeigt deutliche Rückschritte, kann sich auf nichts konzentrieren.
Er hängt immer wieder bei einem von uns am Hals und will getragen werde. Er isst schlecht und weint viel.
Will nicht ins Auto steigen, weint als wir aus dem Haus gehen wollen.
Er schlägt die Kinder vermehrt, zieht sich selbst und die Kinder immer wieder an den Haaren, ist aggressiv.
2. Nacht
Michael schläft sehr schlecht ein, ich bleib bei ihm im Zimmer. Gegen Mitternacht schreit er auf und lässt sich über 1 Stunde nicht mehr beruhigen. Mein Mann trägt ihn herum damit er sich wieder beruhigt.
Gegen 2 Uhr schläft er wieder fest. Um 3.30 wachen wir auf, weil Michael mit dem Kopf ständig gegen das Bett schlägt . Wir nehmen ihn aus dem Bett, halten ihn fest, wiegen ihn bis er gegen 5.00 wieder einschläft.
Tagsüber
Er zieht er sich immer wieder an den Haaren, schreit grundlos auf, setzt sich auf den Boden und weint.
Michael zeigt immer wieder affektiertes Lachen. ( Was schon seit über 3 Wochen nicht mehr zu hören war)
Immer wieder sucht Michael ganz gezielt die Nähe zu mir, will auf den Arm und keinesfalls wieder herunter.
Michael ist den ganzen Tag über weinerlich. Es wechselt zwischen weinen und heftigen schreien, ohne sichtbaren Anlass.
Es ist superstressig. Für die anderen Kinder und uns ist es kaum zu ertragen Michaels starke Veränderung so zu sehen.
3. Nacht
Michael schläft sehr unruhig, schreit, aber nicht mehr so erbärmlich. Gegen 12.00 fängt er wieder an mit dem Kopf gegen das Bett zu schlagen.
Mein Mann beruhigt ihn und bleibt bei ihm bis er wieder eingeschlafen ist.
Er schläft dann aber den Rest der Nacht durch, wenn auch unruhig. Er weint im Schlaf immer wieder auf, wird aber nicht wach dabei.
[...] Nachmittags wieder heftiges Weinen ohne offensichtlichen Anlass.[...] Nacht: Michael ist heute erst gegen 3.00 aufgewacht hat lange geweint und war schwer zu beruhigen. [...] Tagsüber: Michael zieht sich immer wieder an den Haaren und beißt sich selber in den Arm.
Tagsüber:
Wir fahren zum Kindergarten, wegen Anbahnung der Therapien. Michael will wieder nicht ins Auto.
Er ist ruhiger als sonst. Die Kinder dort lenken ihn ab. Er vergewissert sich, dass ich in der Nähe bin und versucht zu spielen.
Zu Hause ist er ein wenig ruhiger heute, spielt mit mir gemeinsam dann relativ gut mit. Nachmittags wieder heftiges Weinen ohne offensichtlichen Anlass.
4. Nacht
Michael ist heute erst gegen 3.00 aufgewacht hat lange geweint und war schwer zu beruhigen. Er lag in meinem Arm, schlief aber nicht mehr ein.
Tagsüber:
Michael zieht sich immer wieder an den Haaren und beißt sich selber in den Arm.
Er schläft auf meinem Arm und ist dabei sehr unruhig.
Immer wieder brüllt er ohne Anlass auf, weint und ist unruhig.
Am Nachmittag wechseln sich Lethargie und Schreien ab.
5. Nacht
Michael schläft bis ca 2.00, dann werden wir geweckt weil er weint und nicht mehr schlafen will. Ca 3.00 schläft er aber dennoch wieder, er weint immer wieder im Schlaf auf. Wird aber nicht mehr richtig wach dabei.
Tagsüber:
Wir fahren wieder zum Zentrum zum Kennen lernen und anschließender Hippotherapie. Mit den Kindern fällt es Michael heute etwas leichter, er bekommt nur ein einziges Mal eine fürchterliche Krise, als sich ein anderes Kind mir nähert. Dies kann er nicht gut haben. Das Treffen macht ihm aber Spass und er ist gut drauf.
