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10.12.2018
Geänderte Rechtslage

Mehr Rechte für Kinder und Jugendliche

Deutscher Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt Diskussionsentwurf zur Vormundschaftsrechtsreform des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). .
Presseerklärung des Deutschen Vereins zur Reform des Vormundschaftsrechts

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt in seiner Stellungnahme den Vorstoß des BMJV zu einer umfassenden Reform des Vormundschaftsrechts und bewertet positiv, dass die Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen gestärkt werden. Damit wird ein Perspektivwechsel hin zum Kind bzw. Jugendlichen als Subjekt der Vormundschaft vollzogen. Zudem wird die Auswahl des am besten geeigneten Vormunds durch das Familiengericht verbessert und der Vorrang der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft ausdrücklich geregelt. Ebenfalls positiv sei die Möglichkeit, die Angelegenheiten der Personensorge im Einzelfall dem Wohl des Kindes entsprechend unter mehreren Personen aufzuteilen.
„Wir brauchen ein Vormundschaftsrecht, das den Lebensrealitäten der unter Vormundschaft stehenden Kinderund Jugendlichen Rechnung trägt“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Diese Kinder und Jugendlichen haben Rechte, und sie sollten sich auch darauf berufen können.“
Das geltende Vormundschaftsrecht stammt aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches um 1900. Trotz weitreichender Änderungen folgt der Gesetzestext nach wie vor dem Leitbild des ehrenamtlichen Vormundes, der den – in der Regel verwaisten – Mündel in seinen Haushalt aufnimmt, seine rechtliche Vertretung übernimmt und sein Vermögen verwaltet. Damit trägt das Gesetz nicht der Tatsache Rechnung, dass vielen Vormundschaften ein Entzug des elterlichen Sorgerechts vorangeht.
Die ausführliche Stellungnahme ist abrufbar unter

https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-08-18_vormundschaftsrechtsreform.pdf

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