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Arbeitspapier: Reformbedarf im Pflegekinderwesen
von:
Ein Arbeitspapier der Kinderrechtkommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V.
Federführende Kommissionsmitglieder waren die Professoren Dres, Veit, Heilmann und Salgo.
Eine Vorstellung des Papiers:
Aus der Einleitung :
Eine Reform des Pflegekinderrechts (SGB VIII, BGB, Verfahrensrecht) wird seit vielen Jahren von verschiedensten Akteuren aus Wissenschaft, Politik und Praxis gefordert
Schon der 54. DJT (1982) beschäftigte sich mit dem Thema, v.a. der zivilrechtlichen Stärkung der Rechtsposition der Pflegeeltern. So wurde u.a beschlossen, dass Ziel aller gesetzgeberischen Bemühungen sein müsse, eine Regelung zu finden, die in Kenntnis der besonderen Situation der Pflegekinder und ihrer spezifischen Interessen die Rechte der Pflegeeltern verstärkt, und zwar sowohl den leiblichen Eltern als auch den Jugendämtern gegenüber, unabhängig davon, aus welchen Gründen das Pflegeverhältnis zustande gekommen ist.
Auch in der Folge stand im Mittelpunkt der Diskussion die rechtliche Unsicherheit, in der Pflegekinder sich häufig befänden, obwohl gerade für sie eine stabile rechtliche Situation wichtig sei, sei es durch Rückführung in die Herkunftsfamilie, Adoption oder rechtliche Ab-
sicherung der Dauerpflegeverhältnisse.
2010 mahnte die SPD anlässlich der kleinen Vormundschaftsreform eine stärkere rechtliche Absicherung der seit längerer Zeit bestehenden Pflegeverhältnisse an und griff damit eine Forderung der Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls –§ 1666 BGB“ auf.
Im jüngst erschienenen 14. Kinder und Jugendbericht der Bundesregierung wird „angeregt“, die verschiedenen Vorschläge zur Verstetigung der sorgerechtlichen Stellung der Pflegeeltern „eingehend zu prüfen“. Diese reichen von einer Verstetigung des Aufenthalts des Pflegekindes in der Pflegefamilie auf freiwilliger Basis oder gerichtlicher Anordnung, Sonderregeln im Umgangsrecht bis hin zu einer dauerhaften Zuweisung von Sorgerechtsbefugnissen nach zeitlich befristeter Klärung der Aussichten auf eine Rückführung.
Die jüngsten Empfehlungen des 20. DFGT 2013 umfassen Forderungen nach Ergänzung des BGB zwecks Verstetigung des Lebensmittelpunkts des Pflegekindes in der Pflegefamilie. Die Justizministerinnen und Justizminister haben bei ihrer 84. Konferenz am 12./13.6.2013 nachfolgendes Prüfungsersuchen an das Bundesministerium der Justiz gerichtet:
„Die Justizministerinnen und Justizminister bitten das Bundesministerium der Justiz zu untersuchen, ob und ggf. wie durch gesetzliche Regelungen die rechtliche Position von Pflegefamilien in lang dauernden Pflegeverhältnissen im Interesse des Kindeswohls verbessert werden kann“.
Das Papier beschäftigt sich weiterhin mit folgenden Themen:
1. Tatsächliche Ausgangslage der Dauerpflegeverhältnisse
2. Das Bedürfnis des Kindes nach Kontinuität, Stabilität und Zuverlässigkeit
3. Die rechtliche Situation de lege lata
3.1. Die Vorgaben des SGB VIII
3.2. Die Instrumente zur Kontinuitätssicherung im BGB
4.Die Bedeutung der Kontinuitätssicherung im Völkerrecht sowie im GG
Rechtliche Lösungsansätze zur Kontinuitätssicherung
4.1. Sicherung des Aufenthalts des Pflegekindes bei Dauerpflege
4.2. Verfestigung der sorgerechtlichen Kompetenzen der Pflegeeltern
4.3. Pflegeeltern als Vormund
5.Umgangsrecht der Herkunftseltern
a) Das Umgangsrecht als Ausfluss des Elternrechts
b) Der Umgang des Kindes mit seinen Herkunftseltern aus bindungstheoretischer Sicht
c) Notwendigkeit einer Änderung von § 1626 Abs. 3 BGB?
d) Ergänzung von § 1684 BGB
6. Verfahrensrechtliche Änderungen
7.Änderungen des SGB VIII
a) Qualifizierung der Unterbringungsentscheidung
b) Perspektivklärung bei Inobhutnahme von Kindern
c) Einführung von Zeitgrenzen
Ergebnis
Im Interesse der Pflegekinder muss die Ausgestaltung und Stabilisierung von Dauerpflegeverhältnissen für den Gesetzgeber ein dringendes Regelungsanliegen sein, zeigt sich doch in Deutschland wie international, dass stabile Platzierungen sowie empfundene Kontinuität und Beziehungssicherheit in der Regel mit weniger Auffälligkeiten und Bildungsrisiken bei den späteren Erwachsenen einhergehen
Hier können Sie das komplette Arbeitspapier als PDF-Datei lesen.

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Mitreden – Mitgestalten, ein Beitrag der Pflegefamilienverbände