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11.01.2016

Schein-/Selbständigkeit von Fachkräften in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe

In einem Gutachten vom 14. Dezember 2015 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe von einer abhängigen Beschäftigung dargestellt.

Zu dieser Thematik hat der Deutsche Verein zwei Schwerpunkte gesetzt:

1. Die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe von einer abhängigen Beschäftigung erfolgt im Einzelfall, wobei neben der vertraglichen Grundlage alle Umstände der tatsächlichen Ausgestaltung der Tätigkeit in ihrer Gesamtheit gewürdigt und abgewogen werden müssen.

2. Die Feststellung der Deutschen Rentenversicherung Bund gem. § 7a SGB IV oder eines Gerichts, dass eine (abhängige) Beschäftigung und keine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist mit der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) vereinbar.

Link zum vollständigen Gutachten auf der Seite des Deutschen Vereins