Sie sind hier

14.08.2008
Gerichtsbeschluss
vom: 
19.09.2006

Pflegeeltern haben kein Recht auf Geltendmachung von Pflegegeld

Es gibt weder eine Anspruchsberechtigung noch eine Vertretungsbefugnis von Pflegeeltern zur Geltendmachung von Pflegegeld nach § 39 SGB VIII im Rahmen von Hilfe zur Erziehung

Das könnte Sie auch interessieren

Moses Online Themenheft
Die leiblichen Eltern von Pflegekindern und Kindern in Erziehungsstellen oder Wohngruppen sind oftmals nicht in der Lage das (vollständige) Sorgerecht angemessen auszuüben. Daher existieren diesbezüglich für diese Kinder einige Besonderheiten. Unser Themenheft "Sorgerecht für Kinder in Familienpflege, Erziehungsstellen und Wohngruppen" gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.