Sie sind hier

Basiswissen

Gesetzliche Voraussetzungen für die Adoptionsbewerbung

Sowohl Ehepaare als auch Einzelpersonen können ein Kind adoptieren. Bei der Aufnahme eines Kindes durch ein Ehepaar muß ein Ehegatte mindestens 25 Jahre alt und der andere Ehegatte mindestens 21 Jahre alt sein.

Sowohl Ehepaare als auch Einzelpersonen können ein Kind adoptieren. Bei der Aufnahme eines Kindes durch ein Ehepaar muß ein Ehegatte mindestens 25 Jahre alt und der andere Ehegatte mindestens 21 Jahre alt sein. Bei der Aufnahme eines Kindes durch eine Einzelperson muß das 25ste Lebensjahr vollendet sein. Ein Höchstalter für die Aufnahme eines Adoptivkindes schreibt das Gesetz nicht vor, es herrschen hier in der Praxis nicht ganz einheitliche Bedingungen. Es wird jedoch darauf geachtet, daß Kinder (besonders Säuglinge) zu Eltern gegeben werden, zu denen ein üblicher Eltern-Kind-Altersabstand besteht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjungendämter empfiehlt einen natürlichen Altersabstand zum Kind von 35 bis 40 Jahren.

Es können auch Eltern, die bereits leibliche Kinder haben, ein Kind adoptieren. Hier darf eine Adoption jedoch nur dann erfolgen, wenn die Interessen sowohl der leiblichen Kinder als auch des angenommenen Kindes durch die neue Familienkonstellation nicht gefährdet werden.

papiereEine Adoption kann nur über eine anerkannte Vermittlungsstelle erfolgen. Eine anderweitige Vermittlung ist zum Schutz des Kindes untersagt. Diese Vermittlungsstelle sucht [Eltern für ein bestimmtes Kind und nicht Kinder für bestimmte Eltern]. Die Bewerbung um ein Kind ist ein langwieriger Prozess, da die Bewerber von den Mitarbeiter/innen der Vermittlungsstelle eingehend auf ihre Fähigkeit als Adoptiveltern geprüft werden.

Neben dem Alter der Bewerber/innen werden folgende Punkte eingehend geprüft:

  • Einkommensverhältnisse
  • Wohnverhältnisse
  • Berufstätigkeit
  • Gesundheit/Behinderung der Bewerber
  • Soziales Umfeld
  • Familiäre Situation: verheiratet/alleinstehend
  • Vorstrafen
  • Kinder in der Adoptivfamilie
  • Partnerschaftliche Stabilität
  • Erziehungsleitende Vorstellungen
  • Lebensziele/Lebenszufriedenheit
  • Einstellung zur eigenen Person/Selbstwahrnehmung
  • Einstellung zur Adoption eines älteren oder behinderten Kindes

Ablehnung der Adoptionbewerber

Wenn die Adoptionsvermittler zu der Überzeugung gekommen sind, daß die Unterbringung eines Kindes bei den Bewerber/innen gegen das Wohl des Kindes gerichtet sei, können sie die sogenannten Adoptionswilligen als Bewerber ablehnen. Eine generelle Ablehnung bedeutet, daß sich die Adoptionsvermittler diese Personen überhaupt nicht als Mutter und Vater vorstellen können. Da solche Einschätzungen natürlich subjektiv gefärbt sind, wird es generelle Ablehnungen selten geben.

Meist erfolgen Ablehnungen aufgrund des Gesundheitszustandes von Bewerbern. Wenn der Gesundheitszustand eines Bewerbers schweres Siechtum und Gebrechlichkeit als auch starke Lebensverkürzung erwarten läßt, wenn eine Krankheit schwer ansteckend ist oder wenn davon ausgegangen werden muß, daß diese Krankheit die Erziehungsfähigkeit des Bewerbers wesentlich herabsetzen wird, müssen die Bewerber/innen mit einer ablehnenden Entscheidung rechnen. Eine körperliche Behinderung ist nur dann ein Ablehnungsgrund, wenn sie zu den oben genannten Beeinträchtigungen führt.

Letzte Aktualisierung am: 
06.05.2008

Das könnte Sie auch interessieren

Basiswissen

Zurück in Deutschland - Anerkennung der Adoption

Was die rechtliche Seite der Adoption angeht, ist es möglich, sie in Deutschland nochmals überprüfen zu lassen, denn sie ist bisher ja nur nach dem Gesetz des Heimatstaates des Kindes erfolgt.
Basiswissen

Das Auslandsadoptionsverfahren für die Adoptiveltern - die ersten Schritte

Die ersten Schritte von Adoptionsbewerbern bei der Auslandsadoption.
Basiswissen

Aufnahme eines Pflegekindes mit dem Ziel der Adoption

Die Begriffe "Adoptionspflege" und "Pflegekind" sind sich sehr ähnlich, haben jedoch nichts miteinander zu tun. Die Adoptionspflege ist der Zeitraum, in dem das Kind bereits in seiner neuen Familie lebt, das Vormundschaftsgericht die Adoption aber noch nicht beschlossen hat.
Basiswissen

Alternative Pflegekind

Alternative zur Adoption: Mit einem Kind leben zu wollen, kann auch bedeuten, mit einem Pflegekind zu leben.
Basiswissen

Bewerberbogen

Für Adoptionsbewerber: Die verschiedenen Vermittlungsstellen der Jugendämter und der freien Verbände benutzen unterschiedliche Bewerberbögen.
Basiswissen

Adoption - ein Thema in den Medien

Das Thema Adoption erfreut sich in den Medien einer immer grösseren Beliebtheit. Presseberichte stellen je nach aktuellem Geschehen die Adoption in ein positives oder negatives Licht. Fernsehdokumentationen über Paare oder Familien, die ein Kind aus dem Ausland adoptieren, werden auf den verschiedensten Programmen immer wieder ausgestrahlt. Natürlich braucht es dafür Adoptionsbewerber/innen und -familien, die sich von einem Fernsehteam begleiten und filmen lassen.
Basiswissen

Das Inlands-Adoptionsverfahren für die Adoptiveltern

Detaillierte Informationen über den Verlauf der Inlandsadoption.
Basiswissen

Individuelle Gründe für die Adoptionsbewerbung

Hinter der Überlegung, ein Kind zu adoptieren, steht häufig ein unerfüllter Kinderwunsch.
Basiswissen

Das Adoptionsverfahren für das Kind

Hier erfahren Sie die Schritte der Adoption für das betreffende Kind - mit einem Exkurs über den Namen des Kindes.
Basiswissen

Adoptionsvermittlungsstellen und die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption

Adoptionsvermittlungsstellen gibt es in öffentlicher und freier Trägerschaft. Die öffentlichen Stellen sind in den örtlichen Jugendämtern angesiedelt.