Bei den Pferden geht es Michael sichtlich gut, er läuft aufrecht, freut sich über die Tiere und seine „Freunde“ sind mit dabei. Auf dem Pferd gefällt es ihm er wird immer lockerer.
Heute Nachmittag hat er dann mit Mirca und Hubert im Garten gespielt, es ging ihm sichtlich besser.
Heute haben wir auch kein einziges Mal das affektierte Lachen gehört.
6.Nacht
Michael hat heute Nacht nur zweimal geweint, wurde aber nicht richtig wach dabei.
Tagsüber:
Wir waren im Kindergarten, haben mit den Kindern dort gespielt ( Logopädie). Michael hat sich gefreut als er die Kinder sah, es ging ihm sichtlich gut.
Er war heute den ganzen Tag wieder viel ausgeglichener. Wir können hoffentlich wieder da anknüpfen wo wir vor dem Besuchskontakt waren.
7.Nacht
Michael hat heute durchgeschlafen bis morgens um 5.00 Uhr. Er hat nicht geweint
Tagsüber:
Wir waren heute wieder im Zentrum und sind mit den Betreuern und den anderen Kindern zum Schwimmen gewesen. Michael hat dies super gefallen. Er hat auch seinen Bruder getroffen und war begeistert. Michael hat heute das erste Mal JA gesagt .
Wir hoffen und wünschen es geht weiter so.
Zwei Auszüge aus den Berichten einer Besuchskontaktbegleitung
Nina
Die Eltern und der Bruder von Nina kommen pünktlich. Die Sozialarbeiterin des Jugendamtes begrüßt uns und zieht sich dann zurück. Nina bleibt auf ihrem Platz sitzen. Die Familie überreicht ein großes Geschenk, das Nina erst einmal unausgepackt neben sich legt. Dabei schaut sie mich mit großen Augen eindringlich an. Sie und ich erinnern uns an ein Gespräch vor ein paar Tagen, als sie über die Besuchskontakte sagte: „Sie locken mich, sie locken mich immer. Sie versprechen mir immer ein großes Geschenk, ein ganz großes und dann bringen sie es mit ins Jugendamt und dann packen sie mich da hinein und nehmen mich mit“.
„Ich habe dir was versprochen“ sagte ich jetzt leise und sie lacht auf und nickt, denn in dem eben erwähnten Gespräch war es folgendermaßen weiter gegangen:
„Du bleibst doch bei mir!? Würdest du das wirklich tun, die ganze Zeit bei mir bleiben?“
„Ja, klar“ sage ich.
„Und wenn ich oder du aufs Klo müssen, dann gehen wir auch zusammen!?“
„Ja, ich werde dich nicht allein lassen. Ich werde dich bringen, und ich werde dich auch wieder mitnehmen“.
Wir verlassen das Jugendamt. Den ganzen Besuchskontakt über hat Nina ihre leiblichen Eltern mit ‚Mama‘ und ‚Papa‘ angeredet. Mir ist nicht aufgefallen, dass sie sich ein einziges Mal vertan hätte.
Genau das hatte sie in einem unserer vorbereitenden Gespräche erklärt: „Ja, weißt du, Ich muss das so sagen. Sie wollen auch, dass ich zu ihnen Mama und Papa sage“.
Auf meine Antwort: „Das bringt mich aber jetzt etwas durcheinander. Zu wem möchtest du es denn sagen und zu wem musst du es sagen?“ zeigt sie mit der Hand um sich herum und meint „Also, hier (wir waren ja im Haus der Pflegeeltern) – das sind Mama und Papa - und zu den anderen, da muss ich es sagen“.
