Sie sind hier

12.07.2016

Ergänzende Hilfen zur Erziehung bei Gewährung von Vollzeitpflege gemäß §§ 27, 33 SGB VIII

Das Gutachten des Deutschen Vereins besagt, dass die Leistung von Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) zusätzliche Hilfen zur Erziehung nicht ausschließt.

Leitsätze des Gutachtens vom Juni 2016

1. Wird Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege gemäß §§ 27, 33 SGB VIII geleistet, schließt das die Gewährung zusätzlicher Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII nicht aus.

2. Ob weitere Hilfen neben der Gewährung von Vollzeitpflege erforderlich sind, ist nach dem im Einzelfall bestehenden Bedarf zu entscheiden. Dabei sind keine Hilfeformen grundsätzlich ausgeschlossen.

Das vollständige Gutachten kann von Mitgliedern des Deutschen Vereins eingesehen werden.
Anfrage zum Gutachten

Das könnte Sie auch interessieren

Empfehlung

von:

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung des Pflegegeldes für 2013

Der Deutsche Verein hat eine Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2013 empfohlen.
Empfehlung

von:

Führungszeugnisse bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe

Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a Abs. 3 und 4 SGB VIII erarbeitet.
Arbeitspapier

von:

Finanzielle Unterstützung von Pflegefamilien für 2023

Der Deutsche Verein hat seine jährlichen Empfehlungen zur Fortschreibung des Pflegegeldes für die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII für 2023 veröffentlicht. Die Steigerung beläuft sich auf über 10 %.
Empfehlung

von:

Weiterentwickelte Empfehlungen des DV zu Pauschalbeträgen der Vollzeitpflege 2007

Im Rahmen einer grundsätzlichen Neubetrachtung der Vollzeitpflege-Finanzierung hat der Deutsche Verein diese Empfehlungen erarbeitet.
Empfehlung

von:

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen

Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren
Gutachten

von:

Angemessene Schulbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB 35a SGB VIII

Gutachten des Deutschen Vereins zur Frage ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährleistung einer angemessenen Schulausbildung Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII ist
Empfehlung

von:

Schulassistenz aus einer Hand

Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert

In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge für ein inklusives Schulsystem und die darin benötigte Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können.
Stellungnahme

von:

Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat wie jedes Jahr eine Empfehlung zu den Erhöhungen des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege für 2020 herausgegeben.
Empfehlung

von:

Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Pflegegeld 2014

Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 um 1,7 %. Auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und Alterssicherung sollten angepasst werden.
Stellungnahme

von:

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, in dem eine bessere Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption festgeschrieben werden soll. Weiterhin sollen Adoptionen aus dem Ausland, die ohne Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen, eingedämmt werden.