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14.11.2023
Gerichtsbeschluss
vom: 
25.10.2023

Adoption durch getrennt lebende Eheleute

Das OLG Schleswig-Holstein erläutert in seinem Beschluss, dass ein Getrenntleben von Eheleuten die Annahme eines minderjährigen Kindes nicht grundsätzlich ausschließt, wenn sie dem Kindeswohl entspricht.

Themen:

Erklärung des OLG:

Dass Eheleute getrennt leben, schließt die Annahme eines minderjährigen Kindes nicht schlechthin aus. Die Stabilität der Ehe der Adoptiveltern ist ein wichtiger Faktor im Rahmen der Prüfung der Adoptionsvoraussetzungen, aber nicht allein entscheidend. Es hat für die Prüfung, ob die beantragte Adoption dem Kindeswohl dient, eine Gesamtabwägung aller Umstände zu erfolgen.

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