Sie sind hier

10.05.2005
Gerichtsbeschluss
vom: 
17.03.2005

Keine Gerichtskosten für Pflegeeltern

Kostengrundentscheidung zu Lasten der Pflegeeltern kann keinen Bestand haben. Da die Kostenentscheidung zu Lasten der Pflegeeltern ging, sind sie beschwert und somit ist eine sofortige Beschwerde der Pflegeeltern zulässig.