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Frage und Antwort

Gefahr im Verzug

Pflegeeltern dürfen bei Gefahr im Verzug für das Pflegekind Entscheidungen treffen. Was bedeutet Gefahr in Verzug?

Themen:

Gefahr im Verzug

Bei Gefahr im Verzug bzw. sog. Eilentscheidungen besteht eine Vertretungsbefugnis (§ 1629 Abs. 1 BGB). Dies ist z.B. bei schwerwiegenden, eilbedürftigen ärztlichen Behandlungen der Fall. In der Regel sollte auch das Kind oder der Jugendliche in eine Heilbehandlung einwilligen, wenn es/er die Tragweite des Eingriffs und die Erklärungen dazu versteht. Der Erziehungsberechtigte ist unverzüglich zu informieren.

§ 1688 BGB

(1) Lebt ein Kind für längere Zeit in Familienpflege, so ist die Pflegeperson berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten. Sie ist befugt, den Arbeitsverdienst des Kindes zu verwalten sowie Unterhalts-, Versicherungs-, Versorgungs- und sonstige Sozialleistungen für das Kind geltend zu machen und zu verwalten. § 1629 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.

§ 1629 Abs. 1 Satz 4

Bei Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.

Gefahr im Verzug: Eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Personensorgeberechtigten eine andere Person tätig wird. Beispiel: Notvertretung des Kindes. Eine solche Gefahr im Verzug muss eindeutig durch einen Arzt festgestellt.

Generell gilt, dass in den Fällen, in denen die Behandlung so dringend notwendig ist, dass der Zeitverlust zur Einholung der Zustimmung das Leben des Patienten gefährden würde, der Arzt keine Zustimmung zum Setzen der unbedingt notwendigen medizinischen Maßnahmen braucht, sondern diese aus eigenem Ermessen durchführen kann.

Besteht eine akute Behandlungsbedürftigkeit, u. U. sogar Lebensgefahr, darf ein minderjähriger Patient natürlich auch dann behandelt werden, wenn gar kein Elternteil anwesend oder erreichbar ist und keine Einwilligung erteilt werden kann

Letzte Aktualisierung am: 
02.08.2021

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