Den ganzen Besuchskontakt lang hat sie sich ‚wie verlangt‘ verhalten. Draußen vor der Tür sagt sie dann zu mir „Wenn ich das nächste Mal zu (und hier benutzt sie die Vornamen ihrer leiblichen Eltern) gehe, dann kommst du doch wieder mit mir, ja?“
„Ja“ sage ich.
„Gut, dann würde ich auch wieder hingehen. Und jetzt will ich nach Hause“.
Wir gehen zum Auto und sie wirkt auf mich sehr erschöpft und angespannt. Nach wenigen Minuten merke ich, dass sie eingeschlafen ist.
Svenja
Svenja war zum Zeitpunkt meiner Begleitung zu ihren Besuchskontakten 2 Jahre alt. Sie hatte einmal monatlich Kontakte zu ihren leiblichen Eltern im Spielzimmer des Jugendamtes. Ich war hinzugenommen worden, weil Svenja nach den Besuchskontakten immer sehr verwirrt reagierte und zuhause heftig klammerte. Es stellte sich heraus, dass die Eltern beim Besuchskontakt darauf bestanden, dass das Kind sie mit Mama und Papa anredete. Die Pflegeeltern waren auf Wunsch der Eltern nicht beim Besuchskontakt dabei. Svenja verstand überhaupt nicht, was die Eltern von ihr wollten. Wenn sie von Mama und Papa redeten war sie verwirrt und suchte ihre Pflegeeltern. Meine Bitten an die Eltern und mein Hinweis auf die Verwirrung des Kindes hatten keinerlei Erfolg. Die Eltern verstanden nicht, was ich von ihnen wollte: ‚Wir sind doch ihre Eltern – also was wollen Sie‘. Ich brach den Besuchskontakt ab und fuhr Svenja nach Hause. Vor dem nächsten Besuchskontakt hatten die zuständige Sozialarbeiterin und ich einen Termin mit den Eltern vereinbart. Wir besprachen das Thema der Anrede durch das Kind und versuchten zu verdeutlichen, dass Svenja die Pflegeeltern als Mama und Papa ansah – ob sie dem Kind zuliebe auch mit der Anrede durch ihre Vornamen einverstanden sein könnten. Nach langem hin und her stimmten sie zu.
Der nächste Kontakt kam. Die Eltern hielten sich nicht an die Absprache und erwähnten fast in jedem Satz, dass sie Mama und Papa seien und die Pflegeeltern eben nicht. Svenja wurde sichtlich unruhig, lief verwirrt durch den Raum, wollte sich von ihren Eltern nicht mehr anfassen lassen. Wenn diese sie ansprachen, kam sie zu mir gelaufen. Trotz meiner Hinweise veränderten die Eltern ihr Verhalten nicht. Als Svenja eine ganze Weile auf meinem Schoß saß und mich festhielt, beendete ich den Besuchskontakt.
In meinem Bericht wies ich auf die Unfähigkeit eines so jungen Kindes hin, das Verhalten der Eltern verstehen zu können und betonte ihre Verwirrung und Überforderung. Die Besuchskontakte wurden eingestellt, bis entweder die Eltern ihr Verhalten änderten oder das Kind alt genug sein würde, die Eltern zu verstehen.
Bericht einer Pflegemutter
Lotta kam mit 19 ½ Monaten in unsere Familie. Vorher war sie in zwei Bereitschaftspflegefamilien. Die Anbahnung zu uns dauerte 5 Tage, da Lotta direkt mit uns ging.
