Sie sind hier

27.07.2016

Pflegefamilien als soziale Familien, ihre rechtliche Anerkennung und aktuelle Herausforderungen.

Schutz des Kindeswohls von Pflegekindern. Auszüge aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen des Bundesministeriums für Familien, Senioren,Frauen und Jugend vom Juni 2016. Vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen an Pflegefamilien fragt das Gutachten danach, welche rechtlichen Neujustierungen und Anpassungen der sozialen Praxis erforderlich sind, um der Situation von Pflegekindern und ihrer Pflegefamilien besser gerecht zu werden.

Auszüge aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen des Bundesministeriums für Familien, Senioren,Frauen und Jugend vom Juni 2016. Das Gutachten hat einen Umfang von 56 Seiten.

Kirsten Scheiwe, Margarete Schuler-Harms, Sabine Walper, Jörg M. Fegert

Einleitung

Vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen an Pflegefamilien fragt das vorliegende Gutachten danach, welche rechtlichen Neujustierungen und Anpassungen der sozialen Praxis erforderlich sind, um der Situation von Pflegekindern und ihrer Pflegefamilien besser gerecht zu werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Bedingungen soziale Elternschaft als Sorge für Pflegekinder stärkerer rechtlicher Anerkennung bedarf.

Es kann und soll nicht Aufgabe dieses Gutachtens sein, detaillierte Regelungsvorschläge für juristische Reformen im Bereich der Pflegekindschaft zu entwickeln; diese Diskussion erfordert sorgfältige Abwägungen der einzelnen Lösungsvorschläge und wird bereits andernorts geführt. An dieser Stelle sollen vor allem die Probleme für Pflegefamilien als soziale Familien aufgenommen werden, die sich aus dem Spannungsverhältnis zwischen der Anerkennung der Bedeutung von Kontinuität und sozialen Bindungen zur Pflegefamilie für in langjährigen Pflegeverhältnissen lebende Kinder einerseits und der möglicherweise unzureichenden rechtlichen Anerkennung ergeben können.

Es soll unter Berücksichtigung des derzeitigen Forschungsstandes der hieraus resultierende Reformbedarf hinsichtlich der rechtlichen Anerkennung sozialer Elternschaft markiert und auf
weiteren Forschungsbedarf hingewiesen werden.

Im Fokus des Gutachtens stehen zwei Fragen:

  • Wie lassen sich - bei gebotener Berücksichtigung der rechtlich geschützten Elterninteressen – die Bedürfnisse und Interessen der betroffenen Kinder unter dem Aspekt des Kindeswohls am besten berücksichtigen?
  • Reichen insbesondere die Entscheidungs- und Vertretungsrechte von Pflegeeltern als sozialer Eltern im Verhältnis zum Sorgerecht der eiblichen Eltern aus, um auch in hoch konflikthaften Konstellationen Kontinuität und Stabilität der Lebensverhältnisse von Pflegekindern zu gewährleisten, und wie könnte hier gegebenenfalls ein Reformprozess ansetzen?

Pflegefamilien als soziale Familien

Die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes zu offiziellen Pflegeverhältnissen zeigen, dass in Deutschland im Jahr 2014 für mehr Kinder und Jugendliche als jemals zuvor Vollzeitpflege als „Hilfe zur Erziehung“ nach dem SGB VIII eingerichtet wurde. Ende 2014 lebten insgesamt knapp 70.000 junge Menschen in Pflegefamilien, in die sie von Jugendämtern vermittelt und platziert wurden.

Ende 2014 war bei beinahe jedem zweiten Pflegekind (45%) den leiblichen Eltern wegen Kindeswohlgefährdung (also z. B. Vernachlässigung, körperlicher, psychischer und/oder
sexueller Gewalt in der Herkunftsfamilie) teilweise oder vollständig das Sorgerecht entzogen worden.

Neu begonnene Pflegeverhältnisse wurden im Jahr 2014 - auch wenn sie von Jugendämtern ohne Beteiligung der Familiengerichte als Jugendhilfeleistung gewährt wurden - vor allem aufgrund von Kindeswohlgefährdung, eingeschränkter Erziehungsfähigkeit der Eltern sowie unzureichender Versorgung oder Förderung des Kindes in der Herkunftsfamilie eingerichtet.

Unterbringungen von Kindern in Pflegefamilien spiegeln also mit oder ohne familiengerichtlichen Beschluss „zumeist länger andauernde Unterversorgungslagen und Biographische Deprivationsgeschichten“ der Kinder in ihren Herkunftsfamilien wider. Dies bestätigen aktuelle Befunde zur Verbreitung potentiell traumatisierender Belastungen in der Kindheit (Adverse Childhood Experiences), denen Pflegekinder mit 82% bis 92% weitaus häufiger ausgesetzt sind als Gleichaltrige in der Durchschnittsbevölkerung.

