Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in Deutschland im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut und untergebracht. Obwohl junge Flüchtlinge unwidersprochen spezifische Bedarfe haben, sind sie doch in erster Linie Kinder und Jugendliche und benötigen daher die gleiche Unterstützung wie Jugendliche ohne Fluchterfahrung. Für Gastfamilien sollen die gleichen Anforderungen und Voraussetzungen gelten wie für Pflegefamilien als Form der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII auch. Stellungnahme des BumF – Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Bericht zur Fachtagung „Flüchtlingsfamilien im Schatten der Hilfe? Geflüchtete minderjährige Kinder und Jugendliche und ihre Familien in Deutschland“ der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe am 14./15. April 2016 in Berlin.
Die Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BKJ) vom Januar 2016 weist auf die Situation junger Flüchtlinge in Deutschland hin und beschreibt Hilfen und Notwendigkeiten zur Aufnahme dieser jungen Menschen in unserer Gesellschaft.
"Gastfamilien als differenziertes Angebot der Vollzeitpflege für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Erfordernisse aus der Perspektive der Pflegefamilienverbände" Eine Stellungnahme des Runden Tisches der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände
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Gastfamilien - Hilfsbereitschaft nutzen oder ausnutzen?