Als Lotta kam erlebten wir sie folgendermaßen:
- distanzlos, brauchte eine ganz intensive Betreuung, eine ständige Beobachtung,
- übernahm die Führerrolle
- bei Grenzsetzung schrie sie, lief blau an, warf Teller und Gegenstände um sich
- verletzte sich durch beißen, kneifen und kratzen selber
- haute den Kopf auf den Boden
- biss andere und knurrte
- zeigte keinerlei Ängste, totale Selbstüberschätzung (Spielplatz, Treppen, Fenster…)
- gieriges Essverhalten, durchstöberte den Abfall nach Essensresten, teilte mit den Hunden ihr Essen
- trinkt aus der Toilette und dem Hundewassernapf
- lässt keine Nähe zu/Abwehr mir ( Pflegemutter)gegenüber, auf meinen Mann fixiert
- benutzt uns zum erreichen ihrer Ziele, zweckbedingtes Verhalten, kommt auf dem Arm um Sachen zu erreichen, wir sind ihr verlängerter Arm
- sitzt im Hundekorb, benimmt sich wie ein Hund
- keine Angst vor Tieren, Hund, Katze, Papagei, Pferde
Der erste Besuchskontakt mit den Eltern:
Anwesend sind die Eltern, die Sozialarbeiterin, Lotta und ich als Pflegemutter.
Der Kontakt ist vorher vom Jugendamt auf 30 min. begrenzt worden. Die Eltern wurden vom Jugendamt auf den Kontakt vorbereitet und sie wurden gebeten, Lotta nicht zu ‚überfallen‘.
Lotta wird von mir ins Spielzimmer des Jugendamtes gebracht. Die Eltern sitzen schon dort, der Vater weint, die Mutter kommt auf Lotta zu.
Lotta bleibt stehen, wird ganz starr im Gesicht und steht wie festgewachsen im Raum. Als die Mutter sie auf den Arm nehmen will schmeißt sich Lotta auf den Boden und bewegt sich nicht mehr. So bleibt sie liegen. Nach kurzer Zeit gehe ich zu ihr hin und prüfe nach, ob sie noch lebt. Sie ist stocksteif, atmet mühsam und ich nehme sie auf den Arm.
Die Eltern sind geschockt, ratlos und versuchen Kontakt zu Lotta aufzunehmen. Alle sind völlig hilflos und ich bleibe die restliche Zeit mitten im Raum mit Lotta auf dem Arm stehen. Ich bitte die Eltern, Lotta nicht zu überfordern und sich nur langsam und leise zu nähern. Die Mutter schaut mich hilflos an und die Eltern halten sich zurück.
Die Sozialarbeiterin des Jugendamtes argumentiert, dass Lotta wegen der ungewohnten Umgebung und weil so viele Leute anwesend wären eben schüchtern wäre. Daraufhin warf ich ein, dass Lotta den Raum von den Treffen mit den Bereitschaftspflegeeltern kennen würde und dass damals noch mehr Personen anwesend waren. Nach dem Kontakt fahren Lotta und ich nach Hause.
Reaktionen nach dem Kontakt:
Lotta ist sofort im Auto eingeschlafen. Zuhause beißt, kratzt und verletzt sie sich selber. Sie bekommt Schreikrämpfe und haut mit dem Kopf auf den Boden oder vor die Wand.
Ich nehme sie sofort auf den Arm und halte sie fest. Sie beruhigt sich, wenn ich leise singe und ihren Rücken streichel.
Nachts wacht sie schreiend auf. Ich trage sie durch das Haus bis sie sich beruhigt hat und wieder einschläft.
Dann melde ich Lotta telefonisch in der Regulationssprechstunde im Sozialpädiatrischem Zentrum an und schildere ihre Not. Innerhalb von 14 Tagen bekomme ich einen Vorstellungstermin. Das SPZ ist von Lottas Kopfschlagen und ihrer Selbstverletzung entsetzt und bietet an, Lotta zu testen. Die Besuchskontakte werden so lange vom SPZ abgelehnt. Dies wollten in den Bericht schreiben.
Das Kopfschlagen hat inzwischen deutlich nachgelassen weil ich es vorher schon an ihrem Blick erkenne und Lotta dann direkt auf den Arm nehme.
Zweiter Besuchskontakt
Der zweite Besuchskontakt steht nach vier Wochen an und da der Bericht vom SPZ noch nicht fertig ist, will das Jugendamt den Kontakt durchführen.
Lotta und ich fahren zum Besuchskontakt ins Jugendamt und Lotta ist an dem Tag für ihre Verhältnisse gut drauf.
