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14.05.2013
Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Umgangsrecht
Themen:
AZ: 1 BvR 1766/12 vom 13.12.2012
Das Urteil geht davon aus, dass eine Kindeswohlgefährdung besteht, wenn die Hauptbezugsperson des Kindes durch die Besuchskontakte gefährdet würde. In dem konkreten Fall geht es um eine Aussteigerin aus der rechtsextremen Szene, die durch Besuchskontaktwünsche des Vaters ihrer drei Kinder selbst gefährdet sein würde. Weiterhin würde durch evtl. Besuchskontakte des Vaters die zu schützende neue Identität der Kinder (neuer Namen, neuer Wohnort) infrage gestellt. Außerdem lehnen ein Teil der Kinder Kontakte ab.