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10.06.2021
Geänderte Rechtslage

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat nun Gesetzeskraft

Am 9. Juni 2021 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt Nr. 29 von 2021 veröffentlicht. Dort heißt es in Artikel 10: " Das Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6 am Tag nach der Verkündigung in Kraft". Dies sind die Regelungen zum Verfahrenslotsen und zur Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist demnach ab heute, den 10. Juni 2021 mit den im Gesetz benannten Einschränkungen in Kraft getreten.

Bitte schauen Sie in unsere letzten Veröffentlichungen. Dort finden Sie eine Vielzahl von Hinweisen auf veränderte Paragrafen und damit veränderte Ansprüche z.B. die Heranziehung von Kosten für junge Menschen  und Gegenüberstellungen (Synopsen) von altem und neuem Recht. 

Sie finden unten einen Link zum Bundesgesetzblatt Nr. 29 vom 9. Juni 2021. In diesem Bundesgesetzblatt werden auch noch andere Gesetze veröffentlicht - Sie müssen sich daher durch das Bundesgesetzblatt skrollen, um das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu finden. 

Da das Gesetz aber so vom Bundesrat übernommen wurde, wie es auch im Bundestag verabschiedet wurde, können Sie auch diese Gesetzesentwürfe zur Information heranziehen. Auch dazu finden Sie Infos auf dieser Seite und unten einen Link zur Synopse des Bayerischen Landesjugendamtes.