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Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat nun Gesetzeskraft
Bitte schauen Sie in unsere letzten Veröffentlichungen. Dort finden Sie eine Vielzahl von Hinweisen auf veränderte Paragrafen und damit veränderte Ansprüche z.B. die Heranziehung von Kosten für junge Menschen und Gegenüberstellungen (Synopsen) von altem und neuem Recht.
Sie finden unten einen Link zum Bundesgesetzblatt Nr. 29 vom 9. Juni 2021. In diesem Bundesgesetzblatt werden auch noch andere Gesetze veröffentlicht - Sie müssen sich daher durch das Bundesgesetzblatt skrollen, um das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu finden.
Da das Gesetz aber so vom Bundesrat übernommen wurde, wie es auch im Bundestag verabschiedet wurde, können Sie auch diese Gesetzesentwürfe zur Information heranziehen. Auch dazu finden Sie Infos auf dieser Seite und unten einen Link zur Synopse des Bayerischen Landesjugendamtes.