Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern
Eine Recherche des DIJuF zeigte, dass es in der ärztlichen Praxis viele offene Fragen und sehr unterschiedliche Einschätzungen und Umgangsweisen mit dem Thema bzw. den betroffenen Jugendlichen gibt. Auch in der Fachliteratur und in vorliegenden Empfehlungen der Fachgesellschaften wurden nur wenige Hinweise zum medizinischen Vorgehen und zur Spurensicherung für diese besondere Gruppe gefunden. Das DIJuF hat daher zur Frage der ärztlichen Versorgung eine Expertise erarbeitet.
Aus der Einleitung des DIJuF zur Entstehung und dem Ziel der Expertise
Besonders offen blieben Fragen nach der Fähigkeit und Befugnis Minderjähriger in medizinische Maßnahmen und in eine vertrauliche Spurensicherung einzuwilligen und nach der Übernahme von Kosten. Ebenso blieben Fragen zum Behandlungsanspruch und zur Behandlungspflicht, zu einem möglichen Einbezug der Kinder- und Jugendhilfe, sowie Fragen zur zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortung der Beteiligten offen.
Wir haben uns vor diesem Hintergrund entschieden eine Expertise in Auftrag zu geben, um fundierte Antwort zu erhalten auf die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen von sexueller Gewalt betroffene Minderjährige eine medizinische Versorgung und Spurensicherung auch ohne Einbezug von Sorgeberechtigten erhalten können.
Die Expertise ist bereits im Prozess ihrer Entstehung auf großes Interesse gestoßen. Das freut uns, zeigt es doch, dass die Klärung offener Fragen und die Entwicklung angemessener Lösungen Vielen ein großes Anliegen ist. Wir wünschen uns, dass die Ergebnisse der vorliegenden Expertise zu Klarheit und Sicherheit in der Versorgung der jungen Menschen beitragen. Wir hoffen, dass einwilligungsfähige Minderjährige, die sich ihren Eltern (zunächst oder auch dauerhaft) nicht anvertrauen möchten, zukünftig eine medizinische Versorgung und eine vertrauliche Spurensicherung erhalten können.
S.I.G.N.A.L. e.V.- Intervention im Gesundheitsbereich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt - hat maßgeblich an der Expertise mitgearbeitet.
Eine Personalunion von Fachkräften des Pflegekinderdienstes mit Fachkräften in der Amtsvormundschaft/-pflegschaft ist rechtlich nicht zulässig - so ein Rechtsgutachten des DIJuF
Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell eine Verfassungsbeschwerde (1 BvR 673/17) gegen die Versagung einer Stiefkindadoption, wenn der Stiefelternteil mit dem leiblichen Elternteil nicht verheiratet oder verpartnert ist. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat dazu eine Stellungnahme erarbeitet.
Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD), Die Kinderschutz-Zentren, AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE), Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Bundesrat
Mit großer Sorge haben die unterzeichnenden zehn Fachverbände drei Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen
des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Die zehn Verbände haben aus diesem Grund eine Stellungnahme zu den geplanten Vorschlägen erarbeitet.
Neben der bereits Anfang Oktober veröffentlichen Synopse, hat nun das DIJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - auch eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes erarbeitet, ebenso wie die IGFH. Die IGFH hat im Rahmen des 'Dialogforums Pflegekinder' intensiv auf die Praxissituation und die sich darauf ergebenden notwendigen Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Pflegekinderhilfe hingewiesen. Inzwischen hat es eine Vielzahl von Stellungnahmen der verschiedenen Institutionen gegeben, auf die wir hier hinweisen.
Ein Positionspapier des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) nimmt die Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens bei Kindeswohlgefährdung in den Blick und rückt dabei „das Kind“ in den Mittelpunkt.
Das Deutsche Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht eV (DIJuF) hat am 14. September 2020 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. Das Institut äußert sich in seiner Stellungnahme besonders zu den geplanten Veränderungen in familiengerichtlichen Verfahren und zu den Straftatbeständen bei sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Ebenso hat der Paritätische Gesamtverband im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Gesetzentwurf Stellung genommen.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat eine klare Stellungnahme zur Frage der eventuellen Pflicht-Unfallversicherung bei der BGW für Bereitschaftspflegepersonen erarbeitet und die Verpflichtung verneint.
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Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern
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Aus der Einleitung des DIJuF zur Entstehung und dem Ziel der Expertise
Besonders offen blieben Fragen nach der Fähigkeit und Befugnis Minderjähriger in medizinische Maßnahmen und in eine vertrauliche Spurensicherung einzuwilligen und nach der Übernahme von Kosten. Ebenso blieben Fragen zum Behandlungsanspruch und zur Behandlungspflicht, zu einem möglichen Einbezug der Kinder- und Jugendhilfe, sowie Fragen zur zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortung der Beteiligten offen.
Wir haben uns vor diesem Hintergrund entschieden eine Expertise in Auftrag zu geben, um fundierte Antwort zu erhalten auf die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen von sexueller Gewalt betroffene Minderjährige eine medizinische Versorgung und Spurensicherung auch ohne Einbezug von Sorgeberechtigten erhalten können.
Die Expertise ist bereits im Prozess ihrer Entstehung auf großes Interesse gestoßen. Das freut uns, zeigt es doch, dass die Klärung offener Fragen und die Entwicklung angemessener Lösungen Vielen ein großes Anliegen ist. Wir wünschen uns, dass die Ergebnisse der vorliegenden Expertise zu Klarheit und Sicherheit in der Versorgung der jungen Menschen beitragen. Wir hoffen, dass einwilligungsfähige Minderjährige, die sich ihren Eltern (zunächst oder auch dauerhaft) nicht anvertrauen möchten, zukünftig eine medizinische Versorgung und eine vertrauliche Spurensicherung erhalten können.
S.I.G.N.A.L. e.V.- Intervention im Gesundheitsbereich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt - hat maßgeblich an der Expertise mitgearbeitet.