Wir betreten den Raum und Lotta wird wieder ganz starr im Gesicht und ihr Körper wird steif. Die Eltern sitzen ganz lieb im Raum und bewegen sich nicht. Die Mutter steht langsam auf und kommt auf uns zu. Der Vater bleibt sitzen und weint. Die Mutter spricht leise auf Lotta ein und streichelt ihren Kopf. Lotta weicht zurück und versteckt sich hinter meinen Beinen und weicht jeder weiteren Kontaktaufnahme aus. Ich nehme Lotta auf den Arm und sie drückt ihr Gesicht ganz fest an meine Schulter. Sie macht sich wieder “unsichtbar“. Die Sozialarbeiterin meint daraufhin, dass die Eltern sich langsam Lotta annähern sollen und ich Lotta von mir lösen und auf den Boden stellen soll. Ich befolge ihre Anweisungen nicht sondern drohe sie wegen Kindesmisshandlung anzuzeigen, wenn sie diesen Kontakt nicht sofort beenden würde. Lotta schmiegt sich noch enger in meine Arme.
Ich biete den Eltern an, ihnen Bilder und Entwicklungsberichte zu schicken und bitte sie sich zu gedulden, da Lotta im SPZ weiterhin vorgestellt wird.
Jetzt springt die Sozialarbeiterin in “unser Boot“, unterstützt meinen Vorschlag und macht dann noch mit den Eltern und mir einen zeitnahen HPG Termin aus.
Zu diesem Termin liegt der Bericht des SPZ vor. Darin stand, dass Lotta durch jeden Besuchskontakt traumatisiert werden würde. Jetzt war es Aufgabe der Sozialarbeiterin, mit den Eltern darüber zu sprechen. Die Besuchskontakte wurden ausgesetzt.
Ein ehemaliges Pflegekind erinnert sich:
Also das erste Treffen lief einfach so ab, dass sie dann kam, mich dann weiß ich nicht wie lange gedrückt hat, wo ich einfach total steif war und gar nichts machen konnte und sie eigentlich gerne in die Ecke geschubst hätte und einfach raus gegangen wäre so. Und da fing es halt an, dass ich, ich hab angefangen zu weinen und hab während des ganzen Treffens auch nicht mehr aufgehört.
Aus: Pierlings, J.; Reimer, D. (2015): Belastungen und Ressourcen im Kontext von Besuchskontakte
Kindeswille bei Besuchskontakten
Ist der geäußerte Wille des Kindes auch wirklich sein Wille?
Für die Gerichte ist es immer wieder von größter Bedeutung zu erfahren, ob der geäußerte Wille des Kindes auch seinen Willen ausdrückt und was von den Eltern (Pflegeeltern) getan wurde, um das Kind erzieherisch doch noch zu einem Besuchskontakt zu bewegen. Wie wurde auf das Kind eingewirkt, damit es sein Recht auf Umgang auch wahrnehmen will? Der Grundgedanke besteht deutlich darin, dass Besuchskontakte bzw. Umgang klar dem Kindeswohl entsprechen und ein (zeitweiser) Ausschluss von Kontakten nur dann erforderlich ist, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls durch die Kontakte vorliegen würde.
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Aktenzeichen 10 UF 105/15 vom 22.09.2015:
3. Zwar ist ein wesentlicher Aspekt bei der Prüfung des Kindeswohls, § 1697 a BGB, der Kindeswille. Der Wille des Kindes ist Ausdruck seiner Selbstbestimmung und ein Bindungsindiz, wobei die Bindung und der tatsächlich geäußerte Wille nicht übereinstimmen müssen. Das Persönlichkeitsrecht des Kindes erfordert es, seine Wünsche und Interessen bei der Umgangsregelung zu berücksichtigen; wobei mit zunehmendem Alter dem geäußerten Willen des Kindes immer stärkere Bedeutung zukommt. Ab einem Alter von ca. 11-13 Jahren dürfte die Anordnung eines Umgangs gegen einen gefestigten Willen des Kindes nicht mehr in Betracht kommen. Allerdings kommt dem Willen des Kindes kein absoluter Vorrang zu. Vielmehr ist er gegen die Interessen des Umgangsberechtigten abzuwägen.