Dementsprechend weisen Pflegekinder vielfältige Entwicklungsbeeinträchtigungen und negative Bildungsverläufe auf, vor allem jedoch erleben sie im Vergleich zu allen Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich häufiger Einschränkungen in ihrer psychischen Gesundheit.

Die Pflegefamilie bietet diesen psychisch besonders hoch belasteten bzw. traumatisierten Kindern einen sozialen Lebensort, der ihnen den Aufbau tragfähiger Bindungsbeziehungen zu den Pflegeeltern ermöglichen kann und den Zugang zu unterstützenden Sozialisationseinflüssen eröffnen soll.

Diese Lebensform ist überwiegend nicht nur eine kurzfristige. Nach Daten einer Erhebung aus dem Jahr 2009 lebten Pflegekinder damals im statistischen Mittel bereits seit über fünf Jahren in ihrer aktuellen Pflegefamilie. Auch Daten zur Dauer der in 2014 beendeten Pflegeverhältnisse bestätigen eine überwiegend mehrjährige Dauer.

Ein längerer Aufenthalt in der Pflegefamilie ist dabei nicht nur als Hinweis auf das Fortbestehen von Problemen in der Herkunftsfamilie zu werten, sondern auch als Chance für die Kinder. Er kann sich günstig auf die psychische Gesundheit, den Bildungsverlauf und die soziale Teilhabe der Kinder auswirken.

Wenn über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege, die Rechtsposition von Pflegeeltern und über Reformbedarfe diskutiert wird, ist die Diversität der Hilfeformen und der Lebenssituation in Pflegefamilien zwischen Bereitschaftspflege als ‚befristeter Erziehungshilfe‘ in Krisensituationen und Langzeitpflege als ‚dauerhafter Lebensform‘ ohne Rückkehroption in die Herkunftsfamilie zu berücksichtigen. Bei länger andauernden Pflegeverhältnissen ohne absehbare Rückkehrmöglichkeit stellen sich andere Fragen als etwa im Rahmen einer kürzeren Inobhutnahme in einer Bereitschaftspflegestelle, die absehbar in eine Rückführung des Kindes münden kann. Überdies sind Pflegekinder, die volljährig werden, mit anderen rechtlichen Problemen konfrontiert als jüngere.

Für alle Pflegefamilien stellen sich jedoch Fragen nach der angemessenen Gestaltung von Entscheidungs- und Vertretungsrechten der Pflegeeltern im Verhältnis zu den rechtlichen (Herkunfts-) Eltern des Kindes, inbesondere in dem Fall, wenn die leiblichen Eltern die Herausnahme des Kindes aus einer lange andauernden Vollzeitpflege verlangen, welche die Beziehungsstabilität und neu gewachsenen Bindungen des Kindes gefährden kann. Die Konflikte um die Rechtspositionen der Herkunftseltern, der Pflegeeltern und der Kinder sind häufig sehr emotionalisiert, wenn es um die Herausnahme eines Kindes aus der Herkunftsfamilie oder seinen dauerhaften Verbleib in einer Pflegefamilie geht. Die relativ schwache Ausprägung der Rechtsposition von Pflegefamilien in allen Konfliktlagen wird dem Kindeswohl als oberster Richtschnur nicht gerecht, wenn sich dieses nicht innerhalb der Herkunftsfamilie gewährleisten lässt.

Pflegefamilien und Pflegekinder im Recht

Die aktuelle Rechtsstellung von Pflegepersonen als soziale Eltern (zeigt sich) in geringen Entscheidungskompetenzen, Vertretungs- und Beteiligungsrechte und vor allem in folgenden Bereichen:

  • Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten des alltäglichen Lebens
  • Vertretungsrechte Beteiligungsrechte in familiengerichtlichen Verfahren

Vollzeitpflege und das Kinder- und Jugendhilferecht

Bei Vollzeitpflege als Hilfe zur Erziehung soll vom Jugendamt auf die Kooperation von Pflegeperson und Eltern zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen hingewirkt werden. Beratung und Unterstützung der Herkunftseltern ist ebenso verpflichtend wie die Klärung einer dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderlichen, auf Dauer angelegten Lebensperspektive, wenn eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie nicht erreichbar ist. Daran ist das Kind oder der Jugendliche selbst zu beteiligen.

