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14.08.2008
Hinterbliebenrente nach dem OEG
Inhaltsangabe:
Hinterbliebenenrenten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben ausschließlich die Funktion eines Unterhaltsersatzes und stellen daher ein Einkommen gemäß § 76 Bundessozialhilfegesetz dar.
Bezüge:
OEG, BSHG