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Freiwillige Beihilfen
Themen:
Freiwillige Beihilfen sind weitere finanzielle Leistungen des Jugendamtes zuzüglich zum Pflegegeld.
Da das Pflegegeld für die ‚immer wiederkehrenden Kosten’ geleistet wird, gewährt das Jugendamt für besondere Anlässe Beihilfen. Diese Beihilfen sind nicht landesweit festgelegt sondern werden von den einzelnen Jugendämtern beschlossen und sind sehr unterschiedlich.
Zuschüsse können gewährt werden z.B. für: Erstausstattung, Taufe, Kommunion, Konfirmation, Jugendweihe, Einschulung, Urlaube, Klassenfahrten, Einrichtung bei Verselbstständigung – aber auch für besondere Bedürfnisse des Kindes z.B. für Allergiker, Bettnässer etc.
§ 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen – hier Absatz 3
(3) Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden.