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Elterliche Sorge und Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie
Mit sechs Tagen wurde das Kind Anfang 2020 in Obhut genommen und kam in eine Bereitschaftspflegefamilie. Den Eltern wurde teilweise das Sorgerecht entzogen. Es gab im Laufe der Zeit Umgangskontakte, Familienhilfe aber auch mehrere Gerichtsverfahren, so dass sich eine mögliche Rückkehr des Kindes immer weiter hinzog.
Als das Kind drei Jahre in der Bereitschaftspflegefamilie war, erließ das OLG Frankfurt/M. einen erweiterten Sorgerechtsbeschluss und eine Verbleibensanordnung zum Schutz des Kindes.
Das Kind war gesundheitlich labil und das Jugendamt, Verfahrenspflegerin und Gutachter hatten einen erhöhten Betreuungsbedarf des Kindes festgestellt. Es wurde davon ausgegangen, dass die Eltern diesem Bedarf nicht gerecht werden würden und dass aus diesem Grunde und aufgrund der starkten Bindung des Kindes an seine Pflegeeltern eine Trennung des Kindes eine Gefährdung darstellen würde. Als die Bereitschaftspflegeeltern zustimmten, das Kind weiterhin im Rahmen einer Dauerpflege aufzunehmen, wurde der Verbleib des Kindes befürwortet und vom Gericht beschlossen.
Das OLG Frankfurt/M. hat aufgrund der kurzen Zeitspanne den Beschuss noch nicht auf seiner Webseite veröffentlicht.
Aus diesem Grund stellen wir Ihnen den Beschluss im Anhang per pdf zur Verfügung.