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27.03.2013
Ausschluss eines Umgangs für ein Pflegekind - Urteil des BVerfG
Vom BVerfG wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt und die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. weil die Erzwingung eines Umgang mit den leiblichen Eltern eine Kindeswohlgefährdung darstellen würde.
Eine Zusammenfassung und weitere Informationen finden Sie hier:
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Zwischenruf der IGfH anlässlich der Debatte um die Wirksamkeit ambulanter Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen