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FASD - Alkoholspektrums-Störung
Themen:
FASD – Fetale Alkoholspektrums-Störung
FAS - Fetales Alkohol-Syndrom
FAE – Fetale Alkoholeffekte
Eine Mitteilung vor ein paar Tagen lautete:
Eine aktuelle Studie der Universitätsklinik Köln zeigt, dass werdende Mütter die Gefahr von Alkohol in der Schwangerschaft unterschätzen. Die Studie unterstützt ein Fazit der Charité Universitätsmedizin Berlin und stellt heraus, dass Schwangere z. B. das Gläschen Sekt am Morgen „für den Kreislauf“ oder das regelmäßige Glas Rotwein am Abend „zum besseren Einschlafen“ nicht als Alkoholkonsum bewerten. In entsprechenden Befragungen geben sie an, keinen Alkohol getrunken zu haben, obwohl in ca. 90% der Fälle Urinproben das Gegenteil nahelegen.
So kommen in Deutschland auch weiterhin jährlich 4.000 Babys mit FAS zur Welt – einer Behinderung, die zu 100% vermeidbar ist.
Obwohl es das Erscheinungsbild von FAS als solches natürlich schon gab, waren die Zusammenhänge von Alkohol und Schwangerschaft bis Ende der 1960er / Anfang 1970er Jahre nicht bekannt. Erst dann wurden in Frankreich und Amerika die Symptome beschrieben und Kausalität hergestellt. FAS ist immer und ausschließlich durch den Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft begründet und ist die häufigste Ursache für geistige Behinderung, die nicht genetisch bedingt ist. Circa 10.000 Kinder werden in Deutschland jährlich mit Alkoholschäden geboren, wobei etwa 4.000 Kinder die umfassende FAS-Schädigung haben.
Viele Kinder mit FASD leben in Pflege- und Adoptivfamilien. Die Anforderungen an die Familien sind enorm. Neben einer Klarheit und Diagnose bei der Vermittlung benötigen sie Unterstützung und Beratung. Viele der Pflegefamilien mit FAS-Kindern sind jedoch ganz ‚normale‘ Pflegefamilien und erhalten ganz normales Pflegegeld, ohne besondere finanzielle Beihilfe. Ebenso erhalten diese Pflegefamilien keine Entlastungsangebote zur Bewältigung ihres Alltages. Der wesentlich geringere Anteil der Pflegefamilien mit FASD-Kindern sind Pflegefamilien im Sinne des § 33 Absatz 2 SGB VIII:“Für besonders beeinträchtige Kinder und Jugendliche sind besondere Pflegeformen zu schaffen“. Hier erleben die Pflegefamilien bessere finanzielle Unterstützung und Beratung ebenso wie Entlastungsangebote.
Aktuell ist auf diese Form der Beeinträchtigung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch die Drogenbeauftragten der Bundesregierung aufmerksam gemacht worden. In ihrem Ressort erschien im September 2013 die Broschüre "Die Fetale Alkoholspektrum-Störung – Die wichtigsten Fragen der sozialrechtlichen Praxis“. Diese Broschüre stützt sich auf das durch die Drogenbeauftragte in Auftrag gegebene Gutachten von Rechtsanwältin Gila Schindler und Dr. med. Heike Hoff-Emden.
Diese Broschüre ist ein Meilenstein in der Betrachtung dieser Behinderung. Ich habe daher Auszüge aus der Broschüre für dieses Magazin übernommen.
Ich erlebe auch, dass sich Jugendämter über die Vermittlung und Betreuung dieser Kinder in Pflegefamilien zunehmend Gedanken machen. Sie möchten den Bedürfnissen der Kinder und der sie aufnehmenden Familien gerecht werden und entsprechende Vermittlungsstandards und Angebote machen. Als Beispiel für diese Entwicklung stellen wir Ihnen die Grundgedanken und das FASD- Konzept des Pflegekinderfachdienstes Neustadt/Aisch, Bad Winsheim vor.
Selbstverständlich darf ein Blick auf eine Pflegefamilie, die ein Kind mit FASD aufgenommen hat, nicht fehlen. Mit einem sehr fachlichen Erfahrungsbericht schildert ein Pflegevater dieses besondere Leben in und außerhalb der Pflegefamilie. Er beschreibt die Anforderungen und gibt Hilfestellung zur Bewältigung der durch das Pflegekind entstandenen Alltagsproblematik.
Wenn Sie sich intensiver mit dem Thema befassen möchten, wird Ihnen die Link- und Literaturliste weiterhelfen können.