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14.05.2013
Gerichtsbeschluss erklärt

Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Umgangsrecht

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dez 12.besagt, dass ein Umgang bei unmittelbarer Gefährdung der Hauptbezugsperson des Kindes auszusetzen ist.

AZ: 1 BvR 1766/12 vom 13.12.2012

Das Urteil geht davon aus, dass eine Kindeswohlgefährdung besteht, wenn die Hauptbezugsperson des Kindes durch die Besuchskontakte gefährdet würde. In dem konkreten Fall geht es um eine Aussteigerin aus der rechtsextremen Szene, die durch Besuchskontaktwünsche des Vaters ihrer drei Kinder selbst gefährdet sein würde. Weiterhin würde durch evtl. Besuchskontakte des Vaters die zu schützende neue Identität der Kinder (neuer Namen, neuer Wohnort) infrage gestellt. Außerdem lehnen ein Teil der Kinder Kontakte ab.

Hier können Sie das Urteil einsehen

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