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13.01.2022
Verbesserungen für die Pflegefamilie
Prof. Dr. Barbara Veit war u.a. ist an der Universität Göttingen Professorin für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Familienrecht. Nun ist sie Mitglied in der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. und seit 2012 Kuratoriumsmitglied der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes.
In ihrem Artikel schreibt Prof. Veit zum Einstieg:
Für die Entwicklung eines jeden Kindes, vor allem eines Pflegekindes, ist ein stabiles und kontinuierliches Erziehungsumfeld von zentraler Bedeutung 3 . Diesem Interesse tragen die Neuregelungen des KJSG und des VBRG Rechnung. Dabei hat das KJSG vorrangig die Perspektivklärung und die Aufenthaltssicherung im Blick und das VBRG die sorgerechtliche Stellung der Pflegeeltern.
Prof. Veit geht auf folgende Punkte der Gesetzesänderung besonders ein:
I. Verbesserungen durch das KJSG
- Prozesshafte einvernehmliche Perspektivklärung in einem offenen und transpartent gehaltenen Hilfeplan
- Unterstützungs- und Beratungsanspruch der Eltern
- Unterstützungs- und Beratungsanspruch der Pflegeeltern
- Veränderung des § 1632 Abs. 4 Verbleib in der Pflegefamilie auf Dauer
II Verbesserungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht
- gestärkte Erziehungsverantwortung des Vormundes
- Zusammenarbeit des Vormundes mit der Pflegeperson
- Die stufenweise Verbesserung der sorgerechtlichen Position der Pflegeperson,
- Gemeinsamen Sorge zwischen Vormund und Pflegeperson
- Chancen der Pflegeperson auf Übernahme der Vormundschaft für das Pflegekind
von:
Über die Studie Stabile Pflegeverhältnisse