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22.07.2012
Gerichtsbeschluss erklärt

Vorrangige Auswahl von Verwandten bei Übertragung der Vormundschaft

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil festgestellt, dass das Gericht geeignete Familienangehörige des Mündels zu ermitteln hat, wenn Elternwille oder Kindesbindung nicht bereits eindeutig die Auswahl eines Vormunds bestimmen.

Sollte das Gericht unzureichend prüfen, welche geeigneten Familienangehörigen vorhanden sind, beeinträchtigt dies die mit der gesetzlichen Auswahlvorschrift geschützten Grundrechte der Betroffenen.
Sie können das Urteil hier lesen

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