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28.01.2010
Gutachten

Das Recht auf Regelschule für behinderte Kinder

Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) würde dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen gelten.

Gutachten von Prof. Eibe Riedel von der Universität Mannheim

hier können Sie eine Kurzfassung des Gutachtens einsehen

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