Aus ersten sozialwissenschaftlichen Explorationsstudien zur Umsetzung dieser komplexen Vorgaben bei der Platzierung von Kindern in Vollzeitpflege durch Jugendämter geht allerdings hervor, dass die vom deutschen Gesetzgeber auf verfassungs- und zivilrechtlicher Ebene bislang nicht ausgeräumten Grundspannungen der Pflegekindschaft jedoch im behördlichen Verfahren der Sozialverwaltung und im jugendhilferechtlichen Hilfeplanverfahren oft nicht aufgefangen werden können, sondern sich zu Lasten der betroffenen Kinder und Jugendlichen auswirken. Folgende Befunde legen dies unter anderem nahe:

Die zur Vermeidung jahrelanger Schwebezustände und Unsicherheiten von Pflegekindern „vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie“ verbindlich vorgesehene Adoptionsprüfung (§ 36 Abs. 1 S. 2 SGB VIII) wird in der Praxis wenig umgesetzt.Dass Vollzeitpflege in Deutschland kaum je in Adoption und damit in eine für die Kinder und Jugendlichen neue soziale, rechtlich verbindliche Familienform übergeht, wird durch statistische Daten bestätigt:

Von 13.731 beendeten Fällen der Familienpflege im Jahr 2013 münden weniger als 2 % in Adoptionspflege. Für das Jahr 2014 bestätigt sich dieser Befund, da von 14.353 beendeten Vollzeitpflegehilfen 273 mit einer Adoption bzw. Adoptionspflege geendet haben (1,9%). Hierbei mögen finanzielle Überlegungen – der Wegfall des Pflegegeldes bei Adoption des Kindes – eine Rolle spielen. Gleichwohl fällt auf, dass im internationalen Vergleich Pflegekindadoptionen in Deutschland erstaunlich selten vorkommen.

Ein anderes Problem für Jugendliche, die in Pflegefamilien leben, ist die Sicherung von Unterstützung und Kontinuität in Übergangssituationen, wenn diese volljährig werden. Zwar ist rechtlich vorgesehen, dass einem jungen Volljährigen Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zur Verselbständigung gewährt werden soll, wenn und solange dies individuell nötig ist (§ 41 Abs.1 SGB VIII). In der Praxis werden diese Übergänge jedoch zu wenig begleitet und es wird zu oft vorausgesetzt, dass mit der Volljährigkeit die Selbständigkeit auch erreicht sei.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege

Die Kritik am Fehlen eines eigenen Rechtsanspruchs von Kindern und Jugendlichen auf Hilfen zur Erziehung und die Debatte über das Pro und Contra wird seit Jahrzehnten geführt, ohne dass sich bisher etwas verändert hätte.

Pflegefamilien als dauerhafte Lebensform für Kinder und das Problem der Kontinuitätssicherung

Für diese Kinder und Jugendlichen sollte es deshalb (auch) darum gehen, wie Bindungen und soziale Beziehungen, die in der Pflegefamilie gewachsen sind, vom Recht gegen Verunsicherungen und erneute Beziehungsabbrüche geschützt werden können.

Auch für Pflegekinder hat sich der Aufbau von Bindungsbeziehungen, in denen die Kinder ihre Pflegeeltern als sichere, verlässliche Basis erleben, als bedeutsamer Schutzfaktor für die Entwicklung dieser hoch belasteten Gruppe erwiesen, so dass sich diese Kinder trotz ihrer vielfältig nachteiligen Erfahrungen langfristig positiv entwickeln können.63 Pflegeeltern sind beim Aufbau einer sicheren Bindungsbeziehung der Kinder vor besondere Anforderungen gestellt, da die Kinder vor dem Hintergrund ihrer früheren Gewalterfahrungen und Vernachlässigung vielfach unangepasst-abweisendes Verhalten zeigen, das oft Zeichen einer Bindungsstörung mit einer Enthemmung des kindlichen Verhaltens ist. Dieses unangepasst-abweisende Verhalten erschwert den Aufbau von Bindungsbeziehungen und erfordert von den Pflegeeltern ein hohes Maß an Geduld und Feinfühligkeit, um das Vertrauen der Kinder zu gewinnen.

Das „Befristungsdogma“ des deutschen Pflegekindschaftsrechts als Problem"

Auch wenn Pflegekinder nicht nur in Deutschland eine Hochrisikogruppe für Einschränkungen der seelischen Gesundheit sind und bleiben, gehen doch die psychischen Belastungen dieser Kinder bei längerem Aufenthalt in einer Pflegefamilie eher zurück. Diese Befunde belegen das positive Potenzial von Kontinuität und Zugehörigkeit für Pflegekinder zu ihrer sozialen Familie, welche im deutschen Recht gegenwärtig noch keine angemessene Berücksichtigung erfährt.