Wenn und soweit – wie hier – die Kinder verbal den Umgang ablehnen, ist das Familiengericht verpflichtet, nähere Feststellungen zu den Gründen für die Ablehnung und insbesondere zur Qualität des Kindeswillens zu treffen. Ein Kindeswille ist dabei grundsätzlich beachtlich, wenn er autonom, intensiv, stabil und zielorientiert ist. Wenn der Kindeswille eine derartige Qualität hat, ist ein Übergehen des Kindeswillens in aller Regel kindeswohlgefährdend, da dieses Übergehen zu einem Verlust von Selbstwirksamkeitsüberzeugung des Kindes führen würde. Dieser Fall ist von dem zu unterscheiden, bei dem das Kind zwar eine erhebliche Ablehnungshaltung hat, dieser ablehnende Wille aber durch die vom betreuenden Kindeselternteil grundsätzlich zu fordernde erzieherische Einwirkung ohne Kindeswohlgefährdung überwunden werden kann.
Im Urteil des BVerfG AZ - 1 BvR 335/12 vom 29.11.2012 wurde der Wille des Kindes noch einmal besonders hervorgehoben, in dem das Bundesverfassungsgericht deutlich auf die entsprechende Arbeit der Vorinstanz (Oberlandesgericht) hinwies und dessen eingehende Auseinandersetzung mit dem Willen des Kindes als verfassungsrechtlich richtig angesehen hat. Im Urteil heißt es dazu:
Das Oberlandesgericht hat im Rahmen der Erörterung der Möglichkeit begleiteter Umgangskontakte eine Kindeswohlgefährdung mit dem entgegenstehenden Kindeswillen begründet. Dabei hat es den Kindeswillen durch persönliche Anhörung sowie durch Verwertung der Erkenntnisse des Verfahrensbeistands und des Jugendamts erforscht und festgestellt, dass das Kind die ablehnende Haltung konstant und wiederholt (gegenüber dem Amtsgericht, dem Verfahrensbeistand, dem Oberlandesgericht) geäußert hat. Auch hat sich das Oberlandesgericht eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit der geäußerte Wille Ausdruck einer autonomen Entscheidung des Kindes war und auf welchen Gründen die Ablehnung von Umgangskontakten beruhte. Wenn es nach alledem aufgrund seines persönlichen Eindrucks von dem Kind und unter Berücksichtigung der durch das Kind bekundeten Erfahrungen davon ausging, dass die als stabil und nachhaltig eingeschätzte Ablehnung jeglichen Umgangs seitens des zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung zwölf Jahre und drei Monate alten Kindes momentan nicht ohne Schäden überwunden werden könne und deswegen das Kindeswohl für den Fall der Durchführung begleiteter Umgangskontakte als konkret gefährdet angesehen hat, ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Erwägungen des Gerichts zur Frage des begleiteten Umgangs tragen erst recht den Ausschluss unbegleiteten Umgangs.
Der Kindeswille ist also durchaus von Bedeutung. Er muss ‚nur‘ erkannt und ernst genommen werden. Neben den Einschätzungen der Gutachter und Fachkräfte liegt es besonders an den Pflegeeltern oder anderen Bezugspersonen des Kindes (z.B. Erzieher oder Lehrerinnen und Kinderärzten) auf mögliche kindeswohlgefährdende Situationen im Rahmen von Besuchskontakten aufmerksam zu machen und hinzuweisen. Ich wiederhole nochmals, dass ich es für wichtig halte, dass Pflegeeltern diese Situationen und nachfolgende Reaktionen notieren und bei den Hilfeplangesprächen darüber sprechen und die Notizen zur Verfügung stellen.