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10.03.2020

Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat zu der Thematik der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe ein Rechtsgutachten bei Rechtsanwalt Benjamin Raabe in Auftrag gegeben. Im vorliegenden Rechtsgutachten werden sowohl grundsätzliche Fragen, als auch Fragen z.B. zum Kindergeld, zu BaföG und BAB beantwortet.
Aus einer Mitteilung des Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe e.V. vom 10. März 2020:

Kostenheranziehung in der Jugendhilfe ist immer wieder ein Thema, zu dem sowohl uns im BRJ, als auch die Kolleg*innen in den anderen Bundesländern immer mehr Anfragen erreichen.

Typische Fragen sind:

  • Was kann ich tun, wenn das Jugendamt darauf besteht, dass ich aus meinem aktuellen Einkommen zu den Kosten herangezogen werde und nicht aus dem Einkommen des Vorjahres?
  • Muss ich auch von meinem Erbe was abgeben?
  • Muss ich auch von dem Geld, welches ich beim FSJ bekomme, etwas abgeben?
  • Kann ich noch etwas tun, wenn ein rechtswidriger Bescheid bereits bestandskräftig geworden ist?

Zur Beantwortung dieser Fragen gibt es nun ein Rechtsgutachten.