Resümee und Ausblick

Es ist zu wünschen, dass die Bedeutung von erlebter Zugehörigkeit und emotionaler Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in ihrer sozialen Familie auf breiter Ebene in Deutschland Akzeptanz und Unterstützung findet – auf Ebene der Politik, Rechtsprechung und in der Praxis sozialer Dienste.

Ebenso ist zu wünschen, dass der Familienalltag sozialer Familien durch deren erweiterte rechtliche Anerkennung erleichtert wird. Hierzu gehört zum einen die Stärkung von Rechten der Pflegeeltern zur Wahrnehmung der Sorge für Pflegekinder und zur Vertretung deren Interessen, zum anderen die Stärkung des Rechts von Kindern auf Verbleib in ihrer sozialen Familie.

Vor dem Hintergrund der Erfahrung, dass rechtliche Reformen häufig Entwicklungen nachzeichnen, die in der Bevölkerung längst etabliert sind, steht zu erwarten, dass eine stärkere rechtliche Anerkennung der Pflegefamilie und eine bessere Absicherung des Verbleibs des Kindes in seiner sozialen Familie nach langem Aufenthalt gesellschaftlich nicht nur breite Resonanz finden, sondern auch die von der Jugendhilfe seit Jahren als sinkend beklagte Bereitschaft erhöhen könnte, vorbelasteten Kindern und Jugendlichen in der Pflegefamilie eine neue Beheimatung zu bieten.

Inhalt des Gutachtens

  • Einleitung
  • Pflegefamilien als soziale Familien
  • Pflegefamilien und Pflegekinder im Recht
  • Pflegefamilien als dauerhafte Lebensform und Kinder und das Problem der Kontinuitätssicherung
  • Verfassungsrechtlicher Rahmen
  • Zusammenfassung der Empfehlungen:
  • Stärkung der Rechte von Pflegeeltern
  • Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen
  • Stärkung der Kontiunität und Stabilität von Pflegefamilien
  • Forschungsdesiderate
  • Resümee und Ausblick

Auf der Webseite des Ministeriums erhalten Sie das komplette Gutachten als PDF-Datei.

Das könnte Sie auch interessieren

Nachricht aus Hochschule und Forschung

Coming-out - und dann…?!

Erste bundesweite Studie zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und trans* Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Arbeitspapier

Zwischenbericht zur „Vertraulichen Geburt“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Evaluation herausgegeben zu den Auswirkungen aller Maßnahmen und Hilfsangebote, die auf Grund des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ergriffen wurden.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

von:

Gewalt gegen behinderte Kinder

Untersuchung aus Genf, Präventionsmaßnahmen Bundesfamilienministerium
Arbeitspapier

Arbeitspapier des Bundesfamilienministeriums zur Reform des SGB VIII

Bearbeitungsstand der Begründung des Bundesfamilienministeriums vom 18.9.2016 - für den Bereich der Pflegekinderhilfe.
Stellungnahme

von:

Stellungnahme der Obersten Landesjugendbehörden zur SGB VIII - Reform

Reaktion der Landesjugendbehörden auf das Arbeitspapier des Bundesfamilienministeriums vom 23. August 2016. Dieses Papier stellt keine abschließende Stellungnahme dar. Es enthält die Punkte, die unter den Ländern mehrheitsfähig sind.
Gutachten

von:

von:

Pflegefamilien als soziale Familien, ihre rechtliche Anerkennung und aktuelle Herausforderungen

Vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen an Pflegefamilien fragt das vorliegende Gutachten des Beirates des BmFSFJ danach, welche rechtlichen Neujustierungen und Anpassungen der sozialen Praxis erforderlich sind, um der Situation von Pflegekindern und ihrer Pflegefamilien besser gerecht zu werden.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

Familienreport 2009

- Bundesministerin Ursula von der Leyen hat den Familienreport 2009 vorgestellt - Presseerklärung der AWO und des ZFF (Zukunftsforum Familie) zum Familienreport
Gutachten

von:

Kinder in der digitalen Welt

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums zu einer Studie über Kinder in der digitalen Welt.
Arbeitspapier

Neue Tipps zur Medienerziehung von Kindergartenkindern

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen geben eine aktualisierte Broschüre heraus
Arbeitspapier

Arbeitspapier des BMFSFJ: Kernpunkte zur Weiterentwicklung und Modernisierung des Adoptionswesens

Ein Arbeitspapier des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – September 2017 , in dem Kernpunkte zur Modernisierung des Adoptionsrechts vorgestellt werden.