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29.11.2004
Gerichtsbeschluss
vom: 
21.10.2004

Amtshaftung eines Jugendamtes für Mißhandlung eines Pflegekindes durch seine Pflegeeltern

Zur Verpflichtung des nach einem Umzug der Pflegefamilie erstmals zuständig gewordenen Jugendamtes, sich in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Übernahme der Zuständigkeit ein eigenes Bild von dem Pflegekind und der Pflegefamilie zu verschaffen ("Antrittsbesuch") Amtshaftung eines Jugendamtes bei Mißhandlung eines Pflegekindes durch seine Pflegeeltern

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