Sie sind hier

11.02.2001
Gerichtsbeschluss
vom: 
03.07.1995

Abänderung einer Unterhaltsbestimmung der Eltern durch das Vormundschaftsgericht

1. Das Vormundschaftsgericht kann die Unterhaltsbestimmung durch die Eltern ab Stellung des Antrags durch das Kind abändern. 2. Eine Unterhaltsbestimmung der Eltern kann abgeändert werden, wenn besondere Gründe vorliegen, die im Einzelfall schwerer wiegen als die Gründe, derentwegen das Gesetz den Eltern das Recht eingeräumt hat, zu bestimmen, dass der Unterhalt in Natur statt durch eine monatliche Geldrente zu gewähren ist.

Das könnte Sie auch interessieren

Moses Online Themenheft
Die leiblichen Eltern von Pflegekindern und Kindern in Erziehungsstellen oder Wohngruppen sind oftmals nicht in der Lage das (vollständige) Sorgerecht angemessen auszuüben. Daher existieren diesbezüglich für diese Kinder einige Besonderheiten. Unser Themenheft "Sorgerecht für Kinder in Familienpflege, Erziehungsstellen und Wohngruppen" gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.